"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Lenkerauskunft gemäß § 103 Abs. 2 des KFG

EvilGohan 18.09.2007 - 20:44 34658 119 Thread rating
Posts

EG

thinking with portals
Avatar
Registered: May 2004
Location: 11**
Posts: 3918
Ein eingeschriebener Brief ist heute bei meiner lieben Erziehungsberechtigten (im weiteren Mutter genannt) eingetroffen.

Die BH will eine Lenkerauskunft wegen einer "Verkehrsübertretung" von ihr.

Uns hats beide etwas gewundert, wieso die eine Auskunft über den/die Lenker/in wollen!?
Wieso schickens ned einfach die Strafe, welcher Art auch immer sie ist?

Bin selbst bissl nervös, weil ich der verursacher selbiger Strafe sein könnte, genau wissen tun wirs natürlich beide NICHT, da wir uns 1 Monat ned zurückerinnern können.

Problem, wenns ich war:

Ich bin Kraftfahrer beim Heer und komm in den Grenzeinsatz mit Donnerstag. Wenns was gröberes ist, was meinen Schein begrifft, dann wirkt sich das auch auf meine Heereslenkerberechtigung aus.

Irgendwelche Ideen?

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: gigritzpotschn
Posts: 6691
naja, wenns schon a lenkererhebung machen, dann wirds entweder gröbere strafe/punkt/nachschulung/scheinentzug/whatever werden...

banjoe

Addicted
Avatar
Registered: Jan 2003
Location: 4820
Posts: 500
Schau mal auf der ÖAMTC Seite, ab wann keine Anonymverfügung nicht mehr gemacht wird, vielleicht fällt dir dann auch ein was du gemacht hast.

edit sagt dass google sagt: http://www.oeamtc.at/netautor/pages...dg/1100913.html

Lobo

Here to stay
Avatar
Registered: May 2002
Location: In da Oaschicht
Posts: 2558
oO
diese lenkererhebungen machens doch bei jedem schmarrn. Habens bei mir, soweit ich mich noch erinnern kann schon bei 45 in einer 30er zone gemacht...
würd mir da keine allzugroßen sorgen machen.
weiters, würdet ihr euch nicht an ein "grobes" vergehen erinnern? sowas passiert ja meißt nicht unwissend ;)

EG

thinking with portals
Avatar
Registered: May 2004
Location: 11**
Posts: 3918
@Banjoe:

thx für den Link, aber ich bin absolut kein Mensch der sich mit Rechtstexten auskennt...kannst mir das wirrwarr irgendwie ausdeutschen, bitte?

Was genau ist eine "Anonymverfügung"? O.o

@Lobo: Gut gemacht! Weiter so...beruhig mich bissl! ;)

ica

hmm
Avatar
Registered: Jul 2002
Location: Graz
Posts: 9821
Zitat von Lobo
oO
diese lenkererhebungen machens doch bei jedem schmarrn.

kann ich bestätigen, kriegst auch bei simplen geschwindigkeitsüberschreitungen.

sk/\r

i never asked for this
Avatar
Registered: Dec 2002
Location: oö
Posts: 10927
Zitat von ica
kann ich bestätigen, kriegst auch bei simplen geschwindigkeitsüberschreitungen.

und auch von mir nochmal eine bestätigung. :D
beruhigt?

EG

thinking with portals
Avatar
Registered: May 2004
Location: 11**
Posts: 3918
Und wieso schicken die Koffern meiner Mum ned einfach die Strafe, so wie sonnst auch immer!?

Ich mein...mich habens ja noch nie erwischt...sie...*räusper* ...ständig!?

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: gigritzpotschn
Posts: 6691
Zitat von Lobo
oO
diese lenkererhebungen machens doch bei jedem schmarrn

komisch, wenns mich wegen irgendeinem schmarrn strafen bekomm ich immer anonymverfügungen.
aber vieleicht ist das ja überall a bissl anders gehandhabt...

master blue

Mr. Anderson
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: 2340, 2352, 1200
Posts: 8580
Zitat von EvilGohan
Und wieso schicken die Koffern meiner Mum ned einfach die Strafe, so wie sonnst auch immer!?

Ich mein...mich habens ja noch nie erwischt...sie...*räusper* ...ständig!?
das wird wohl der grund sein, warum eine lenkererhebung kommt. irgendwann steigt das strafmaß auch an.
wenn sie dich angibt, kommts vielleicht günstiger davon. wenn du keinen probeschein mehr hast, sollts keine probleme geben.

Zitat
Was genau ist eine "Anonymverfügung"? O.o
man bekommt einen brief in dem steht, dass jenes fahrzeug mit dem kennzeichen sowieso an einem gewissen ort so und so viel zu schnell gefahren ist. ist wird also keine person direkt gestraft, sondern das kennzeichen. (klingt vielleicht lustig, aber es sollte klar sein, was ich meine.)
Bearbeitet von master blue am 18.09.2007, 21:31

EG

thinking with portals
Avatar
Registered: May 2004
Location: 11**
Posts: 3918
Jo...wenn der wenn ned wär...ne?

*nachrechne*

Führerscheinaustellungsdatum: 26.8.2005

das Delikt war am 21.8.2007

Tjo -.-

master blue

Mr. Anderson
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: 2340, 2352, 1200
Posts: 8580
Zitat von EvilGohan
Jo...wenn der wenn ned wär...ne?

*nachrechne*

Führerscheinaustellungsdatum: 26.8.2005

das Delikt war am 21.8.2007

Tjo -.-
L17 -> 3 jahre
18er -> 1 jahr
(wenn mich ned alles täuscht oder etwas geändert wurde.)

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: gigritzpotschn
Posts: 6691
nope probeschein is mit 18 2 jahre...

-= Luk =-

4WD !!
Avatar
Registered: Jul 2003
Location: Vorarlberg
Posts: 2585
Nein, so ist es auch nicht korrekt. Ab dem Austellungsdatum 2 Jahre

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
Avatar
Registered: Mar 2001
Location: gigritzpotschn
Posts: 6691
:) ja, hab ich so gemeint, aber schlecht ausgedrückt...
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz