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Vorsicht vor Verträgen bei Telefonanbietern...

Unholy 25.03.2010 - 09:29 3375 37 Thread rating
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HitTheCow

it's been an honor.
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Zitat von Unholy
...ohne dafür auch nur die geringste leistung zu erbringen...
naja, der kunde hat ja weiterhin das "subventionierte handy.
wird zwar in keinem fall dem ganzen betrag entsprechen, aber einen teil macht das schon aus.

-> handy ist übrigens wie gesperrt?

Unholy

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die rufnummer wurde aufgelöst... sprich der kunde hat das handy zahlt die grundgebühr bis zum ende kann aber nicht telefoniern etc und die leistung die ja durch die grundgebühr gedeckt ist kann der konsument nicht konsumieren

HitTheCow

it's been an honor.
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teile der grundgebühr sind aber auch das subventionierte handy. somit ist zumindest ein teil der leistung erbracht.

Unholy

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da könnte man aber sagen die zahlung wird zu 100 % erbracht -> die leistung nur teilweise... ;) find ich trotzdem nicht ganz korrekt...

Crash Override

BOfH
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Der Kunde ist Vertragsbrüchig geworden da er seine Leistung nicht erbracht hat (Die fristgerechte Zahlung der Rechnung, nein auch wenn man aus kulanz eine 3. Frist bekommt ist es nicht Fristgerecht). Nun hat der Anbieter von seinem Recht Gebrauch gemacht den Vertrag aufzulösen. Die Grundgebühr wird für das subventionierte Handy bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit berechnet. Alles völlig in Ordnung, oder meinst du jeder sollte 15% mehr für seine Telefonverträge zahlen und Leute die in Verzug sind gegenfinanzieren?

dosen

Here to stay
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Problem an der Sache ist das es einen Vertrag gibt der das alles abdeckt.

Du bekommst ein Handy, dafür verpflichtest du dich 24 * xx€ zu zahlen.
Bei Vertragsauflösung wird der Betrag trotzdem fällig. Egal ob von Kunden oder Betreiberseite. Stehen dann natürlich genug Klauseln drinnen wann der Betreiber den Vertrag auflösen darf.

Und ich traue mich wetten das der Betreiber nie den Vertrag aufgelöst hätte wenn er sich nicht sicher ist das er im Recht ist.
Auch wenns schön Zach ist, ganz klein geschrieben ist und viele komplizierte Formulierungen drinnen sind die man gut und gerne in 5 unterschiedliche richtungen Interpretieren kann -> Vertragsbedingungen lesen.
Das der fällige Betrag an ein Inkassobüro weitergegeben wird sollte auch keine Überraschung sein.

Hier werden nur die Bedingungen vollstreckt auf die sich der Kunde und der Betreiber bei Vertragsunterzeichnung geeinigt haben.

Unholy

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Ich sagte nicht das es überraschend ist etc.

das einzige was wohl eine freicheit ist wenn von MA eine frist genannt wird man sich an diese hält und dann trotzdem der gefic**e ist ;)

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Gilt nicht das Datum an dem die Überweisung aufgegeben wurde? (Nicht an dem Tag des Geldempfangs des Empfängers)

xtrm

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Kleine frage...wie siehts dann aus, wenn man einen vertrag nimmt, OHNE ein subventioniertes gerät dabei zu bekommen?

Troy

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sollt kein Unterschied machen, da es immer noch ein Vertrag ist, den du schlußendlich nicht eingehalten hast. (in diesem Fall nun 3 Monatsrechnungen nicht bezahlt).

xtrm

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Nun, sie bekamen das geld im endeffekt, und wenn sie dann abcashen ohne leistung zu bringen, brechen SIE den vertrag (solang durch den vertrag kein gerät abbezahlt wird).

$yrus

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vertrag ohne handy hat normalerweise auch keine mvd...

Unholy

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wenns nach dem geht wurde das geld ja am 16ten überwiesen und am 18ten gings ans inkassobüro... lt. MA frist war der 20te....

also etwas übertrieben imho
Bearbeitet von Unholy am 25.03.2010, 15:00

quilty

Ich schau nur
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Zitat von xtrm
Nun, sie bekamen das geld im endeffekt, und wenn sie dann abcashen ohne leistung zu bringen, brechen SIE den vertrag (solang durch den vertrag kein gerät abbezahlt wird).

Träumst du sonst auch von warmen Eislutschern?

Orange hat das Vertragsverhältnis vorzeitig aufgrund eines vom Kunden verschuldeten Grund aufgelöst. Diese Gründe sind im Vertrag genau aufgelistet, genauso welchen Rechte und Pflichten beim vorzeitigen Auflösen für den Vertragspartner entstehen.

Da gibt es im Anschlus keinen Vetrag mehr den Orange brechen könnte, da gibt es nurnoch die Zahlungsverpflichtung vom Kunden die bei Vertragsauflösung entstanden ist.

/edit/ Nachdem ja die zuerst orangene Farbgebung aus dem Titel gestrichen wurde, könnte man das ganze gleich auf "Vorsicht bei Verträgen" ändern.
Ich seh es immer wieder in meinem Bekanntenkreis, dass viel zu nachlässig mit Unterschriften unter Verträgen umgegangen wird. Sei es jetzt ein Abo, ein Handyvertrag oder das Leasing vom neuen Auto. Wenn auf mehr als die Kosten und die Laufzeit geachtet wird ist es schon fast ein Wunder.
Bearbeitet von quilty am 25.03.2010, 15:01

xtrm

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bist du zufällig orange angesteller? ;)

Zahlungsverpflichtung vom kunden die bei vertragsAUFLÖSUNG entstanden ist? Wer hat hier den warmen eislutscher? :D Solang er nichts abbezahlen muss, hat er auch nicht für eine leistung zu zahlen, die er nicht mehr erhält. Würd ich zumindest sicher nicht.
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