worauf achten? ratschläge?
><))))°> 05.01.2003 - 20:20 1290 22
DirtyHarry
aka robobimbo
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yapp, unbedingt zu bank und die überweisung anullieren lassen
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><))))°>
Idle ...
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Heute hat er sich gemeldet... er schrieb dass er auf urlaub war - wers glaubt... ich denk eher dass es an meiner drohung mit der angzeige lag wie auch immer, es freut mich dass wir uns offensichtlich doch noch gütlich einigen können
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chep.mac
Banned by Moderators
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lol das hatte ich bei ots.at schonmal er hat mich auch andauernd hinghalten und sich dann einfach nimmer gmeldet. dann hab ich erm mit dem firmenanwalt gedroht und schon hat er zahlt
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grOOvekill@
LegendVienna Badass
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Ich frage mich, was das diesen Typen bringt? Ich meine, rechnen die damit, daß man sich nicht mehr meldet und die die Ware dann einsacken können oder wie? Wieso muß man erst mit dem Anwalt oder Schlimmeren drohen, ehe solche Typen die Kohle rausrücken?
Ich finde das alles sehr schade.
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HUJILU
Parkplatzrunner
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das is ja nix mei vater hat a firma was glaubst wieviele leute da einfach ned zahlen? leute vo denen du des gar ned glaubst.. 80 jahre und zahln einfach ned
und da gehts um weit höhere beträge.. nur bei rechnungen von zB 30.000ATS zahlt sichs ned mal aus dann einen anwalt einzuschalten -> dauert, anwaltkosten (Rechtsschutzversicherungen haben ja auch grenzen) etc.. und des kama sich bei einer kleinen firma ned wirkli leisten
ab streitwert 80.000 ATS oda so zahlt sichs dann aus rechtliche schritte zu veranlassen
i hät nie gedacht wie viele leute einfach nicht zahlen.. das is echt schlimm
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Hulk2442
Addicted
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Ich nehme an das du ihm eine E-mail mit der Frist gesendet hast unter die Gleiche Adresse unter der du mit ihm verhandelt hast! Und da er nicht geantwortet hat hatt er somit dem Vertrag zugestimmt! Denn keine Antwort ist auch eine Antwort und zwar eine bejahrung! Und sollte er in den Urlaub gefahren sein muß er per Rechnungen nachweisen das er wirklich weg war! Wenn das der Fall ist gilt die Frist ab dem Zeitpunkt wo er zurückgekommen ist!
Aber im Algemeinem hast du deinen Teil des Vertrages erfüllt und er nicht und dammit solltest du auf jeden fall vor dem Gerich gewinnen, fals es zu einer Verhandlung kommt!!!
Wenn sich weiter nichts tut in den nähsten zwei tagen würde ich ihm mal das weiter sagen und mal sehen wie er reagiert!!!
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Deedo
Little Overclocker
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Hm... ob das mit Email so einfach ist... ich hatte mal ein ähnliches Problem, da hat mir damals einer 7500 ATS geschuldet, ich wollte ihm auch eine Frist setzen und hab damals mit einem Anwalt geredet. Der sagte mir dass ich demjenigen einen eingeschriebenen Brief schicken sollte, wo drin steht wieviel und für was er mir das schuldet und natürlich auch die Frist bis zu der ich es zurückhaben möchte... aber der musste eingeschrieben sein, weil sichergestellt werden muss dass er den Brief auch erhält... ansonsten könnte er sagen "ich hab den nie bekommen" und das selbe gilt natürlich auch für Email... und natürlich hab ich mir den Zahlungsbeleg behalten müssen... eh klar... anders glaub ich hält es vor Gericht nicht stand...
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grOOvekill@
LegendVienna Badass
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Naja, es gibt aber doch auch bei Emails die Möglichkeit eine Empfangsbestätigung zu fordern, oder? Oder kann man die als Empfänger auch einfach wegklicken?
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