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Vorsicht vor Verträgen bei Telefonanbietern...

Unholy 25.03.2010 - 09:29 3374 37 Thread rating
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Unholy

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aus gegebenen anlass im bekanntenkreis möchte ich euch auf folgendes hinweisen.

ein mobilfunkanbieter hat das recht den vertrag aufzulösen (innerhalb der bindungsfrist) -> das telefon zu sperren und nicht mehr zu entsperren aber trotzdem die Grundgebühr bis zum Vertragsende zu verrechnen

sprich er kündigt euch ein jahr vorher und verrechnet angenommen ihr habt 40 euro grundgebühr einfach 480,- ohne dafür auch nur die geringste leistung zu erbringen....

finde ich persönlich eigentlich ein starkes stück....
Bearbeitet von Unholy am 25.03.2010, 09:43

eitschpi

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Und aus welchen Gründen macht das der Mobilfunkanbieter?

Unholy

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zb. wenn man mit der zahlung in verzug ist

sofern 90 tage nix gezahlt wurde -> kündigung

in diesem fall wurde sogar lt. frist von einer mitarbeiterin eingezahlt den betrag der genannt wurde -> und 2 tage nach der überweisung inkl. bestätigung wurde der vertrag aufgelöst und an ein inkassobüro weitergeben...

edith: mir ist schon klar wenn ich es als kunde auflöse muss ich es natürlich zahlen, nur finde ich bei auflösung seitens des anbieters es eine bodenlose frechheit -> die gebühren zu verrechnen und keine leistung zu erbringen...

zb 1000 freiminuten x 12 = 12000 freiminuten die du nicht nutzen kannst aber dafür 460 euro zahlst... ;)

HUJILU

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Das Recht hat er, wenn du nicht zahlst oder sonstiges, aber er kann nicht "einfach so" ohne Grund das Handy sperren und dir die Kosten bis zum ende der Vertragsdauer verrechnen. Ansonsten gäbe es ärgere troubles mit dem Konsumentenschutz.

edit:
Zitat von Unholy
Zitat von Viper780
du hast mit abgeschalteten Datenroaming am iPhone UMTS empfang und kannst damit ins Internet (nicht GPRS)? Das ganze beim Datentarif von Bob?
tja, 90 tage sind 3 Monate, imho nachvollziehbar und eher SSKM

Cobase

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Zitat von Unholy
zb. wenn man mit der zahlung in verzug ist

sofern 90 tage nix gezahlt wurde -> kündigung
Wozu gibt es Abbuchungsaufträge? Aber die Handyrechnung nicht zahlen und dann sudern, wenn einem der Betreiber auf den Kopf sch**** ---> sskm

Unholy

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es geht ja nicht um die tatsache -> das der kunden schuld ist bestreite ich ja mit keinem wort ;)

es geht in diesem fall darum das eine frist genannt wurde von einer mitarbeiterin -> innerhalb dieser wurde dann das offenen beglichen -> und orange hat es dann aufgrund einer überschneidung von 1nen tag anscheinend weitergegeben und zeigt sich genau 0 kulant... ;)

und ich suddere mit keinem wort -> es betrifft auch nicht mich habe dem verein gott sei dank schon vor monaten den rücken gekehrt und bin zu bob gewechselt ;)

auf die aussage hin, das der offene betrag ja geleistet wurde und die zahlungen ab sofort pünktlich kommen kam von der netten MA ein "tja pech für uns ist der fall erledigt"

HUJILU

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bei 90 Tagen Zahlungsverzug wäre ICH auch nicht mehr kulant. V.a. haben die ja genug Erfahrung => in solchen Fällen ist ja auch oftmals eine Verschuldung der Grund => bei Kulanz ist das Risiko eines noch höheren Ertragsverlustes gegeben.

d3cod3

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Unholy

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ja ist mir auch alles klar ich wollte damit ja nur sagen ich finde es ein starkes stück -> grundgebühr zu verrechnen und nix dafür zu leisten ;)

dazu muss ich aber auch noch sagen -> sofern eine verschuldung der fall wäre und die offene rechnung beglichen wurde -> eine noch viel höhere rechnung dann zu stellen? fakt ist ja das geld kam zu ihnen innerhalb der von ihnen genannten frist...

