Steuerliche Behandlung: Zusatzverdienst als AN
Dune 28.09.2023 - 15:52 1368 8
Dune
dark mode lover
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Ich habe die Anfrage bekommen einen Kurs zu halten und dafür eine kleines finanzielles Zuckerl aus DE zu bekommen. Bin AN derzeit VZ, bald TZ. Mir wurde ein Betrag von ein paar Tausend Euro "auf Rechnung" angeboten aus DE. Dort gibt es dazu afaik einen Freibetrag, auch als AN. Weiß jemand wie das in Österreich steuerlich aussieht? Kommt das, wenn mein AG einverstanden ist, einfach auf mein Gehalt on-top und damit wird dann die Einkommenssteuer neu berechnet? Haben wir auch so einen Freibetrag? Oder wie verhält sich das in AT? Danke für die Expertise
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dio
Here to stay
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Wir haben auch einen Freibetrag, irgendwas um 800 Euro oder so. Alles über dem Freibetrag musst du ganz normal versteuer.
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RIDDLER
Dual CPU-Fetischist
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In dem Fall musst du es als zusätzliches Einkommen bei der Einkommensteuererklärung (nicht bei der Arbeitnehmerveranlagung) angeben.
Die Einkommenssteuer wird dann nach der Steuererklärung neu berechnet und du hast eine Nachzahlung. Daher Faustregel, dass du 50% deines Zusatzverdienst für die Steuernachzahlung zur Seite legst.
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Hampti
Overclocking Team Member
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Also wäre es eher schlauer die 800€ anzuvisieren und den Rest in materiellen Gütern oder Variante mit der Inflationsausgleichsprämie (gilt noch bis Ende 2024 mit € 3.000)
Wobei bei solch einer Summe zahlt es sich evtl. aus das aus der Selbstständigkeit heraus zu gestalten...macht das Sinn?
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Dune
dark mode lover
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Sie haben mir grob 4700e ein Aussicht gestellt. Das ist natürlich alles andere als optimal, weil am Ende da noch grad mal 4700 x 0,52 übrig bleiben. Ist das viel Aufwand, das korrekt zu verbuchen oder wäre das normal über die ANV regelbar?
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dio
Here to stay
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Die Abgaben zahlt man doch gerne, wenn man sonst immer gegen die oberen schimpft?! Ja, du musst eine Einkommenssteuererklärung machen. Vermutlich gehts ganz einfach, ich seh mich bei meinen vielen Dingen aber nicht raus und habs einem Steuerberater übergeben.
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Viper780
ModeratorEr ist tot, Jim!
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Sie haben mir grob 4700e ein Aussicht gestellt. Das ist natürlich alles andere als optimal, weil am Ende da noch grad mal 4700 x 0,52 übrig bleiben. Ist das viel Aufwand, das korrekt zu verbuchen oder wäre das normal über die ANV regelbar? Ich hab übern Sommer ein paar Kurse für die MA01 und den KAV gegeben. Im Finanzonline musst halt auf Einkommenssteuer umstellen und dass dort dann eingeben. Aufwand war für mich nicht wirklich höher. Wennst viel zum Absetzen hast würd ich mir einen lokalen Steuerberater suchen. Bei mir hat sich dass aber nicht ausgezahlt.
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Dune
dark mode lover
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Die Abgaben zahlt man doch gerne, wenn man sonst immer gegen die oberen schimpft?! Sorry aber was der bs an der Stelle? Ich habe kein Problem damit irgendwelche Steuern zu bezahlen. Und wo trete ich nach oben? Die Erbschaftssteuer hätte mich genau so getroffen und trotzdem halte ich sie für richtig... also einfach nur wtf. btt: danke!
Bearbeitet von Dune am 28.09.2023, 18:37
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userohnenamen
leider kein name
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