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rückgaberecht.... die 2.

FrankEdwinWrigh 08.02.2003 - 16:37 477 5
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FrankEdwinWrigh

stuck on the outside
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wie schaut denn des aus ? man hat doch innerhalb einer bstimmten zeit des recht ware zurückzugeben oder ?

die netten leute *g* von computer-4you.at wollen 35 euro gebühr dafür... ich will nur ware um 40 euro zruggeben. 35 euro sin ja immerhin knapp 500 ös


aus ihren lieferbedingungen: §6 RETOUREN: Artikel die aus USA importiert wurden sind vom Umtauschrecht ausgeschlossen. Bei Produkten, die keinen nachvollziehbaren Fehler aufweisen, wird eine Testpauschale in der Höhe von EUR 35,- verrechnet.
Bearbeitet von FrankEdwinWrigh am 08.02.2003, 16:40

Drey

disconnected
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bluefoxx

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Es existiert ein Fernabsatzgesetz, dass ein Rückgaberecht bei Online-Bestellungen innerhalb von 7 Werktagen garantiert!

Jo zurückgeben kannst es schon, nur musst du halt diese Testpauschale aus den AGB zahlen! ;)

b_d

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reklamier!!!!

MFG

-ICH-

fragnix

Big d00d
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wenn du hinschreibst das es sich um eine rückgabe nach dem fernabstzgesetz haltet müssen sies ohne kosten zurücknehmen
sie müssen dir sogar die versandkosten bezahlen!
allerding muss die ware orginalverpackt und unbenutzt sein!
am besten noch mit orginalsiegel!


mfg

midnightsun

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http://www.konsumentenschutz.at

auszug:

"Kaufen im Netz

Können Internetbestellungen auch wieder rückgängig gemacht werden?
Wer hat überhaupt das Zustandekommen eines Internetgeschäftes zu beweisen?
Worauf ist bei Web-Angeboten noch zu achten?
Was tun im Streitfall?

Können Internetbestellungen auch wieder rückgängig gemacht werden?

· Seit Inkrafttreten des Fernabsatzgesetzes (Novelle zum Konsumentenschutzgesetz) am 1.April 2000 besteht ein kostenloses Vertragsrücktrittsrecht innerhalb von sieben Tagen ab Vertragsabschluß bzw. Erhalt der Ware ohne Angaben von Gründen. Belehrt der Händ-ler den Konsumenten nicht über die Möglichkeit des Rücktritts, so verlängert sich die Wi-derrufsfrist sogar auf 3 Monate. Die Tücken dieser Regelung liegen im Detail:
· Keine Gratisstornierung gibt es u.a. bei Zeitschriftenabos, entsiegelter Software, Spezial-anfertigungen und allgemein bei Lieferungen, die sich für den Rücktransport nicht eignen.
· Auch wenn der Anbieter vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen mit der Auf-tragsausführung beginnt, gibt es keine Rücktrittsmöglichkeit.
· Apropos kostenloser Rücktritt: Die Kosten des Warenrückversandes - und diese können im Einzelfall ganz beträchtlich sein - hat auch künftig der Konsument zu tragen, sofern der Anbieter dies mit ihm so vereinbart hat........"
Bearbeitet von midnightsun am 08.02.2003, 19:21
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