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Rechtliche Frage zu DHL

Corow 23.05.2012 - 06:59 5218 48
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Corow

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Gestern kam bei uns der Botendienst (DHL) und brachte ein Päckchen, da wir beide arbeiten waren hat er meine Freundin angerufen und gefragt ob er das Packl vor die Tür legen darf, sie soll ihm das nur per SMS bestätigen dass es okay is. Meine Freundin, war schon auf dem Weg nach Hause und sagte ja, hats ihm auch per SMS bestätigt (bitte keine Diskussionen über die Aktion ;) war irgendwie bissl überrumpelt und hat das ned genau durchdacht, wie auch immer haben das schon ausführlich diskutiert ;) ) sie kommt nach Haus und nona des Packl is ned da.
Haben gestern noch gewartet obs ein Nachbar bringt, aber Fehlanzeige. Hab gestern stundenlang jeden DHL Typen genervt, angefangen vom Boten bis zu seinem Chef und schlussendlich Einen von der Service-Line, die von DHL putzen sich ab und sagen des is vollkommen in Ordnung und sie machen es dauernd so. Der eine meinte überhaupt er würd es mir überall hinlegen wenn ich es ihm per SMS bestätige.
Ich kann einfach nicht glauben dass das rechtlich is, ne SMS zählt doch sonst auch nichts, und dem Botendienst kann ich per SMS das Ganze bestätigen???

Vielleicht ist der ein oder Andere da rechtlich im Bilde. Ich versteh auch nicht
wie man das als Bote persönlich verantworten kann, das Packl vor die Tür zu legen ohne dass es wer persönlich annimmt.

Lytronic

aka icebreaker2000
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Ruf bei der AK an oder einem Anwalt, alles andere ist imho nur Kaffeesud lesen!

dio

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zuerst das OK gebe und dann rechtliche Schritte andenken? Beschwer dich bei deiner Freundin....

creative2k

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Zitat von dio
zuerst das OK gebe und dann rechtliche Schritte andenken? Beschwer dich bei deiner Freundin....

+1

Ganz ehrlich: Scheis*e gelaufen.

Wenns ein wichtiges Päckchen ist lass ich das halt nicht vor die Tür legen, ich mein hätte der DHL fuzzi ja auch bei nem Nachbarn läuten können oder so.

Obs nun der Bote selbst oder wer anders gefladert hat kannst halt schwer nachweisen ... vielleicht hat wer im Stiegenhaus/Straße mitgehört als er mit deiner Freundin telefoniert hat.

Aber gleich DHL die Schuld zuweisen und rechtliche Schritte einleiten, obwohl man per SMS bestätigt hat dass er das Packerl vor die Tür legen darf, finde ich dann schon bissl ... naja ... frech.
(wobei diese SMS-Bestätigung halt auch bissl strange ist... aber wenns laut DHL "normal" ist ...)
Bearbeitet von creative2k am 23.05.2012, 08:07

Corow

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wusst ich doch dass ich solche kommentare krieg ;).die frage war ned wie dämlich es ist sich das packl vor die tür legen zu lassen (das weiß ich und mittlerweile meine freundin auch) sondern ob die das übehaupt gesetzlich dürfen und ob ne sms ne absicherung für den botendienst ist, und nur weil was "üblich" ist heißt es ja noch lang nicht dass es erlaubt ist. schließlich ist es auch üblich auf der autobahn schneller zu fahren als 130.

mittlerweile gabs ne unerwartete wendung, der postler läutet grad an der tür und übergibt mir das packl. WTF??? er hat das packl vor der tür mitgenommen weils im zu riskant erschien es dort liegen zu lassen. okay ich bin schwer beeindruckt.
trotzdem würd ich gern wissen ob das erlaubt ist mit der sms bzw. email

creative2k

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WoW! Ok dein Postler ist echt nice! Aber er hätte dich ja wenigstens benachrichtigen können :D

Aber freut mich für dich dass es wieder aufgetaucht ist :)

Unholy

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geiler postler :D ownt

du hättest es ihmo so drehen können - wenn das packerl an dich war - und deine freundin (sofern sie auch nen anderen namen hat da nicht verheiratet)
es bestätigt. zählt es nix imho

ich kann auch ned sagen ja es is ok wenns dem corow sein packerl ins gangklo legen - das benutzt eh keiner - ja kein problem ich schick ihnen a sms dass es passt (dies kann wenn dann nur der rechtliche Empfänger des Packerls entscheiden)

wenn es aber ein packerl für sie war und sie hats bestätigt wirds schon anders aussehen.

