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Versandkosten Rückerstattung

FearEffect 07.03.2014 - 16:33 958 4 Thread rating
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FearEffect

Here to stay
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Hi !

Wollte fragen ob es irgendeine Grunldage gibt dafür:

im Dezember letzten Jahres wollten ein paar Freunde und ich aufs Motörheadkonzert in München fahren.

Gut, wurde verschoben usw. und letztendlich abgesagt.

Bestellt wurde bei muenchenticket.de

Long story short:

-Tickets zurückschicken müssen, habs per Einschreiben gemacht
-Post verschlampt Brief, Tickets kommen nie an :bash: #1 Post -.-
-das Ganze per Eidesstattlicher Erklärung gemacht -> Geld wurde auf Mastercard überwiesen.

ALLERDINGS:

-haben die mir die Versandkosten nicht zurückerstattet - sind zwar nur 9,90€ aber zum Herschenken hab ichs auch nicht -> gibts da irgendne Grundlage das ich das auch einfordern kann ?

-Briefkosten (afaik eh nur 5€) aber für dass, das der Brief nie ankam zünd ich das Geld vorher an.

-> Was unternehmen ?
Bearbeitet von FearEffect am 07.03.2014, 16:36

crusher

Legend
dur ned blern
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Hättest vom Unternehmen, welche die Tickets verkauft hat, die Versandkosten zurück bekommen?

Wenn ja - das ab zur Post und den Betrag fordern.

Burschi1620

24/7 Santa Claus
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Dafür dürfte imho eher die Post zuständig sein. Sicher, Kundenorientierter wäre es wenns der Verkäufer macht. Prinzipiell würd ichs bei beiden probieren, bei der Post sowieso weil ja wurscht is, welcher Inhalt im Brief war.

FearEffect

Here to stay
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Registered: May 2003
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von Muenchenticket.de bekomme ich diese "Pauschale für Versand" nicht zurück ...

Das mit der Post muss ich noch mal nachfragen ... wird sich wieder ziehen wie ein Kaugummi -.-

master blue

Mr. Anderson
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Registered: Oct 2000
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Wenn es um die Versandkosten von Muenchenticket.de zu dir geht, dann MÜSSEN sie dir das erstatten! Auch andere wollten sich da schon herauswinden: http://www.overclockers.at/shops_in...dekosten_235149 Zumal das in deinem Fall ja noch schlimmer ist, weil der Rücktritt nicht von deiner Seite, sondern vom Veranstalter erfolgt ist. Auch die Versandkosten retour muss in diesem Fall der Verkäufer bezahlen.
Die Rückerstattung bei der Post ist bei Einschreiben/Paketen nur ein Formalakt und sollte keine Probleme machen.
Bearbeitet von master blue am 08.03.2014, 15:55
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