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Seid ihr tauglich oder untauglich?

MrBurns 05.06.2004 - 23:41 49145 367 Thread rating
wie schauts bei euch aus?
tauglich
untauglich
ich war noch nicht bei der stellung
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MrBurns

Back from Banland
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Zitat von radio
Was ist daran falsch?

er meint wohl: 30%<1/3, 10%<1/5

Welche Zahlen stimmen weiß ich natürlich nicht...

semteX

Risen from the banned
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das wird "anders" berechnet. je nachdem ob du ne frau hast oder ned. wenn du nur kinder hast bekommst pro kind imho 20%. dann würds stimmen. ich find im moment leider die absolute zahl für den "höchstzuschuss" ned... mal schaun wo ich das herhab...

radio

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Ich habe jetzt nochmals alles angeschaut... und berechnet und fleißig edited...
(ich bin nicht verheiratet usw. und habe daher diese zahlen nur im kopf)

http://www.overclockers.at/showthre...641#post1879641

dort nachlesen

familienunterhalt ist mit 80% gedeckelt...
wohkostenbeihilfe mit 30%(20 wenn zivi verheiratet ist) von bemessungsgrundlage

bemessungsgrudlage=schnitt von 6 moanten von deinen letzen gehältern oder wenns das net gibt, gilt die mindestbemessungsgrundlage von ~936

es gibt auch gesamtbeträge, die nicht überstiegen werden...
da müsst ich aber nachschaun(also zumindest bei wohnkostenbeihilfe)

ok ok... ich hab mich mit der höhe vom geld, was zivi, der verheiratet ist etwas vertan... aber er bekommt mehr geld auf die hand, als was er vorher verdient hat(mit wohnkostenbeihilfe)

und dazu kommen noch kosten für versicehrung usw.

und so kommt man dann auch auf einen schnitt von 1100 euro...

btw. wenn bal der vfgh tagt und die augenblickliche verpflegung als illegal erklärt, wird der spaß um 200 euor/zivi teurer...
außerdem muss dann nachbezahlt werden(wenn vfgh sagt, das jeder zivi sein geld zurück haben muss sind das 100 Millionen Euro rückzahlung)

(http://www.graz.at/cms/beitrag/10024885/375248/ hab mir das zur hilfe genommen)

EDIT:
Zitat
Die Leistungen werden jedoch zumindest nach der Mindestbemessungsgrundlage von € 954,53 und höchstens nach der Höchstbemessungsgrundlage von € 4.335,15 festgesetzt.

über 4000 muss man auch mal verdient haben...
Bearbeitet von radio am 19.06.2005, 11:41

semteX

Risen from the banned
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die uns verdammt nochmal auch zustehen. das RK hat eh schon auf den Tag X gespart.

radio

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Zitat von semteX
die uns verdammt nochmal auch zustehen. das RK hat eh schon auf den Tag X gespart.

JA! aber es werden wahrscheinlich nur zivis ihr geld zurückbekommen die sich beschwert haben(ordenliche beschwerde/antrag auf feststellung) bis zu diesen urteil

und ich glaub nicht, dass das rk so viele rücklagen hat... wär interessant zu wissen, wieviele rk zivis antrag gestellt haben...
(wenns wirklich für jeden zivi zurückzahlen müssen sind das 30 Millionen Euro... fast eine halbe Milliarde Schilling...)

also an alle zivis: schnell antrag auf feststellung machen... sonst gibts keine 2000~2500 euro zurück!
Bearbeitet von radio am 19.06.2005, 11:46

semteX

Risen from the banned
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für ne ordentliche beschwerde ists schon lang zu spät. die musst 7 tage nach bekanntwerden des beschwerdegrunds einbringen. möglichkeiten:

a) außerordentliche VFGH klage ein bringen - im moment eigentlich sinnlos weil eh genug verfahren auf den abschluss warten.

b) feststellung der Angemessenheit der Verpflegung machen - ist IMMER möglich. damit wahrt ihr eure chancen, wirklich das geld zurückzubekommen.

Formulare etc gibts auf http://www.zivildienst.at , sehr aktives zivildienerforum: http://www.ziviforum.com .

hab btw grad die höchstbemessungszulage gefunden: € 4.335,15

nett.

radio

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Zitat von semteX
für ne ordentliche beschwerde ists schon lang zu spät. die musst 7 tage nach bekanntwerden des beschwerdegrunds einbringen. möglichkeiten:

a) außerordentliche VFGH klage ein bringen - im moment eigentlich sinnlos weil eh genug verfahren auf den abschluss warten.

b) feststellung der Angemessenheit der Verpflegung machen - ist IMMER möglich. damit wahrt ihr eure chancen, wirklich das geld zurückzubekommen.

