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Pcs/Drucker werden teurer... DANKE!!!

sp33d 19.01.2006 - 09:54 2028 21
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sp33d

aka Fas7play
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[QUOTE]
LITERAR-MECHANA
Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H.

VBK
Verwertungsgesellschaft bildender Künstler

Vergütung für die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren


Die LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H. und die Verwertungsgesellschaft bildender Künstler (VBK) verlautbaren gemäß § 25 Verwertungs-gesellschaftengesetz, BGBI 112/1936 folgenden gemeinsamen

Tarif:

Die Vergütung für die Vervielfältigung von geschützten Werken der Literatur und der bildenden Künste sowie von Lichtbildern zum eigenen Gebrauch mit Hilfe reprographischer oder ähnlicher Verfahren ( § 42 und § 42a UrhG) beträgt für jedes Gerät, das seiner Art nach zur Vornahme solcher Vervielfältigungen bestimmt ist (Vervielfältigungsgerät) und das im Inland erstmalig gewerbsmäßig in den Verkehr gebracht wird, gemäß § 42b Abs 2 Z 1 UrhG:

Für Drucker (in Euro):

Mit einer Geschwindigkeit von Schwarz/Weiss Farbe

0-12 Seiten/Minute 6,00 12,00
13-35 Seiten/Minute 10,50 21,00
36-70 Seiten/Minute 18,00 36,00
über 70 Seiten/Minute 52,50 105,00

Der Bestimmung der Anzahl von Vervielfältigungen pro Minute ist die maximale Vervielfältigungs-geschwindigkeit bei normalem Betrieb zugrunde zu legen. Sind mehrere Einstellungen möglich (z.B.: Auflösung), ist diejenige maßgebend, welche die höchste Geschwindigkeit zulässt.

Für Multifunktionsgeräte (zusätzliche Kopier-, Scan- und/oder Faxfunktion) ist jeweils die Funktion maßgebend, die dem höchsten Tarifansatz unterliegt; die Vergütung beträgt aber zumindest 150 % des niedrigeren Tarifansatzes.

Für PC (in Euro):

Für jedes Gerät 18,00

Vergütungspflichtig ist, wer das Vervielfältigungsgerät als erster im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt. Wer das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch nicht als erster in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie ein Bürge und Zahler.

Die Vergütung ist binnen 45 Tage nach Ende des Kalendermonats fällig, in dem das Vervielfältigungsgerät im Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr gebracht worden ist.

Der Zahlungspflichtige hat bis zum Fälligkeitstag Rechnung zu legen, eine Gutschrift gemäß § 11 Umsatzsteuergesetz über die daraus resultierende Vergütung zu erteilen und die Zahlung zu leisten. Die Rechnungslegung hat Angaben über den Gerätetyp (gegliedert in Schwarz/Weiß-, Farbdrucker, Multifunktionsgerät, PC), die genaue Modellbezeichnung, die Seriennummer, die für die Tarifierung relevanten (Mehrfach-) Funktionen sowie die Anzahl der Vervielfältigungen pro Minute zu enthalten.

Rechnungslegung, Erstellung der Gutschrift und Zahlung erfolgen an die LITERAR-MECHANA Wahrnehmungsgesellschaft für Urheberrechte Ges.m.b.H., A-1060 Wien, Linke Wienzeile 18 (Konto Nr.: 00521 857 307, BA-CA, BLZ.: 12000)

Ergibt eine Prüfung die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Rechnungslegung, werden ein Zuschlag von 50 % auf den Fehlbetrag und die Prüfungskosten berechnet. Die Prüfungskosten betragen Euro 50,-- je angefangener Arbeitsstunde einschließlich der Reisezeit, zuzüglich allfälliger Reise- und Aufenthaltsspesen.

Weiters werden bei Säumigkeit Verzugs- und Zinseszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 1 % pro Monat berechnet.

