"Ich hab mich wirklich in Dich verliebt..."
Abgezockt per SMS - Liebes-Nachrichten leeren Taschen der Handy-Besitzer
In den letzten Tagen erhielten tausende Österreicher und Österreicherinnen ein SMS mit ungefähr folgendem Inhalt "Ich hab mich wirklich in Dich verliebt und muss es Dir endlich sagen! Weißt Du wer ich bin? Ruf zurück 0900...". Die ARGE Daten warnt Konsumenten vor dem teuren Rückruf und ortet bei den Providern eine Vernachlässigung des Privacy-Service.
Mehr als drei Euro pro Minute
Ein Rückruf an der angegebenen 0900-Nummer kostet 3,63 Euro pro Minute und wird von der ARGE Daten als "NewEconomy-Abzocke" bezeichnet. Hans G. Zeger, Obmann der ARGE Daten, sieht auch Probleme bei den Providern: "Seit die Mobil-Anbieter in der verzweifelten Suche nach neuen Absatzmärkten SMS und 'local based services' propagieren, war es nur eine Frage der Zeit, bis findige Köpfe diese Dienste auch für schlichtes Abzocken missbrauchen."
Keine gesetzliche Regelung
Während Telefonwerbung, Faxwerbung und der Versand von Werbemails im TKG ausdrücklich geregelt sind, fehlen entsprechende Bestimmungen für SMS-Mitteilungen. Man könnte daher SMS als besondere Form eines Mails interpretieren und daher die Mail-Regelungen anwenden, so die ARGE Daten in einer Aussendung. Hans G. Zeger: "Tatsächlich sind derartige Hilfskonstruktionen nicht wirklich brauchbar. Ob ein Gericht der Argumentation folgt ist ungewiss, gewiss bleiben nur Prozessrisiko und Anwaltskosten. Auch eine ausdrückliche Regelung im TKG für SMS-Dienste wäre nicht zielführend. Für die derzeitige Abzock-Welle käme sie zu spät, findige NewEconomists würden sowieso bald neue Dienste schaffen, die wieder nicht ausdrücklich geregelt sind."
Kein Schutz durch eine Geheimnummer
Auch Geheimnummern bieten keinen Schutz gegen unerwünschte Belästigungen. Ob nun Liebes-SMS oder Marktforschungsanrufe - die meisten Nummern werden einfach computergeneriert - ob ein User nun im Telefonbuch steht oder nicht, spielt also keine wirkliche Rolle.
Mitverantwortung der Provider
Wie die ARGE Daten in ihrer Aussendung weiter schreiben tragen "auch die Telekom-Anbieter für derartige Aktionen Mitverantwortung. Die Einrichtung der Mehrwertnummer erfolgt durch einen Telekombetreiber, dieser hat auch die Verpflichtung den Zweck einer eingerichteten Nummer zu prüfen und zu achten, dass dieser Zweck nicht im Widerspruch zum Grundrecht auf Privatsphäre steht. Auch das massenhafte Versenden von SMS-Nachrichten von einer bestimmten Stelle aus, bleibt einem Mobil-Betreiber nicht verborgen. Ein rasches Reagieren auf Missbrauch gehört zu den Betriebspflichten des Mobilkom-Anbieters".
Gefahr von STOP-SMS-Portalen
Unter der "Ich hab mich wirklich in Dich verliebt"-SMS wird auf das Portal
http://www.stopsms.com hingewiesen. Dort sollen sich User die sich von der Nachricht belästigt fühlen in eine Liste eintragen und in Zukunft keinerlei Liebes-SMS mehr erhalten. Das Portal verspricht, keine personenbezogene Informationen zu verwalten und verlangt nur die Eingabe der gültigen Mobil-Nummer. Für Hans G. Zeger sind derartige Portale, die auch für SPAM-Mails existieren, als äußerst kritisch anzusehen. "Meist dienen diese Web-Sites ausschließlich zum Sammeln gültiger Mailadressen und Telefonnummern. Die gegebenen Zusicherungen sind nicht nachvollziehbar und irreführend. Persondaten sind gar nicht nötig, da sowohl die Telekom Austria, als auch Telefon-CD-Herausgeber anbieten, zu einer Telefonnummer die gewünschte Person herauszufinden."
Handlungsbedarf
Von Seiten der Konsumenten und der Datenschützer werden die Rufe nach sinnvollen Maßnahmen gegen diese Abzockereien immer lauter. "Im Sinne einer sinnvollen und möglichst technologieunabhängigen Regulierung ist der Gesetzgeber gefordert, nur wirklich zentrale Punkte zu regeln und Detailregelungen zu vermeiden. In diesem Sinn könnte die Missbrauchsbestimmung auf unverlangt verschickte Nachrichten, die irreführend oder unklar sind, ausgeweitet werden", so Zeger. Da die "Cyberpiraten" jedoch oft nach kürzester Zeit nicht mehr greifbar sind und Rückforderungen ins Leere gehen, sieht die Arge Daten eine Möglichkeit dem Handy-Spam entgegen zu wirken, indem "die Kosten einer Mehrwertnummer vom technischen Betreiber der Einrichtung und auch vom eigenen Telefondienstanbieter, der das Inkasso durchgeführt hat, rückzufordern sind."
Mehr Privacy in der mobilen Welt
Die Datenschützer fordern nun, dass es analog zur Möglichkeit, nicht ins Telefonbuch eingetragen zu werden, auch gesetzliche Regelungen geschaffen werden müssen, um bestimmte Dienste im Mobil-Bereich kostenfrei auszuschalten. So könnten Provider etwa die Unterdrückung von SMS- oder Sprachbox-Diensten anbieten. Auch erweiterte Servicedienste der Betreiber, die es ermöglichen die Zustellung von Nachrichten auf bestimmte Themen- und Personenkreise einzustellen, wären für die Datenschützer denkbar.(red)