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versandschaden bei privatkauf - wie vorgehen?

oanvoanc 08.10.2010 - 20:47 3253 31
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UnleashThebeast

Mr. Midlife-Crisis
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Zitat von Innovaset
@geld zurückholen, afaik möglich - musst halt bei deiner bank anrufen. da gibts aber gewisse vorschriften, und afaik eben nen selbstbehalt/bzw irgendwelche kosten von pi mal daumen 50€
Nein.
Du kannst maximal eine Lastschrift retourbuchen lassen, wenn du "beweisen" kannst, dass diese ohne deine Einwilligung durchgeführt wurde.

$yrus

Freizeitjunkie
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Zitat von UnleashThebeast
Nein.
Du kannst maximal eine Lastschrift retourbuchen lassen, wenn du "beweisen" kannst, dass diese ohne deine Einwilligung durchgeführt wurde.
das brauchst auch ned beweisen, einfach rückbuchen sagen und es wird rückgebucht, aber eben nur bei lastschrift

semteX

begehrt die rostschaufel
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njo, bei lastschrift darfst aber nur rückbuchen lassn wenn die abbuchung unrechtmäßig erfolgte, aka du deine zustimmung nie gegeben hast. "i find der verkäufer is a sau" is keiner in dem fall

$yrus

Freizeitjunkie
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"ich will, dass rückgebucht wird" reicht aus, weil spätestens mit dem wunsch die zustimmung für die lastschrift zurückgezogen ist, hab ich schon ausprobiert ;)
[/ot]

semteX

begehrt die rostschaufel
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klar wirds funktioniern :).. ich les mich in das thema gern mal ein, aber rechtlich 100% sauber kann das ja ned ganz sein

watercool

BYOB
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Die Rückbuchung eines Abbuchers ist ohne Angabe von Gründen innerhalb von 42 Tagen (oder mittlerweile noch länger?) möglich. Das ist unabhängig vom Grundgeschäft, der Bank ist das egal und das soll ihr auch egal sein. Natürlich können dadurch evtl. Schadenersatzansprüche entstehen (Kosten der Rückbuchung etc..), aber die muss der Vertragspartner dann halt einfordern und hoffen das du überweist oder dich ansonsten verklagen :D

Selbst wenn du die Zustimmung zur Abbuchung gegeben hast kannst du Rückbuchen (und das ist auch rechtens). Deswegen steht ja bei jedem Abbuchungsauftrag den man untersschreibt das man innerhalb von XY Tagen rückbuchen kann.

Eine "normale" Überweisung rückgängig machen ist fast unmöglich. Ausser wenn man evtl. offensichtlich die Kontonummern vertauscht hat oder ähnliches, aber selbst dann wahrscheinlich nur unter Vorbehalt bzw. bei ausreichender Deckung.

Afaik halt...

semteX

begehrt die rostschaufel
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danke fürs aufklären :)

oanszwoa

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ok, das mit "geld zurueckueberweisen lassen" ist eh nicht moeglich.

kleines update:
hab die ganze geschichte im hardwareluxx forum - nachdem er sich bis sonntag per pn nicht gemeldet hat, obwohl versprochen - oeffentlich gemacht. sprich, ins marktplatz problemforum reingestellt.

nur irgendwie zieht er es vor, seinen verkaufsthread weiter zu pushen, anstatt zuerst die offene transaktion sauber abzuschliessen...

seine antworten dort sind eher spaerlich, immerhin hat er zugegeben, dass er die hardware nur mit papierknaeueln geschuetzt hat (ist aber ernsthaft vollster ueberzeugung, dass das reichen sollte :D ) und hat mir angeboten, den wert des mainboards zu ersetzen (trotzdem will ich ihm den benchtable, der ja auch eine schramme hat wieder zurueckschicken. auch die cpus kann ich im moment auch nicht brauchen - kann sie ja ohne s775 board nichteinmal testen...)

wer im marktplatz von der seite registriert ist, kann sich den genuss machen, sich das dort durchzulesen :D

http://www.hardwareluxx.de/communit...hen-752158.html

Vinci

hatin' on summer
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OT: ist das Mobo überhaupt defekt?
vielleicht sind "dort oben" keine Leiterbahnen...

Sagatasan

Here to stay
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ich würde kein mainboard mit abgebrochner ecke haben wollen.... auch wenns trotzdem funktioniert!

oanszwoa

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keine ahnung. gehe aber stark davon aus.
will das zeug gar nicht angreifen.

und was aenderts, wenn es geht? gar nichts, ich kaufe nichts, was sichtlich beschaedigt ist. war so nicht ausgemacht, hab viel geld dafuer hingelegt, will mich garnicht damit beschaeftigen.

Dargor

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sind mobos heutzutage nicht 16-layer? ich denk mal, das da jeder platz und jeder layer ausgenutzt wird

oanszwoa

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hab noch eine Frage:
der verkaeufer bietet mir jetzt nach mehreren Tagen an, ob es mir recht waere, wenn er mir ein anderes asus commando schicken wuerde.

wer kann rechtlich bestimmen, ob nun ersatz geleistet wir oder eine rueckabwicklung stattfindet?
will mit ihm eigentlich nichts mehr zu tun haben... und deshalb waere es mir lieber, das ganze rueckabzuwickeln. darf ich darauf bestehen, oder muss ich sein Angebot annehmen.
danke
Bearbeitet von oanszwoa am 16.10.2010, 13:31

lalaker

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Es bleibt halt immer noch die Beweisfrage offen, und wenn er sich weigert, bleibt dir nur der Rechtsweg.

Wenn er dir ein anderes Asus Commando anbietet würde ich das nehmen, er soll aber vorher einen Screenshot vom Mobo übermitteln, am besten ins Forum stellen.

Garbage

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The Wizard of Owls
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Zitat von Dargor
sind mobos heutzutage nicht 16-layer? ich denk mal, das da jeder platz und jeder layer ausgenutzt wird
Selbst Highest-End Grafikkarten haben "nur" ein 10-Layer PCB und bei Mainboards ist da nochmal weniger üblich.

Low&Mid-Range: 4 Layer
High-End: 6 Layer
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