Formulare etc gibts auf http://www.zivildienst.at , sehr aktives zivildienerforum: http://www.ziviforum.com .

hab btw grad die höchstbemessungszulage gefunden: € 4.335,15

nett.

semtex: bei mir ist das auch schon editet im post wo ich aufgeschlüsselt habe

du hast 7 tage zeit um nach einen beschwerdegrund beschwerde zu führen ;-)

wenn du allerdings nie mit dem geld auskommst... obwohl du immer spartst, kosten reduzierst... und dann einen kassasturz mal machst... und drauf kommst dast du zu wenig verpflegungsgeld bekommst um lebensmittelkosten zu decken... hast dann wieder 7 tage zeit für eine beschwerde(kassasturz=beschwerdegrund)... ;-) probieren kann man es zumindest... kostet maximal das papier samt tinte drauf... ;-)

(auf jedenfall antrag auf feststellung machen!)
Bearbeitet von radio am 19.06.2005, 11:51

semteX

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was ist bis heut ned ganz durchblickt hab: braucht ma für ne klage vorm VFGH ned nen rechtsanwalt?

radio

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Zitat von semteX
was ist bis heut ned ganz durchblickt hab: braucht ma für ne klage vorm VFGH ned nen rechtsanwalt?

(wenn du mal zum vfgh kommst... was sehr sehr unwahrscheinlich ist)
brauchst du einen rechtsanwalt(der muss eien unterschrift darunter setzen unter die klageschrift)...
allerdings würder der dir als zivi bezahlt werden, und bei einem erfolgreichen klagen bekommst die kosten sowieso zurückerstattet

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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ich war heute den 2ten tag bei der stellung...
wenn man wirklich vorhat, untauglich zu sein, muss man zb. sehr untergewichtig sein, zb 55kg auf 177 verteilt
oder wie bei mir, den typen einfach etwas vorstottern, beim test angeben, dass man stottert, und fertig, das was mir sicher uach geholfen hat, war
[x] ich hab mit lehrern und vorgesetzten immer probleme

-> untauglich
die ganzen ärztlichen atteeste bringen nix, es sei denn es is was ernstes..

CatEye

Meisterdieb
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Frage: Zum Schluss der Musterung sagen sie dir irgendso einen Wert der etwas über deine Tauglichkeit aussagen soll, z.b. 9. Ja und? Neun von? Wie hoch geht diese Skala?

radio

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0-9 geht sie

CatEye

Meisterdieb
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Aha, thx für die Info.

The Hoff

Bloody Newbie
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<< Vorübergehend Untauglich bis Februar 06

Und deshalb hab ich auch eine Frage...
Ich wurde für vorübergehend Untauglich eingestuft, da meine Lungen und Herzfunktionen nicht der Norm entsprechen.
Der Blutdruck ist mit 170/65 bzw. 211/70 bei Belastung mörderisch hoch (dieses Problem hab ich seit über 5 jahren obwohl ich schon lange nicht (mehr) übergewichtig bin), der Puls ist niemals unter 100 und meine Lunge schwächelt da ich chronische Bronchitis habe und dazu noch Raucher bin.
Also eigentlich die perfekten Kriterien für die (erhoffte) Untauglichkeit, da ich vorhabe statt Zivi(/Bund) um die Zeit bis zum Studium (geplant Oktober 2006) zu überbrücken einen Job anzunehmen.
Ich kenne den Arbeitgeber persönlich und würde dabei das doppelte bis dreifache verdienen als beim Zivildienst (zwischen 800 und 1500€/Monat)
Ich wurde so eingestuft, da diese Deppen ärztliche Atteste von einem Internisten und von meiner Lungenfachärztin benötigen. Neustellung hab ich im Februar 06 und ich würde gerne wissen, ob die mich als untauglich einstufen werden, wenn die Atteste die ich denen auf den Tisch knallen werde genau das besagen was bei der Stellung ermittelt wurde.
Wenn ich dann nämlich wiedererwarten doch tauglich bin, kann ich nicht nur meinen Job vergessen, sondern wegem dem Zivi auch noch das Studium verschieben. (Trotz Zivi-Verkürzung ginge es sich vor 2007 dann nicht aus) :bash:

XXXprod

I'm gonna be made!
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mit befunde hast große chancen untauglich zu werden.
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