Alle Tarife, Zuschläge, Kosten und Zinsen verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, die Tarife und Kosten sind wertgesichert und werden jährlich entsprechend dem Verbraucherpreisindex angepasst.

23. Dezember 2005
LITERAR-MECHANA VBK
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ich werde urheberrechts eintreiber... :mad:

das ist ein witz!

pro pc 18 EUR für nix... ich muss zugeben ganz genau bin ich noch nicht informiert, wie das abgewickelt wird usw..., aber ich finde das eine frechheit!

nun wird noch mehr aus andren ländern gekauft werden!

€:
künstler sind sich anscheinend zu gut um Sozialversicherung zu zahlen...

clauskadrnoschka

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wenn ich das richtig verstanden hab, betrifft das nur komplett-pcs oder? von einzelkomponenten steht ja nix drin...

din_viesel

Big d00d
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das wollte ich gestern schon posten, ....
das wirft wellen durch die ganze branche!

hynk

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ignorier sowas am besten.
solang kein brief im postkastl is und ah ka hansl vor der tür steht is ma relativ wurscht was irgentwelche paragraphenschnacksler so von sich geben.

gritZ trebo

Indigo

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was is mit pcs die man selber zusammenstellt, also nicht komplett kauft?
so wie das dasteht gilt ie abgabe nur für komplettgeräte...

edith: shit, da war wer schneller ;)

d0lby

reborn
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Der Text ist ürbigens gäj geschrieben.

Vervielfältigungsgerät...

Marius

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mhh,.. mal schaun wie des weitergeht... :(

sp33d

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puh... wird eher die fujitsu.. fertig pcs betreffen.

HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Hmm?

AFAIK sind auf Kopierern usw. schon derartige Abgaben drauf :confused:

Also nichts mit "neue Infos"

Ex0duS

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afaik sind diese abgaben eh fast überall drauf (VHS rekorder, TV, SAT reciever, ....)
naja ich zahl gern 18€ denn durch diese 18€ erkaufe ich mir das recht auf privatkopie ;), is wie beim TV oder reciever .... afaik baut mein recht auf privatkopie ja auf dieser abgabe auf oder ?

BTW was sind 18€ pro PC ?
da find ich die abgaben für drucker und multifunktionsgeräte bei weitem gravierender weil bei nem 50-100€ grind drucker is das nimma wenig.

@hynk afaik sind das abgaben die der theoretisch importör zu leisten hat, also da kommt keiner vorbei, sondern die zahlst einfach beim kauf von dem gerät dazu.

daisho

SHODAN
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Zitat von sp33d
€:
künstler sind sich anscheinend zu gut um Sozialversicherung zu zahlen...

Künstler sind in dem Fall = Industriekonzerne ;)

http://ffs.or.at/ ( da gibts einiges zu lesen btw )

kleinerChemiker

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Zitat von Ex0duS
afaik sind diese abgaben eh fast überall drauf (VHS rekorder, TV, SAT reciever, ....)
naja ich zahl gern 18€ denn durch diese 18€ erkaufe ich mir das recht auf privatkopie ;), is wie beim TV oder reciever .... afaik baut mein recht auf privatkopie ja auf dieser abgabe auf oder ?

toll, nur dank kopierschutzmaßnahmen darf ich dieses recht nicht ausüben. typischer fall von doppelt kassieren.

GNU

Friedensbringer
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Zitat von kleinerChemiker
toll, nur dank kopierschutzmaßnahmen darf ich dieses recht nicht ausüben. typischer fall von doppelt kassieren.

Für Privatbesitzt darfste es glaub ich schon ausüben.

MFG

kleinerChemiker

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nein, auch privat darf ich einen kopierschutz nicht überwinden.

Crash Override

BOfH
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Wo kann man sich als "Künstler" anmelden. Ich verfasse auch viele Texte die sich andere durchlesen oder ausdrucken und die lehrreich sind. Damit müsste ich doch die Vorraussetzungen um an die Kohle zu kommen erfüllen. Also: Alle als Künstler anmelden.
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