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Rechtlich ok? Polizeikontrolle

Unholy 16.02.2006 - 22:02 4568 54
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Unholy

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hoi leute,

bin gegen 20:50 am flötzersteig unterwegs gewesen (in uniform - was zwar nichts ändert aber im normalfall naja ihr wisst schon ;) ) Also ich bin wie gesagt unterwegs und werde aufgehalten, der nette herr in grün kontrolliert meinen fs und zls, soweit so gut - findet nix und fangt an "warum haben sie die nebelscheinwerfer aufgedreht"

Hab dann gmeint "weils neblig ist, ich bin grad von der höhenstr. am heimweg und es war extrem neblig und hier ist es ja auch neblig"

der nette herr in grün überlegt weiter und fangt an "sie können 21 euro zahlen oder sie bekommen eine anzeige"

hab dann zahlt und bin erstmal gefahrn....

das kanns ja wohl nicht sein... hab jetzt mal vor morgen beim öamtc anzurufen...

habt ihr sonst noch irgendwelche ideen?

thx in advance unholy

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Ja. Im Ortsgebiet sind Nebler nicht erlaubt und aus

nr1

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Zitat von Unholy
Hab dann gmeint "weils neblig ist, ich bin grad von der höhenstr. am heimweg und es war extrem neblig und hier ist es ja auch neblig"

[..]

hab dann zahlt und bin erstmal gefahrn....

Und für was hast jetzt zahlt, wenns wirklich neblig war? :confused:

//Edit: Ok vielleicht hätt ich wissen sollen, dass die besagten Straßen Ortsgebiet sind ;)

Unholy

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es ist also nicht erlaubt? ganz sicher haba?

pirate man

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wtf? wenns neblig is kannst doch auch im ortsgebiet nebelscheinwerfer aufdreht habn, mit denen siehst im nebel 10x besser als ohne
wär ma neu dass das bei nebel verboten is

BinaryTubes

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Weil er nichts gefunden hat und es Anfang des Jahres ist.

Im ersten Quartal wird immer etwas gefunden damit am Jahresende das Geld und die Statistik passt.

murcielago

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10 mal besser? bei am 50er? aha.

XXL

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Zitat von HaBa
Ja. Im Ortsgebiet sind Nebler nicht erlaubt und aus

seit licht am tag sinds jederzeit erlaubt ...
und ausserdem auf kurvigen und engen strecken, was die höhenstrasse im normalfall ist, hat imho nix mim ortsgebiet zu tun ...
also mich hat noch keiner wegen den neblern aufgehalten und wenn ist nix illegales mehr dabei ...

Zitat von murcielago
10 mal besser? bei am 50er? aha.

bringen schon einiges im nebel, vielleicht net 10x besser, aber es gibt auch nebel wost für einen 50er net genug siehst ...
aber auch im dunkeln bringen nebler einiges, brauchst teilweise kein aufblendlicht mehr ;)

HaBa

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Ich les grad nach, uU hat sich das was mit dem "Licht am Tag" verändert.

nr1

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Hier mal was der ÖAMTC dazu sagt:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages...dg/1113313.html

Wobei ich daraus auch nicht ganz schlau werde:

Zitat
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:

* Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
* Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
* Nebelscheinwerfer alleine (Nebelscheinwerfer mit Abblendlicht zwar erlaubt, aber nicht zu empfehlen) ->WTF?
* Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
* Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Bearbeitet von nr1 am 16.02.2006, 22:21

HaBa

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Zitat von kurtm1
Hier mal was der ÖAMTC dazu sagt:
http://www.oeamtc.at/netautor/pages...dg/1113313.html

20:50 am 16.02. => der link bringt nicht viel.

XXL

insomnia
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ja damit sind nebler mit abblendlicht jederzeit erlaubt und legal, da hat sich das verkehrsministerium selber ein loch geschaufelt, ich fahr schon seit dem gesetz nur mehr mit abblendlicht und neblern ;)

edit:
von einer anwaltskanzlei
http://www.rechtsanwaelte-vorarlber...zeigen.php/134/
Bearbeitet von XXL am 16.02.2006, 22:25

Unholy

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Zitat von XXL
seit licht am tag sinds jederzeit erlaubt ...

bist du dir da sicher? ich denk der öamtc wird mir dann weiterhelfen können, denk mir nur bei nebel bzw eben durchs neue gesetzt darf mas immer haben...

war nacher noch bei der polizei wegn anfechtn die meinten nur naja das war eine art planquadrat und da kann ma nix machen, bzw wenn man was macht wirds noch teurer weil den einspruch der gleiche polizist behandelt, der auch gestraft hat....

nr1

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Zitat von HaBa
20:50 am 16.02. => der link bringt nicht viel.

ok stimmt, ab wann beginnt gesetzlich gesehen die Nacht? ;)

HaBa

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Zitat von XXL
ja damit sind nebler mit abblendlicht jederzeit erlaubt und legal, da hat sich das verkehrsministerium selber ein loch geschaufelt, ich fahr schon seit dem gesetz nur mehr mit abblendlicht und neblern ;)


Ich habe keine seriöse site gefunden bei der nicht extra darauf hinggewiesen wird dass es um "am Tag" geht => da darfst du es natürlich.
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