weiters würde ich davon ausgehen ich bekommn die 40 euro pro monat eher als jetzt mind. 100 euro übers inkassobüro einzuziehen ;)?

wenns wirklich um verschuldung gehen würde...
Bearbeitet von Unholy am 25.03.2010, 09:43

HaBa

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Zitat von HUJILU
bei 90 Tagen Zahlungsverzug wäre ICH auch nicht mehr kulant. V.a. haben die ja genug Erfahrung => in solchen Fällen ist ja auch oftmals eine Verschuldung der Grund => bei Kulanz ist das Risiko eines noch höheren Ertragsverlustes gegeben.

Jein => der gesamte geschuldete Zeitraum wurde ja bezahlt, da kann man mMn schon bei "0" wieder anfangen, auch wenn es sich um wwi 1 Tag überlappt.

Aber: du hast sicher Recht, die Telefonierdauer pro Monat ist sehr oft reziprok proportional zur Bonität ...

grond

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aber Leistung (3Monate) ohne Bezahlung zu beanspruchen ist kein "starkes" Stück?
imho Feuer mit Feuer bekämpft

edit: ist schon klar, dass das mit überweisen und keine Kulanz mehr net unbedingt kundenfreundlich ist, aber das würd ich mir auch net erwarten, wenn ich mit meinen Zahlungen 3 Monat im Verzug bin...

whitegrey

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wenn man meint, dass da eine Unregelmäßigkeit vorliegt kann man ja den Konsumentenschutz einzuschalten wenn beim Betreiber wirklich nichts mehr geht. Die Frage die sich mir in dem Fall stellt ist halt ob die Zahlungsfrist auch in schriftlicher Form vorhanden war und ob sich diese mit der Angabe der Mitarbeiterin bei der Hotline gedeckt hat - bzw. wenn man einen Tag drüber ist ist die Frist ja genau genommen schon überschritten.

Und von den Kosten her wird möglicherweise gar nicht mal so viel Unterschied zu einem Fall sein wo das an ein Inkassobüro übergeben wird, die schlagen normalerweise auch ohne Restvertragsdauer-Kosten ordentlich was drauf.
Bearbeitet von whitegrey am 25.03.2010, 09:57

PIMP

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HUJILU

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Zitat von HaBa
Jein => der gesamte geschuldete Zeitraum wurde ja bezahlt, da kann man mMn schon bei "0" wieder anfangen, auch wenn es sich um wwi 1 Tag überlappt.

Aber: du hast sicher Recht, die Telefonierdauer pro Monat ist sehr oft reziprok proportional zur Bonität ...
Wenn mir ein Kunde 1x so stark im Verzug ist und "Probleme" bereitet und ich auf ihn verzichten kann, dann würde sich wohl jeder 3x überlegen ob er nochmals Kulanz einräumt, v.a. wenn das Handeln des Sperrens etc. gedeckt ist.

Natürlich, man KÖNNTE bei 0 beginnen, ich würd es nicht.

Unholy

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naja im prinzip war man ja mit der letzten frist nichtmal in verzug im endeffekt

gab es das datum X

überwiesen wurde 4 tage vor tag X -> zahlungsbestätigung per fax wurde 1nen tag vor tag X gefaxt..

übergeben wurde es 2 tage vor tag x an das inkassobüro...

sprich das geld wurde überwiesen bevor es ans inkassobüro ging...

edith: nochmal ich sage nicht das der kunde nicht selber schuld ist -> wie gesagt 3 monate leistung ohne zu zahlen in anspruchnehmen halte ich nicht für ok (wobei es ja gezahlt wurde im endeffekt ;))

sprich die leistung die in anspruch genommen wurde -> wurde auch beglichen

andersrum stellt man eine rechnung für etwas das man nicht leistet....

das normalste wäre doch wohl sofern der betrag gezahlt ist -> das handy bis zum vertragsende wieder zu aktivieren um dem kunden auch die leistung zu erbringen oder?
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