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Minderjaehrige ins Ausland mitnehmen

__Luki__ 13.04.2012 - 14:21 1522 12
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__Luki__

bierernste Islandkritik
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Hi!
Ich habe kurz eine rechtliche Frage... vlt. kann mir da jemand weiterhelfen...

In ein paar Wochen fahre ich ins Ausland auf ein Festival, habe das auch in einer Mitfahrboerse vermerkt, da ich noch Plaetze frei habe.

Jetzt hat sich eine Minderjaehrige gemeldet (17j), welche meinte, sie wuerde die Mitfahrgelegenheit gerne nutzen.

Irgendwie habe ich Bauchweh dabei, kann mir da jemand sagen wie das rechtlich aussieht?

Ich geh' naemlich sicher nicht in Haefn, wenn die sich bewusstlos saufen sollte. :D

Tia,
luki

prronto

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Ich würd´s bleiben lassen.

EDIT:
Die rechtl. Grundlage kenne ich aber nicht....nur Bauchgefühl :D

Castlestabler

Here to stay
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Rein rechtlich hast glaub ich keine Problem, solange du sie wirklich nur mit nimmst und ablieferst.

Weil sie aber wieder mit dir zurückfährt (wahrscheinlich) würde ich es bleiben lassen.
Müsstest ja dann doch irgendwas von ihr wissen (was sie so macht), vom Alter her ist sie ja schon bedingt schuldfähig, also nicht mehr so schlimm.

Als Mann unbekanntes weibliches Wesen unter 18 Jahren mitnehmen würde ich bei so etwas aber lieber unterlassen. Verdirbt normalerweise den Spass.

prronto

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Ich überleg nur, was los wäre, wenn du einen Unfall hättest.

Wäre da nicht ein nicht volljähriger Mensch ein größeres Risiko?

__Luki__

bierernste Islandkritik
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Hm, weil schon fertig und deshalb teurer? :D

prronto

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Nö...weil eben noch nicht fertig und deswegen evtl. andere Haftungsvoraussetzungen?

Ist aber nur Mutmaßung...ich weiß nicht, ob es da wirklich Einflüsse gibt.

WONDERMIKE

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kenough
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Well she was just seventeen,..

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othan

Layer 8 Problem
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Wennst wirklich sicher sein willst -> lass sie zuhause.

Ansonsten würd ich zumindest mit einem Elternteil mal reden und klar machen, dass ihr keine Verantwortung für sie übernehmt. Wenn die Eltern einverstanden sind, sollte dem Festival nix im weg stehen.

d3cod3

Legend
...
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ja, lass dir wenn du das schon tust von den eltern eine schriftliche erlaubnis oder sowas geben.

ich hätte soviele bilder die hier rein passen würden... :D

__Luki__

bierernste Islandkritik
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Hm, dann werd' ich mir mal' ein Foto von ihr schicken lassen, dann kann ich ja immer noch entscheiden. :D

Ich lass sie wohl daheim.

b_d

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rechtlich siehts iirc so aus, dass jemand als aufsichtsperson herhalten muss (fürsorgeübertragung; wisch mit unterschrift von dem und eltern). der wird dann im falle belangt.

V!Ct0R

Here to stay
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ohne die rechtliche grundlage zu kennen: das ist doch lächerlich! mit 17 kann man wählen, autofahren usw., aber nicht ohne aufsichtsperson ins ausland?? das kann ich mir nicht vorstellen

XXL

insomnia
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http://www.akstmk.at/online/page.ph...P=1054#faq21691

anderes problem sit wirklich wo im ausland, weil wenn musst dich dort auch dran halten, also imzweifel nein :D
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