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mietwohnung weitergeben

davebastard 15.08.2012 - 15:32 2819 19
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davebastard

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werde demnächst umziehen und jetzt stellt sich die frage was mit meiner alten wohnung passiert. ich hätte bereits eine Nachmieterin, allerdings weiß ich noch nicht ob es möglich ist die Wohnung weiterzugeben (hab bei der hausverwaltung noch ned gefragt).
Wie wird das normalerweise gehandhabt ? ist es meistens möglich die wohnung an nicht-verwandte weiterzugeben oder ist es in der Regel nicht möglich ?
Was für Möglichkeiten bleiben um für die Küche Ablöse zu bekommmen wenn ich die wohnung nicht weitergeben kann ?
Küche kann ich ned mitnehmen weil in der neuen wohnung schon eine drinnen ist (ist bei der genossenschaftswohnung bei der miete dabei)

ich weiß dass sich das alles über die Hausverwaltung klären lassen würde, aber ich will denen nix schreiben solang ich für die neue Wohnung noch ned unterschrieben hab.

geht um Wien, am Land ist das ja normalerweise etwas anders weil die vermieter froh sind wenn ein nachmieter empfohlen wird.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von davebastard
ich weiß dass sich das alles über die Hausverwaltung klären lassen würde, aber ich will denen nix schreiben solang ich für die neue Wohnung noch ned unterschrieben hab.
Dann wart solang. Das kommt alles auf die Hausverwaltung an, prinzipiell geht es oft das man weitergibt, die Frage dann ist muss das über einen Makler rennen lassen weil die Hausverwaltung einen Deal hat, oder gehts einfach so. Aber prinzipiell sind viele froh weil es einen direkten Nachmieter bedeutet. Küche kommt auf oberes an, und ob eine Ablöse zahlt hast, und wie hoch die war. Wenn die Küche neu ist, dann kannst einen Aufschlag oder Ablöse verlangen wenn keine da war, vorrausgesetzt die Hausverwaltung macht mit.

davebastard

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mhh blöd, ja küche ist bis auf abwasch und gasherd von mir eingebaut worden. dafür würd ich eben gerne ablöse haben + einem schlafzimmerkasten
ich habs damals über eine maklerin bekommen und ich fürchte auch dass es bei dem immobilienbüro üblich ist die wohnungen an die maklerin zu geben.
Entstehen da Kosten, im Falle dass es die Maklerin macht und welche größenordnung ?

edit: ich hab damals keine ablöse gezahlt da die wohnung neu renoviert wurde vom eigentümer und somit nix vom vormieter drinnen war.
Bearbeitet von davebastard am 15.08.2012, 16:58

flaimo

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Wenn es eine Wohnung einer Genossenschaft ist, gibt es normalerweise bereits lange Wartelisten für Wohnungen. Die Leute auf der Liste haben Vorrang, selbst wenn du wen kennst der die Wohnung nehmen würde. Steht idr auch im Mietvertrag.
Und einfach sagen "ich hab mich mit meinem Freund/meiner Freundin zerstritten die erst vor 5 Tagen bei mir eingezogen ist und jetzt ziehe ich dafür aus" spielt's auch nicht, weil die "Ex-Freund(in)" mind. ein halbes Jahr offiziell in der Wohnung gemeldet sein müsste, damit man das geltend machen kann.

davebastard

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na es ist eben eine mietwohnung, die neue wohnung ist eine genossenschaftswohnung.

edit: im mietvertrag steht auch nix drüber
Bearbeitet von davebastard am 15.08.2012, 18:57

Locutus

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"Mietwohnung" = ?
Wiener Wohnen? Privat Vermietet? Genossenschaft ists ja scheinbar keine.

1) Wiener Wohnen: Ohne Vormerkschein, der eine gewisse Zeit alt sein muss, geht gar nix.
2) Der private Vermieter wird wohl sogar froh sein, wenn du einen Nachmieter hast.
3) Genossenschafft, as already said. Du kannst zwar wen empfehlen, aber ob der die Whg. bekommt ist eine andere Frage.

davebastard

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2) es ist ein immobilienbüro das im auftrag des hausbesitzers arbeitet.

Die Frage ist nur ob die Maklerin ein Anrecht drauf hat die Wohnung zu vergeben.

Hansmaulwurf

u wot m8?
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Zitat von davebastard
mhh blöd, ja küche ist bis auf abwasch und gasherd von mir eingebaut worden. dafür würd ich eben gerne ablöse haben + einem schlafzimmerkasten
ich habs damals über eine maklerin bekommen und ich fürchte auch dass es bei dem immobilienbüro üblich ist die wohnungen an die maklerin zu geben.
Entstehen da Kosten, im Falle dass es die Maklerin macht und welche größenordnung ?
Das kommt drauf an, wenn alles passt reicht manchmal die Vertragsgebühr (Finanzamtsgebühr fürn Vertrag) oder manchmal musst Makler zahlen (was aber gedeckelt ist auf 2 MonatsMieten mittlerweile)

WowFreaky8591

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Du kannst doch einfach ein Inserat schreiben dazu oder Auf Immobilienscout und wenn du den Nachmieter hast kannst du ihn angeben und er unterschreibt was, das wars eigentlich auch schon.

Gibt ja Vermieter die haben 5 Jahre Mietverträge..

davebastard

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waaahh:mad:

worst case szenario ist eingetreten. die hausverwaltung hat mich angerufen und mir mitgeteilt dass es nicht möglich ist die wohnung weiterzugeben. Sie suchen sich ihre mieter selbst aus.
Küche kann ich auch nur drinnen lassen wenn der nächste Mieter sie haben will ansonsten muss ich sie kurzfistig noch abbauen

so ein dreck :(

kann ich noch irgendwas dagegen tun ?

Locutus

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Kannst du nicht jemanden empfehlen? Was is es denn für eine Wohnung, bin eigentlich auf der Suche nach einer.

rai230

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die markler wollen halt absahnen. dein nachmieter soll sich bei denen melden.
geld einzahlen.
anders hast da keine handhabe. nein.
und die küche kannst ja eventuell dann noch ausmachen.
denen gehts nur um die marklerprovision.... da lassen sie keinen reinmischen

AdRy

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darfst du lt. mietvertrag untervermieten bzw. ist es ausdrücklich darin ausgeschlossen? Sonst kannst sie deinem Wunschnachfolger eben einfach untervermieten. Nach ner gewissen Zeit könntest beim Makler ja argumentiern, dass der mieter eh brav war und vl darf er es dann übernehmen.

davebastard

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Zitat von AdRy
darfst du lt. mietvertrag untervermieten bzw. ist es ausdrücklich darin ausgeschlossen? Sonst kannst sie deinem Wunschnachfolger eben einfach untervermieten. Nach ner gewissen Zeit könntest beim Makler ja argumentiern, dass der mieter eh brav war und vl darf er es dann übernehmen.

ja ist ausgeschlossen

Zitat
Kannst du nicht jemanden empfehlen? Was is es denn für eine Wohnung, bin eigentlich auf der Suche nach einer.

nein ums empfehlen gings mir ja.

ist eine 42m^2 wohnung in 1090

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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musst du dich unbedingt woanders hauptwohnsitz melden?

sonst könntest du einfach weiter "dortbleiben", den nachmieter zieht "bei dir" ein und meldet den hauptwohnsitz an und nach glaub ich 3 jahren hat man anspruch auf die wohnung??
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