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Unwichtige Fragen, trotzdem interessant!

dosen 18.02.2004 - 13:38 3689949 22536 Thread rating
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Obermotz

Fünfzylindernazi
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Also als Vermieter wuerd ich das Bad (ordentlich) einrichten und forcieren, dass dieses Bad auch drinnen bleibt.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von sLy-
Sowas kann man aber nicht untersagen. Wäre dann einfache eine ungültige Klausel im Mietvertrag.

Bullshit. Der Mieter darf ja auch ned einfach die Fensterschreiben durchlöchern um z.b. eine Lüftung/Klimeschlauch zu befestigen.

Dann muss man als Vermieter eben das Badezimmer möbliert vermieten, dann kann er sehrwohl verlangen, dass die Möblierung nicht verändert wird, das inkludiert dann Löcher in die Fließen machen.

böhmi

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Spießer
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Das Bad in meiner alten Mietwohnung war voll möbliert und Bedingung im Mietvertrag war, dass man Handtuchhalter, für die Fliesen angebohrt werden, beim Ausziehen km Bad belassen muss. Finde ich fair und praktikabel.

FendiMan

Here to stay
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Zitat von AdRy
Wenn ich Vermieter wäre, würde ich das bohren in Fließen im Vertrag untersagen. Zumindest wenns grad frisch renoviert ist.
Schwachsinn.
Eine Wohnung wird benutzt und dazu gehört auch die individuelle Gestaltung, da gehören auch ein Paar Löcher in Fliesen dazu.

Übrigens:
Flie s! en.....

ThMb

JO FRLY
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Zitat von AdRy
Bullshit. Der Mieter darf ja auch ned einfach die Fensterschreiben durchlöchern um z.b. eine Lüftung/Klimeschlauch zu befestigen.

Dann muss man als Vermieter eben das Badezimmer möbliert vermieten, dann kann er sehrwohl verlangen, dass die Möblierung nicht verändert wird, das inkludiert dann Löcher in die Fließen machen.

Kein Bullshit, sondern schon ein paar Jahre gesetzlich geregelt. Eben wie bereits erwähnt, das jegliche Aufforderung zum z.B. Ausmalen oder verputzen von Löchern auch in bestehenden Mietverträgen ungültig ist. Fenster durchbohren gehört eher nicht zur normalen Abnutzung :rolleyes: .

Möbliert würde gehen, das stimmt. Wird auch oft praktiziert. Beschädigungen an diesen Möbeln müssen dann auch bezahlt werden.

Saddamski

Addicted
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Zitat von ThMb
Kein Bullshit, sondern schon ein paar Jahre gesetzlich geregelt. Eben wie bereits erwähnt, das jegliche Aufforderung zum z.B. Ausmalen oder verputzen von Löchern auch in bestehenden Mietverträgen ungültig ist. Fenster durchbohren gehört eher nicht zur normalen Abnutzung :rolleyes: .

Möbliert würde gehen, das stimmt. Wird auch oft praktiziert. Beschädigungen an diesen Möbeln müssen dann auch bezahlt werden.

gerade bei möbelierten sachen werden "beschädigungen" oft sehr schwierig - hier kommt halt dann sehrviel draufan ob man eine gute hausverwaltung hat, oder nicht bzw. auch umgekehrt ob ich einen mieter hatte der aufpasst(gibt ja auf beiden seiten schwarze schafe).
was ist beschädigt - was ist einfach nur abgenutzt, da gibts leider sehr viel interpretationsspielraum. Gleichzeit sei hier aber mal erwähnt, dass zum Beispiel Geräte wie eine Waschmaschine etc., falls Sie beim Einzug bereits vorhanden waren UND im Mietvertrag stehen(da sollte man aufpassen) eben auch vom Vermieter ersetzt werden müssen falls mal was kaputt geht(zählt zum Inventar der Wohnung)
Bearbeitet von Saddamski am 04.12.2015, 09:07

AdRy

Auferstanden
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Zitat von ThMb
Kein Bullshit, sondern schon ein paar Jahre gesetzlich geregelt. Eben wie bereits erwähnt, das jegliche Aufforderung zum z.B. Ausmalen oder verputzen von Löchern auch in bestehenden Mietverträgen ungültig ist. Fenster durchbohren gehört eher nicht zur normalen Abnutzung :rolleyes: .

