zivi
ARX 04.10.2002 - 15:25 895 14
ARX
OC Addicted
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gibt die liste mit den sachen die man machen kann auch online?wenn net,kann sie wer einscannen und mir schicken,biittttee
und was gibts gescheites in wien?am besten,a bissi was sinnvolles,und wo man net zu viel hackeln muß und wo man vielleicht a bissi mehr geld kriegt,als vorgeschrieben.und wo leiwande leute sind.
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Matteh
Here to stay
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..und was gibts gescheites in wien?am besten,a bissi was sinnvolles,und wo man net zu viel hackeln muß und wo man vielleicht a bissi mehr geld kriegt,als vorgeschrieben.und wo leiwande leute sind. "Viel" Geld kriegst eventuell als Sani, wenig hackeln hab ich noch nie gehört, vielleicht im Kindergarten, da hast dann auch "leiwande Leute" und bestimmt auch ein wenig Spass..ich war im Altenheim..viel Arbeit, wenig Geld und net besonders leiwande Leute.
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DKCH
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mehr geld gibts beim heer
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xTixo
Master of Trinity
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Solltest du beim ZD weniger als 11.80 Essensgeld tägl. bekommen schicke gleich nach dem Antritt eine ausserordentliche beschwerde ans Innenministerium oder an die Zivildienst GesmbH.
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noledge
CWNE #540
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die liste gibts ned direkt online, aber du kannst der zivildienstverwaltungs gesmbh ein mail schicken ud sie schickens dir als word-dokument (jo, pdf hat sich in der österreichischen verwaltung noch nicht ganz durchgesetzt) du kannst sani werden, auto fahren und wennst alte leute rumfahrst bissl trinkgeld abcashen
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Mexx
auf der guten seite
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ich bin in einem kindergarten/sonderschule; Küche ned so schlimm 330€ /monat... not bad
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ARX
OC Addicted
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sind bei den 330 schon das essen geld dabei?
is ja soo eine schweinerei daß man keine kindergeld während der zivi kriegt
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Mexx
auf der guten seite
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mit essensgeld gar ned so schlecht, hätt mir viel weniger erwartet so ist es doch eine "arbeit"... werd ausgenutzt bis zum geht nicht mehr, aber immer hin 5000ats im monat 45€ für netzkarte kommt noch dazu
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ARX
OC Addicted
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aber wenn man mindestens 11€ essen geld/tag bekommt,dann sind das ja die 330,du kriegst ja sogar a bissi weniger als vorgeschrieben. man bekommt beim zivi nur das essensgeld?sonst nix?
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Guest
Deleted User
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I war auch bei da Rettung, war w00t, ned alzuviel arbeit, und immer w00t trinkgeld abcashen i hab auch so 330 inkl Essensgeld bekommen. + so 200 im monat Trinkgeld da kama schon gut davon leben ausadem san noch 71€ Streckenpauschale dazukommen bin also im ganzen so auf 600€ kumma und jetzt kriag i daun hoffentlich nu irgendwaun de Rückzahlung vom ministerium (essengeld gschicht) kriag i wenn i glück hab nomal so 2k zurück kommt drauf an wost herumfahrst, i war am anfang auf einer anderen Dienststelle und hab dann gwechselt, am anfang bin i immer weite strecken gfahren (da war a Reha zentrum) und da bin i in der woche sogar meist auf so 70€ kommen also noch mehr als i dann später bekommen hab....
Bearbeitet von am 04.10.2002, 21:34
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Mexx
auf der guten seite
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ich ess auch dort - gutes essen tlw selbst gekocht gg deshalb ist das mim geld ned so tragisch, ich bin mit den 330 zufrieden und werd mich ned beschweren. sind übrigends 336,05 : ))
MfG
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ARX
OC Addicted
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aba das essen müssen dir auch am sonntag und am samstag geben,sonst hast das recht auf essensgeld
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Mexx
auf der guten seite
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aba das essen müssen dir auch am sonntag und am samstag geben,sonst hast das recht auf essensgeld wenn das das rechtlich beweisen kannst verlang ich das geld aber nur "da ARX hat gesagt, dass..." reicht wohl ned - wenn brauch ich eine "glaubhafte" quelle. MfG
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ARX
OC Addicted
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naja am besten rufst bei der zivildienstverwaltung an und fragst dort nach,obs stimmt ich habs irgnedwo gelesen,und habs ma gemerkt weil ich überascht war dass die auch am sonntag für mich kochen müssen,oder haltg eld zahlen,kann aba sein das dort nur mist gestanden ist
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Plo_Koon
Little Overclocker
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wenn das das rechtlich beweisen kannst verlang ich das geld aber nur "da ARX hat gesagt, dass..." reicht wohl ned - wenn brauch ich eine "glaubhafte" quelle. MfG In dem Katalog "Rechte und Pflichten eines Zivildieners", herausgegeben vom BUNDESMINISTERIUM für INNERES - ABTEILUNG IV/3 wird in Kapitel 3.1.2 unter "Anspruch auf Verpflegung" im zweiten Absatz folgendes angeführt: "Der Anspruch auf angemessene Verpflegung besteht während der geamten Dauer des ordentlichen Zivildienstes, insbesondere daher auch während dienstfreier Zeiten wie Dienstfreistellung, Krankenstand, Wochenenden und Feiertagen." Im ersten Absatz steht: "Ob die Verpflegung in Form einer Geld- oder Naturalleistung erfaolgt, bleibt dem Rechtsträger überlassen." Da du also am Wochenende nicht durch Naturalien verpflegt werden kannst steht dir die Verpflegung in Form von Geld zu! Das sollte "Beweis" genug sein, LG
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