E.D.
warte auf unban duracell
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bin nicht stolz darauf aber ich abe aufgrund meines umganges und freizeitbeschäftigung in meiner jugend genügend erfahrung mit polizei und körperverletzungen und es ist garantiert die beste variante nicht hin zu gehen und aussage verweigern.Erst zur aussage beim gericht hingehen und vorher akt lesen und kopieren und mit leuten besprechen vor der aussage. Weil so gut kann er jetz gar nicht aussagen das es ihm etwas helfen würde ,solange er den sachverhalt nicht kennt.wer was behauptet ,was er getan haben soll,wer die angebliche tat bezeugt,bzw wer was gesehn haben soll etc...vieleicht hat der tührsteher ne anzeige gemacht weil der angeblich täter ihm mit anzeige gedroht hat wegen den prellungen .Weil ein tührsteher macht wegen einer leichten kv nicht ohne grund eine anzeige.leichte kv ist ja ne ohrfige oder kratzer etc.. im umgang mit polizei und gericht darf man nicht so denken/handeln wie man glaubt das es vernünftig ist da brauchst spezielles verhalten
Bearbeitet von E.D. am 15.01.2009, 12:04
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Polyfire
Addicted
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semteX
begehrt die rostschaufel
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Don't talk to the Police http://video.google.com/videoplay?d...602514885833865 Bezieht sich auf die rechtliche Situation in den USA. Wird bei uns aber ähnlich sein. wird ja ähnlich sein... geh leck. ontopic: die sache mit "ma muss dem ned folge leisten" ist sogar in deutschland und österreich unterschiedlich. in einem land muss ma dem folge leisten, im andern nicht. ich weiß grad ned wo hier was war... ich bild mir aber ein, dass ma in .at folge leisten muss. Der Wissensstand ist von vor 2 Jahren (23C3). wieso soll er mehrere tausend euro zahlen müssen? bei ner leichten körperverletzung? Ein bekannter hat 400 euro Euro für ein Peitschen schlags syndrom bekommen, und der war damit aber fast 2 Wochn "beschäftigt"... weiters ist falschaussage vor der polizei die beste idee überhaupt (vor allem wenn zeugen auftauchn, die komplett wo anders waren)... ihr könnts euch gar ned vorstellen wieviel spass es dann für BEIDE gibt.
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userohnenamen
leider kein name
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wenn man in gewissen schichten unterwegs ist kann es auch durchaus passieren das bei der polizeilichen einvernahme auf einmal namen genannt werden die (ausnahmsweise) gar nicht dabei waren. da wird der name bruno huber vom polizisten in den mund genommen, er sagt aus "gut möglich das er da war, ich hab ka", der polizist macht ein "ja er war da" draus usw. is einem freund mal so passiert und ich hab dann eine gegenaussage machen müssen, sonst hätts den freund ordentlich rein******en können mit landfriedensbruch usw. (stichwort: rollkommando in der salzburg passage) aber hier mit einer leichten körperverletzung is das ja eh a witz, also ich würd mir keinen kopf machen. denke das wird sich sicher noch klären bericht halt dann bitte
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Longbow
Here to stay
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wird ja ähnlich sein... geh leck.
ontopic: die sache mit "ma muss dem ned folge leisten" ist sogar in deutschland und österreich unterschiedlich. in einem land muss ma dem folge leisten, im andern nicht. ich weiß grad ned wo hier was war... ich bild mir aber ein, dass ma in .at folge leisten muss. Der Wissensstand ist von vor 2 Jahren (23C3). 1. "geh leck" kannst dir sparen, das is so eine ähnliche grauslige OÖ-angewohnheit wie in wien "OIDA" 2. is es traurig aber wahr http://ec.europa.eu/civiljustice/ev..._aus_de.htm#6.a) 6. a) Sind Zeugen gesetzlich zur Aussage verpflichtet?
Zeugen sind verpflichtet, vor Gericht zu erscheinen, auszusagen und auf Aufforderung einen Eid abzulegen. Bleibt der ordnungsgemäß geladene Zeuge ohne genügende Entschuldigung der mündlichen Verhandlung fern, hat das Gericht zunächst eine Ordnungsstrafe zu verhängen und bei neuerlichem Fernbleiben die zwangsweise Vorführung des Zeugen anzuordnen. Verweigert der Zeuge die Aussage ohne Angabe von Gründen oder aus nicht gerechtfertigten Gründen, kann die Zeugenaussage erzwungen werden. Eine falsche Zeugenaussage vor Gericht wird strafrechtlich geahndet. b) In welchen Fällen besteht ein Recht auf Aussageverweigerung?
Bei Vorliegen eines Aussageverweigerungsgrundes (§ 321 ZPO) hat der Zeuge das Recht, die Beantwortung einer Frage oder einzelner Fragen zu verweigern. Ein vollständiges Aussageverweigerungsrecht besteht nicht. Solche Gründe sind Schande oder Gefahr strafrechtlicher Verfolgung für den Zeugen oder ihm nahestehender Personen, ein unmittelbarer vermögensrechtlicher Nachteil für denselben Personenkreis, staatlich anerkannte Verschwiegenheitspflichten, die Gefährdung von Kunst- oder Geschäftsgeheimnissen und die gesetzlich für geheim erklärte Ausübung eines Wahl- oder Stimmrechtes. Das Gericht muss den Zeugen vor der Vernehmung über diese Gründe belehren. Will der Zeuge eine Aussageverweigerung geltend machen, muss er die Gründe dafür beschreiben.
