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Rechtliches - Fernabsatzgesetz

jives 03.02.2005 - 15:31 467 1
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jives

And the science gets done
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Registered: Sep 2001
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Ich hätte da eine (vielleicht etwas dumme ;)) Frage zum Fernabsatzgesetz:
Wenn ich einen Artikel online bestelle und ihn zugesandt bekomme, ist alles klar: 7 Tage Rückgaberecht, egal ob das Produkt Mängel hat oder nicht.
Was aber ist, wenn ich den Artikel zwar online bestelle, aber selbst im Geschäft abhole - allerdings ohne die Originalverpackung zu öffnen? Gilt das Fernabsatzgesetz dann auch noch?
Aus meiner Sicht macht es ja im Prinzip keinen Unterschied, ob ich die Ware selbst hole oder geliefert bekomme, ich habs ja online bestellt.

ccr


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Registered: Jul 2001
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Posts: 5862
Nein, wenn Du die Ware in den Geschäftsräumen des Vertragspartners abholst, ist die Fernabsatzrichtlinie nicht mehr anwendbar.

Um bei Deiner Argumentation zu bleiben: wenn Du die Ware dort vor Ort abholst, macht's keinen Unterschied ob Du dem Händler vorher eine Email mit der Bestellung geschickt hast, oder ihm dann im Shop persönlich sagst, was Du brauchst ;)
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