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NeM 02.05.2007 - 17:06 3580 28
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d0lby

reborn
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Zitat von Floriam
was für einen "dienst" bekommt man eigentlich für das geld????
Zitat
Auf p2p-heute.com finden Sie folgende Inhalte:

Alles zum Thema Filesharing:

• Anleitungen
• Programme
• Tools

master_burn

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Zitat von kiu
Ja, es soll einfach den "Dienst" nutzen. (siehe master_burn's Kommentar)
bloß nicht ... siehe änderung meines kommentars
Zitat von master_burn
edit: die schmidtleins ? das sind ja alte bekannte, diverser fernsehsehrien wie das fass ohne boden usw, nicht zahlen und warten bis nix mehr von denen kommt ... die ham eh schon diverse klagen am hals ..
btw bovor man nix schriftliches von nem anwalt bekommt (btw: echte anwaltsschreiben enthalten immer eine honorarnote die der anwalt für das briefschreiben verlangt und sind immer eingeschrieben .. alles was nicht eingeschrieben kommt is für den mülleimer)

NeM

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Zitat von Floriam
http://www.arbeiterkammer.at/www-1000.html
ich würd mich mal hier umschauen

btw ist dein freund unter 18
dann wär der vertrag eh nicht korrekt abgeschlossen oder???

Also schaut schlecht für ihn aus..? Aber das hab ich grade gefunden in dem verlinkten Artikel:

http://www.arbeiterkammer.at/www-19...3899-IPS-2.html

Zitat
Wie unseriöse Anbieter vorgehen


1) Versteckte oder fehlende Preise

oder spärliche Informationen über das Rücktrittsrecht

Aus den AK Beratungen zu unseriösen Webseiten haben die AK Konsumentenschützer recherchiert, wo das Kleingedruckte steht:

* z.B. http://www.vornamen-heute.com: Homepages, die eine Preisauszeichnung neben dem Eingabefeld für persönliche Daten im Fließtext haben

Schaut man sich diese Seite an -> Gleiches Design wie die Azureus Seite Oo
Bearbeitet von NeM am 02.05.2007, 17:32

Floriam

Little Overclocker
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http://www.europakonsument.at/Europ...588&lang=DE

edith ein musterbrief zur vertragsauflösung innerhalb von 3 monaten
http://www.europakonsument.at/konsu...%20KSchG(2).doc
Bearbeitet von Floriam am 02.05.2007, 17:34

master_burn

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NeM

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Danke für die Links, hab die 3 Seiten (AK, Verbraucherzentrale und Konsumentenschutz) mal weitergeleitet damit er per Mail dort anfragen kann.

dethspank

the wall
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gutes gelinden!
Lass vielleicht später dann wissen wies ausging (nach der "Galgenfrist")

22zaphod22

chocolate jesus
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Zitat von ColdFire
Er wird keine chance haben einspruch zu erheben ! Genau mit solchen leuten wird das Geld gemacht.

Einfach zahlen und ab dafür !

lg CF


blödsinn ... ich hatte ähnlichen fall "in der familie" und hab 30€ für anwaltsbrief investiert und die guten Schmidtleins haben mich gerne aus "Kulanz" von jeglicher Zahlungsverpflichtung befreit ...

E.D.

warte auf unban duracell
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die haben eh klagen am hals von diversen software herstellern weil sie geld verdienen daran das sie gratis software anbieten (in kurz form gesagt) weil was anderes bietet die seite ja nicht

CROWLER

Powerbunny
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oha wiedermal ein fernabsatz nach paragraph 5f
wie schön

1) irreführende AGB's
Zuerst ist die rede von 2 Wochen Kündigungsfrist dann nurmehr von einer Woche
Laut Fernabsatzgesetz hat man aber 2 Wochen (14 WERKTAGE) Rückgabefrist imho ist daher der Paragraph 5 der AGB ungültig und da keine salvatorische Klausel in den AGB's angeführt ist, sind die AGB's als ungültig zu sehen. (somit wäre auch kein Kaufvertrag zu stande gekommen.)
Weiters ist keine Dienstleistung im eigendlichen Sinn zu erkennen. Ich schlage daher vor hilfsweise den Kaufvertrag anzukämpfen mit der Begründung, es lag bei Kaufvertragsabschluss Unklarheit über Ware vor. - Daher ist auch hier der Kaufvertrag als nichtig anzusehen. Und zu guterletzt in meinem Punkt 1 - bitte was wird da angeboten ? sofern es sich um Anleitungen zum Raubkopieren handelt kann man das als Aufforderung zu einer Straftat sehen - und ist damit auch als ungültig zu erklären.

2) Wie alt ist dein Freund
Sofern er unter 18 ist, ist die rechtslage noch klarer
Personen die nämlich das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, können derartige Verträge, ohne Ausdrückliche Zustimmung der Eltern, überhaupt nicht abschliessen.

So das sollte mal reichen

Mein Ratschlag

1) sofort per Email von dem KV zurücktreten und ihn hilfsweise gleich anfechten
2) sollte eine Mahnung kommen nochmals darauf hinweisen, dass man bereits zurückgetreten ist
3) sollte eine schriftliche Mahnung vom Anwalt kommen auf keinen Fall einschüchtern lassen

Sag mal, wie alt dein Freund ist

edit :
öhm was für programme werden da eigendlich verkauft ?
wenn es sich um azureus handelt is das ganze auf grund von unmöglichkeit als nichtig zu bewerten

die gpu/gnu verbietet ja jegliche kostenpflichtige weitergabe
Bearbeitet von CROWLER am 03.05.2007, 14:52

NeM

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Is über 18, gibt noch nix neues, werd aber schreiben wenn sich was getan hat :)

Duper

Banned
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Zitat von NeM
Is über 18, gibt noch nix neues, werd aber schreiben wenn sich was getan hat :)

Ich hatte auch den gleichen ******, alle mahnung ignoriert (keinen anwaltsbrief geschrieben) und hab bis jetzt noch nix bekommen. (is ca ein halbes jahr her)

d3cod3

Legend
...
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einfach ignorieren. die einzige einnahmequelle von denen sind leute die "eben halt" eine rate zahlen um aus dem schneider zu sein.
darauf darf man nicht einsteigen.

ignorieren und falls wider erwarten die wirklich nen richtigen anwalt einschalten wird das kein problem sein da zu gewinnen im endeffekt.

NeM

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Jo, ich habs eigentlich ned anders erwartet. Er is halt eingeschüchtert gewesen von denen, noch dazu wolltens wegen der 2x Anmeldung auch noch 2x kassieren....

Auf jeden Fall hat er den Konsumentenschutz angemailt und als Antwort bekommen dass man in Österreich ein Rücktrittsrecht von 3 Monaten hat, d.h. er soll 2 Briefe schreiben und die Sache hat sich.

Insofern ein großes Danke für die Hilfe und v.a. für die Links :)
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