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Wer zahlt Abschleppkosten?

nIcKnAmE 14.01.2012 - 11:03 3566 26
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nIcKnAmE

Little Overclocker
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Hallo Leute,

wer würde hier in meinem Beispiel für die Abschleppkosten aufkommen müssen, wenn man aus der Garage aufgrund eines gegenüber parkenden Autos nicht rausfahren könnte?

http://s7.directupload.net/images/120114/b5e3pjt2.jpg

Bodominjaervi

OC Addicted
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Kann man nicht zum Nachbarn gehen und kurz fragen? Sparst dir unendlich viele Scherereien :)

nIcKnAmE

Little Overclocker
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@Bodominjaervi

Nicht, wenn man schon etliche Male Ihn freundlich darauf hingewiesen hat, dass er jedesmal die Gragenzufahrt blockiert.

e-Lummi-N@tor

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Provocateur D`Automobile
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Kosten musst zuerst du tragen, kannst aber dann mit Anwalt usw. von ihm zurückfordern ;)

crusher

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dur ned blern
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lol, du

gegenüber einer ein/ausfahrt braucht man nicht extra platz lassen. - sofern man gegenüber parken darf.

Neo-=IuE=-

Here to stay
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In jeder normalen Strasse müssen 2 Fahrspuren frei sein (einbahnstrasse eine). Da ich annehmen kann, dass das hier nicht frei ist (weil sonst hätte er wohl kein problem). Somit dürfte der Nachbar zwar dort hslten, aber nicht parken! Auch ohne parkverbot.

crusher

Legend
dur ned blern
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Zitat von Neo-=IuE=-
In jeder normalen Strasse müssen 2 Fahrspuren frei sein (einbahnstrasse eine). Da ich annehmen kann, dass das hier nicht frei ist (weil sonst hätte er wohl kein problem). Somit dürfte der Nachbar zwar dort hslten, aber nicht parken! Auch ohne parkverbot.

genau so wars, ich sollte besser die ausgangssituation lesn - sry

1) mitn nachbarn reden
2) polizei anrufen sollen die klären - dann darf er die abschleppgebühren zahlen

DAO

Si vis pacem, para bellum
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Zitat von e-Lummi-N@tor
Kosten musst zuerst du tragen, kannst aber dann mit Anwalt usw. von ihm zurückfordern ;)

ich würde einfach die bullen rufen damit die das aufnehmen und dann den abschleppdienst bestellen.
pro fahrtrichtung muss eine spur frei sein und dir muss ermöglicht werden das du dein grundstück verlassen kannst mit deinem pkw ;)

wenn du den abschleppdienst rufst musst du das geld zuerst auslegen und vorm abschleppen ein beweisfoto machen waer ned bloed.

dann übergibst du deinen anwalt die abschleppkosten und die fotos und er holt das geld wieder ;)

edit: das mim abschleppen gilt nur wenn er direkt auf deinem grund steht
Bearbeitet von DAO am 14.01.2012, 14:08

userohnenamen

leider kein name
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ack, einfach mal die 35€ für die polizei investieren

Cobase

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Bearbeitet von Cobase am 14.01.2012, 12:48

Taltos

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na klar, wenn ma nix besseres zu tun haben, klagen wir einfach mal in die welt hinein. :rolleyes: wir sind ja nicht in den USA.
(disclaimer: Ich les grad das Buch "Life without Lawyers" - sehr erleuchtend. Ich bin froh nicht in den USA zu leben)
OT: Wenn das mit der Kommunikation nicht klappt, würd ich einfach die Polizei rufen, und die machen lassen.

murcielago

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Ja, Polizei is imho das sinnvollste in der Situation.

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Der ÖAMTC-Artikel ist eh einleuchtend. Ausdrucken und ihm hinlegen und dazusagen s nächste mal kommt die Bullerei. Fertig.

xtrm

social assassin
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Aus dem beispiel geht aber nicht ganz hervor, ob es sich um zwei fahrspuren handelt, und der nachbar auf einer davon parkt, oder ob es sich um eine einbahn handelt, und er auf einem parkstreifen parkt. Ersteres wäre inakzeptabel, zweiteres wäre wohl einfach schlecht für dich und sonst nichts. Zumal er sowieso nicht vor der garage steht sondern eine spur weiter, also käme man ja wohl raus, wenn einmal kein auto durch die straße fährt.

FendiMan

Here to stay
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Zitat von xtrm
Aus dem beispiel geht aber nicht ganz hervor, ob es sich um zwei fahrspuren handelt, und der nachbar auf einer davon parkt, oder ob es sich um eine einbahn handelt, und er auf einem parkstreifen parkt.
Den Pfeil nach links und rechts interpretiere ich als zweispurige Straße.
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