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semteX
begehrt die rostschaufel
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1. "geh leck" kannst dir sparen, das is so eine ähnliche grauslige OÖ-angewohnheit wie in wien "OIDA"
2. is es traurig aber wahr http://ec.europa.eu/civiljustice/ev..._aus_de.htm#6.a) "geh leck" ist ein ausdruck von abscheu in angesicht von extrem schwachsinnigen aussagen. Sozusagen ein nettes "ich hab selten so einen sche.iss gelesen". und "das in amerika muss ja eh so ähnlich sein wie bei uns" is... nunja... geh leck
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Longbow
Here to stay
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"geh leck" ist ein ausdruck von abscheu in angesicht von extrem schwachsinnigen aussagen. Sozusagen ein nettes "ich hab selten so einen sche.iss gelesen". und "das in amerika muss ja eh so ähnlich sein wie bei uns" is... nunja... geh leck es lässt dich trotzdem wie einen dodl ausschauen
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NyoMic
xepera-xeper-xeperu
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da wird der name bruno huber vom polizisten in den mund genommen, er sagt aus "gut möglich das er da war, ich hab ka", der polizist macht ein "ja er war da" draus usw. das geht nicht weil du deine aussage am schluss unterschreiben musst, d.h du lest dir alles durch und was dir nicht passt muss gestrichen werden. Wie schon von Vorrednern gesagt, auf eine Ladung zur Polizei darfst du verzichten, musst nicht hingehn. Weiters wird der Türsteher mit sicherheit die anzeige deswegen geleistet haben damit ihm im notfall nicht der Kumpel anzeigt der gestänkert hat und deswegen verprügelt wurde. Wenn der Türsteher so zugeschlagen hat dass er Prellungen hatte musste er sicher damit rechnen dass der am nächsten Tag zur Polizei gehn wird, somit ist er ihm zuvor gekommen.
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E.D.
warte auf unban duracell
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bei gericht müssen sie aussagen!!das ist der punkt bei der polizei muss man nicht erscheinen!falsch aussage habe ich nicht empfohlen sondern KEINE aussage machen und erst akt lesen,den gibt es aber erst zu lesen falls es zu gericht kommt.und wenn man nicht zur polizei geth ist die chance gross das es gar nicht zu gericht kommt
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semteX
begehrt die rostschaufel
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es lässt dich trotzdem wie einen dodl ausschauen naja, immer noch besser als auszeit wegen zu viel ehrlichkeit D:
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userohnenamen
leider kein name
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das geht nicht weil du deine aussage am schluss unterschreiben musst, d.h du lest dir alles durch und was dir nicht passt muss gestrichen werden. Wie schon von Vorrednern gesagt, auf eine Ladung zur Polizei darfst du verzichten, musst nicht hingehn. und wie das geht, wennst nur die leute dawischst die deppat genug sind! glaubs mir
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Polyfire
Addicted
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Ich hab mir die Aussage nicht komplett aus den Fingern gesaugt. Hatte 1 Jahr Rechtskunde in der Schule, zudem noch der Bericht von E.D. zuvor der Erfahrung mit solchen Fällen hat und geschrieben hat das die beste Vorgangsweise ist eben nicht zur Polizei hinzugehen und somit gar nichts auszusagen. "Ich mache von meinem Recht auf Aussageverweigerung gebrauch". Diesen Satz solltest Du schon mal gehört haben.
Warum Du glaubst das die Meinung eines Top-US Anwalts zu dem Thema komplett irrelevant ist (warum sonst das ontopic: im zweiten Paragraphen deines Posts) versteh ich nicht.
Was ist 23C3?
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Longbow
Here to stay
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Warum Du glaubst das die Meinung eines Top-US Anwalts zu dem Thema komplett irrelevant ist (warum sonst das ontopic: im zweiten Paragraphen deines Posts) versteh ich nicht. weil bei uns das österr. StGb gilt und nicht die us-verfassung? ansonsten hast du wie eben schon gesagt, eben nicht das recht die aussage zu verweigern, du kannst halt nur nicht zur polizei gehen, was aber nicht gleich einer aussage gleich kommt weil da meistens nur ein "protokoll" oder "sachverhaltsdarstellung" irgendsoein schmarren gemacht wird
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bluefoxx
Legend
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und nur 4 leute haben bis jetzt den weg zum thread-rating pull-down gefunden...
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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bin nicht stolz darauf aber ich abe aufgrund meines umganges und freizeitbeschäftigung in meiner jugend genügend erfahrung mit polizei und körperverletzungen und es ist garantiert die beste variante nicht hin zu gehen und aussage verweigern.Erst zur aussage beim gericht hingehen und vorher akt lesen und kopieren und mit leuten besprechen vor der aussage. Weil so gut kann er jetz gar nicht aussagen das es ihm etwas helfen würde ,solange er den sachverhalt nicht kennt.wer was behauptet ,was er getan haben soll,wer die angebliche tat bezeugt,bzw wer was gesehn haben soll etc...vieleicht hat der tührsteher ne anzeige gemacht weil der angeblich täter ihm mit anzeige gedroht hat wegen den prellungen .Weil ein tührsteher macht wegen einer leichten kv nicht ohne grund eine anzeige.leichte kv ist ja ne ohrfige oder kratzer etc..
im umgang mit polizei und gericht darf man nicht so denken/handeln wie man glaubt das es vernünftig ist da brauchst spezielles verhalten Wenn ich sowas lese steigt die Übelkeit in mir auf, aber anscheinend stösst das sonst niemand sauer auf ... @semtex: bitte verbessere deine Ausdrucksweise.
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