Möbliert würde gehen, das stimmt. Wird auch oft praktiziert. Beschädigungen an diesen Möbeln müssen dann auch bezahlt werden.

Ich rede von FLIESEN. Nicht von Wänden ausmalen oder löcher verputzen. Eine Fliese ist fix auf der Wand und kann nicht repariert werden. Deshalb ist es genau gleich wie eine Fensterscheibe. Man kanns zwar tauschen, ist aber aufwändig und teuer.

Du kannst mir gerne ein Gesetz/Urteil zeigen wo es explizit um Fliesen geht. Ich werde als Mieter sicher kein ********* sein und Fliesen anbohren, außerdem ist das ein zu hohes Risiko die Kaution zu verlieren.

MuP

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wie wärs, wenn du dich für 20 sekunden via google informierst? gibt zig Seiten die einem sagen, dass eine übliche Nutzung (sprich ein paar Löcher um zB einen Spiegel/Schrank aufzuhängen) legitim ist.

sk/\r

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Zitat von MuP
wie wärs, wenn du dich für 20 sekunden via google informierst? gibt zig Seiten die einem sagen, dass eine übliche Nutzung (sprich ein paar Löcher um zB einen Spiegel/Schrank aufzuhängen) legitim ist.

das wäre ja zu einfach...
und ja. auch ich bin der meinung, dass das soweit "ok" ist. wo soll man sonst zB ein kastl oder handtuchhalter im bad montieren? :fresserettich:

berndy2001


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salsa

So spät wie gestern.
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Ist halt wieder eine typische Adry Diskussion. :)

AdRy

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Zitat von salsa
Ist halt wieder eine typische Adry Diskussion. :)


hihih bist du lustig. Es ist halt eine Frechheit zu behaupten etwas sei gesetzlich geregelt ohne quellen zu bringen. WIe komm ich dazu alles sleber zu recherchieren? Dann brauch ich hier nicht zu diskutieren.

Außerdem:

Zitat
...
z. B. durch die Anbringung von Handtuchhaltern, Seifenspendern etc.
..

Ist ein bisschen was anderes als 10mm Löcher für fette (Spiegel)schränke.

Nur weil man etwas darf, heißt nicht, dass man es tun soll oder es gut is das zu tun. Aber bitte, jeder wie er meint. Wer dann auf der Blacklist landet ist selber schuld.

sk/\r

i never asked for this
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Zitat von AdRy
hihih bist du lustig. Es ist halt eine Frechheit zu behaupten etwas sei gesetzlich geregelt ohne quellen zu bringen. WIe komm ich dazu alles sleber zu recherchieren? Dann brauch ich hier nicht zu diskutieren.

Außerdem:



Ist ein bisschen was anderes als 10mm Löcher für fette (Spiegel)schränke.

Nur weil man etwas darf, heißt nicht, dass man es tun soll oder es gut is das zu tun. Aber bitte, jeder wie er meint. Wer dann auf der Blacklist landet ist selber schuld.

du bist und bleibst einfach der obertroll. :D :D :D <3

im ersten absatz schimpft du noch das wir sachen ohne quellen behaupten. dann hast du wohl doch die links vom berndy zumindest überflogen und jetzt regst dich im zweiten absatz drüber auf, dass mans zwar darf, aber nicht tun soll.
und der zuckerguß ist dann die BLACKLIST. muahahahaha. :D

AdRy

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Ich lese die links wenigstens und kotz nicht nur was hin wie manche anderen hier :rolleyes:

Ich akzeptiere, dass dort steht es ist erlaubt. Das ist aber auch nur _irgendeine_ website und keine gesetzliche grundlage. Egal. Also selbst WENN es erlaubt ist, sollte mans nicht tun, außer man ist gerne ein *********.

edit: Dann wunderts euch warum die Mieten so hoch sind :rolleyes:
Bearbeitet von AdRy am 04.12.2015, 14:55

Dargor

Shadowlord
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was schlägst du stattessen vor, siemens lufthaken?
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