selbsterhalterstipendium wieder mal
davebastard 19.09.2013 - 21:05 10169 21
davebastard
Vinyl-Sammler
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ich bräuchte wieder mal infos zum selbsterhalterstipendium.
genauer gesagt gehts um den begriff des "Mindeststudienerfolgs".
weil ich jetzt mit dem 5ten semester beginne muss ich bis ende des 6ten semesters 90ECTS punkte vorweisen (üblich bei bachelorstudium). Wenn ich das jetzt aber einfach nicht schaffe, dann muss ich - wenn ich "Mindeststudienerfolg" richtig verstanden hab - 45 ECTS punkte vorweisen um zumindest nix zurückzahlen zu müssen nach den 6 semestern. d.h. die einzige konsequenz wäre dann, dass ich das selbsterhalterstipendium ab dem siebten semester nicht mehr bekomme. Richtig ?
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Cuero
Moderator
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gefühlt brauchst du schon die 90 nach 6 Semestern als mindesterfolg: Bachelor-/Diplomstudien: nach dem 2. Semester: 30 ECTS-Punkte oder 14 Semesterstunden nach dem 6. Semester (des ersten Abschnittes): 90 ECTS-Punkte oder 42 Semesterstunden http://www.stipendium.at/studienfoe...stungsnachweis/
Bearbeitet von Cuero am 21.09.2013, 01:30
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AdRy
Auferstanden
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Der Nachweis muss trotzdem nach 6 sem da sein. Toleranzsemester ist nur wie lang man die Beihilfe maximal bekommt.
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Cuero
Moderator
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ja, ich hab mich grad korrigiert oben, ist schon spät heute :\
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Silvasurfer
I do my own stunts
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pro semester muss man einfach 15 ECTS punkte geschafft haben damit man das stipendium weiter bekommt.
normalerweise ist jedes semester auf 30 ECTS punkte ausgelegt und davon sollte man die hälfte schaffen.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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ich glaub ihr irrt euch da. wovon ihr redet ist der günstige studienerfolg. der beträgt 90ECTS punkte nach 6 semester. davon ist abhängig ob man das stipendium weiterbekommt. wenn ich jetzt aber die 90 ned schaffe, gibt es noch den mindeststudienerfolg der bei der hälfte des günstigen erfolgs liegt (=45 ECTS). davon ist abhängig ob man was zurückzahlen muss oder ned. man bekommt das stipendium dann aber natürlich nicht mehr weiter... wenn man die 45 auch nicht erreicht müsste man das stipendium zurückzahlen. so habs ich verstanden, da steht z.B. was dazu: http://wiki.oeh.ac.at/index.php/Lei...Studienbeihilfe
Bearbeitet von davebastard am 22.09.2013, 12:35
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AdRy
Auferstanden
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Auf der verlinkten seite find ich dazu bezüglich nichts. Es gab früher mal diese von dir angesprochene Regelung, dass man nichts zurückzahlen muss wenn man zumindest die hälfte (?) der gefordertern ECTS schafft. Kann dazu aber nichts aktuelles finden.
Am einfachsten ist es du fragst bei der Studienbeihilfenbehörde nach.
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eitschpi
alpakaflüsterer
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Auf der verlinkten seite find ich dazu bezüglich nichts. unter mindeststudienerfolg edit: Auf http://www.stipendium.at steht's eh oder? Glaub' schon, dass das so richtig is. wo soll das stehen, da stehen nur informationen dazu was man erreichen muss um das stipendium weiter zu bekommen. ich brauch aber die info ab wievielen ECTS punkten man das stipendium NICHT zurückzahlen muss bei nicht erreichen der 90 ECTS. aber egal ich schreib der behörde
Bearbeitet von davebastard am 22.09.2013, 16:37
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eitschpi
alpakaflüsterer
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Kann das sein, dass man nach dem zweiten Semester sowieso nichts mehr zurückzahlen muss? keine ahnung, könnte auch sein, ist alles ein bisserl undurchsichtig. ich hab jetzt mal der behörde geschrieben.
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grond
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DKCH
...
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so ich geh nächste Woche zur Behörde, Einkommensnachweise hab ich schon, jetzt weiß ich nur net was ich für die Zeit beim Heer mitbringen muss, Wehrbuch lt. https://www.help.gv.at/Portal.Node/...ite.160805.html sagt mir nichts ? wehrdienstbuch gibts seit 2000 oder so nicht mehr, stattdessen hast du ja die hübsche karte bekommen...
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grond
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Karte ? oje ... hab jetzt aus meinen Unterlagen eine "Bestätigung über geleistet Dienstzeiten" für Zeitraum ... usw usf. rausgesucht, ich denke das müsste passen oder? so nochwas, bin ich sozialversicht wenn ich geringfügig arbeite und Selbsterhalter bekomme? hab das noch net ganz durchblickt.
Bearbeitet von grond am 22.09.2013, 21:35
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davebastard
Vinyl-Sammler
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Sollten Sie bis 15.12.2014 nicht die erforderlichen SWS bzw. ECTS-Punkte erworben haben, besteht kein Anspruch auf Studienbeihilfe. Die bisher ausbezahlte Studienbeihilfe ist, mangels günstigen Studienerfolges (im siebenten Semester), nicht zurückzuzahlen. also ist nichts zurückzuzahlen
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