aber wenns an dich ging und sie bestätigt es - pech zählt imho gar nix

userohnenamen

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eine sms bzw. email ist zwar sicher kein rechtsgültiges dokument, würde aber wohl in einem verfahren anerkannt werden nehm ich mal an
speziell bei einer sms muss man schon eher wissen was man tun muss um diese zu fälschen (im vergleich zu ner mail)

b_d

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die sms gilt schon lang als schriftliche willenserklärung. deshalb darf man auch parkpickerl/fahrkarten kaufen und schmuddel-abos abschließen.

die praxis ansich ist schon fragwürdig. aber das ist das ablegen von paketen irgendwohin ja generell. das problem hat nicht nur die DHL.

jedoch: wenn dich der bote fragt ob er das packerl anzünden und in die donau werfen darf und du zustimmst, dann ist er zwar seinen job los aber das packerl erstattet dir niemand.

bled glaufen :/ edit: war zu langsam - GRATZ :D nochmal glück gehabt ;)

(gebe jedoch natürlich nicht 100% gewähr auf juristische richtigkeit, lediglich das wass ich in bürgerliches recht aufgeschnappt hab ;D)

Unholy

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Zitat von brain_death
die sms gilt schon lang als schriftliche willenserklärung. deshalb darf man auch parkpickerl/fahrkarten kaufen und schmuddel-abos abschließen.

die praxis ansich ist schon fragwürdig. aber das ist das ablegen von paketen irgendwohin ja generell. das problem hat nicht nur die DHL.

jedoch: wenn dich der bote fragt ob er das packerl anzünden und in die donau werfen darf und du zustimmst, dann ist er zwar seinen job los aber das packerl erstattet dir niemand.

bled glaufen :/

(gebe jedoch natürlich nicht 100% gewähr auf juristische richtigkeit, lediglich das wass ich in bürgerliches recht aufgeschnappt hab ;D)

wenn er es sich schriftlich bestätigen lässt sehe ich keinen anlass um seinen job los zu sein :D

b_d

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Zitat von Unholy
wenn er es sich schriftlich bestätigen lässt sehe ich keinen anlass um seinen job los zu sein :D
laut arbeitsrecht doch. den vertrag für eine einwandfreie lieferung schließt ja der kunde mit DHL. nicht mit dem boten. wenn der bote nun nachfragt und das zeug verbrennt, kommt zwar das perse "korrekt" zu stande DHL hat damit noch nix zu tun. die sache schaut anders aus, wenn der bote dann aber im unternehmen nachfragt ob er das eh darf dann stell ich das unternehmen ansich generell in frage wenn die das bejahen und net nur den boten :D (hat mit befugnis und stellvertretung und so zu tun ;))
Bearbeitet von b_d am 23.05.2012, 08:48

Unholy

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dem unternehmen wirds wurscht sein wenn der kunde es bestätigt ;)

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Zitat von Unholy
dem unternehmen wirds wurscht sein wenn der kunde es bestätigt ;)
ala kunde ist könig :D

b_d

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nocheinmal: das ist im dienstvertrag geregelt welche befugnisse und stellvertrettungen er hat und ausüben darf. eine vertragliche änderung vom boten geg. dem kunden in diesem sinne ist sicherlich nicht rechtens. deshalb meinte ich ja: die praxis ist generell in frage zu stellen. ich glaub DHL hat da einfach nur gute österreichische mentalität angeeignet: des war schon so und deshalb passt das. quasi ersitzungsrecht.

oder glaubst kündigt ein KH einen arzt nicht wenn der mit den patienten medikamente handelt :rolleyes: ? "joooo aba der patient hat ja gesagt" ...
Bearbeitet von b_d am 23.05.2012, 09:02

Unholy

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nur eine frage - kennst du den dienstvertrag?

steht da explizit drin - wenn der kunde möchte, dass des packerl vernichtet wird dürfen sie es nicht.

Medikamentenhandel is ja wieder ein anderes paar schuh - dies ist gesetzlich iirc verboten ;)?
Klar kündigen sie den Arzt da er eine Strafttat begangen hat...



ich kenn kein gesetzt welches einem Menschen verbietet sachen zu vernichten wenn der Besitzer zugestimmt hat.

außer eben halt dinge die gesetzlich verboten sind ,)
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