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Kurze Frage an die Metaller

quake 08.07.2013 - 11:01 2321 8
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quake

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Hallo
habe eine frage zur Lohngruppeneinteilung.
Ich arbeite an einem bearbeitungszentrum und bin als Facharbeiter eingeteilt. Jetzt habe ich aber den Werksmeister in Maschinenbau, erfolgreich beendet und jetzt stellt sich mir die Frage ob ich nicht als Qualifizierter Facharbeiter eingeteilt werden muss?
Habe auch schon probiert mit der AK kontakt aufzunehmen, nur nach 45 min Wartezeit hab ichs aufgegeben.

deleted751877

Bloody Newbie
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XXXprod

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Verdienst du genau nur nach Kollektivvertrag? Wenn du bereits "überbezahlt" wirst, wird sich die Lohngruppenänderung nicht wirklich am Gehalt auswirken.

//Edit: Ich würd mich mit einem Werksmeister eher sogar richtung "Spitzenfacharbeiter" ansiedeln als nur qualifiziert...

//Edit²: Das mit der Überbezahlung kann womöglich ein quatsch sein. Beim IT-Kollektivvertrag steht, dass die Differenz von einer Gruppe zur nächsten am aktuellen Gehalt anzuwenden ist. Den selben Paragraphen hab ich aber nicht bei den Metallern gefunden.
Bearbeitet von XXXprod am 08.07.2013, 12:02

böhmi

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Eingeteilt wird man afaik ja nach der Beschäftigung, nicht nach der Ausbildung.

Wenn sich also dein Arbeitsplatz bzw. deine Hackn nicht geändert hat, wirst du nicht unbedingt Anspruch auf höhere Entlohnung haben.

Sicher kann dir das die AK sagen, also am besten E-Mail schreiben.

quake

Here to stay
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Zitat von böhmi
Eingeteilt wird man afaik ja nach der Beschäftigung, nicht nach der Ausbildung.

Wenn sich also dein Arbeitsplatz bzw. deine Hackn nicht geändert hat, wirst du nicht unbedingt Anspruch auf höhere Entlohnung haben.

Sicher kann dir das die AK sagen, also am besten E-Mail schreiben.
Bei uns in der Firma wird eben nicht so eingeteilt, einer was zb. nicht den Beruf erlernt hat und die selbe Arbeit macht, ist dann eine Gruppe unter mir.
Zb. einer mit abgeschlossenen HTL ist eine ober mir.
Habe aber schon Kontakt mit AK aufgenommen, dann sehe ichs e.
danke für eure hilfe
edit: ja genau nach kollektiv!
Bearbeitet von quake am 08.07.2013, 12:12

Silvasurfer

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Zitat von böhmi
Eingeteilt wird man afaik ja nach der Beschäftigung, nicht nach der Ausbildung.

Wenn sich also dein Arbeitsplatz bzw. deine Hackn nicht geändert hat, wirst du nicht unbedingt Anspruch auf höhere Entlohnung haben.

Sicher kann dir das die AK sagen, also am besten E-Mail schreiben.

ich seh es auch so, das die einstufung in das kollektiv nach der beschäftigung ausgeht und nicht nach der ausbildung.

aber mit dem "werksmeister" steht dir nun die möglichkeit eine höhere tätigkeit auszuüben offen (inkl aller verantwortung etc).

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von quake
Habe auch schon probiert mit der AK kontakt aufzunehmen, nur nach 45 min Wartezeit hab ichs aufgegeben.

habe auch eine Anfrage laufen, warte seit 3 Tagen auf eine Antwort..

denen wird im Moment wohl nicht so schnell fad: Niedermeyer, Dayli, Orange und Alpine sorgen schon dafür

delete1


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generell ist es so, dass du den kollektiv bekommst, für den du angestellst worden bist. da haben böhmi und silversurfer recht.
sprich, hast du eine zusatzausbildung gemacht, dann muss deine firma sich bereit erklären, dass sie dich als xy anstellen und erst dann wirst als xy eingestuft. (ausser du handelst mehr aus)

automatische umstufungen passieren eigentlich nur aufgrund vorher festgelegter vereinbarungen vom kollektivvertrag - z.b. dienstjahre.. gibt aber auch zusätzliche betriebsvereinbarungen, durch die du z.b. schneller vorrücken kannst.

sofern du mit dem werksmeister nun zusätzliche aufgaben übernimmst und diese nicht mehr zur beschreibung deiner aktuellen tätigkeiten im kollektiv deiner stufe passen, müsste der dienstgeber dir deine aktuelle einstufung anpassen. dass ist dann aber meisten a kampf und endet selten positiv.

beispiel dazu wäre verwendungsgruppe 3 auf 4, wenn du aufgrund vom werksmeister nun mitarbeiter führen müsstest. :)

Verwendungsgruppe III
Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die nach allgemeinen Richtlinien und Weisungen technische oder kaufmännische Arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrages selb-
ständig erledigen.

Verwendungsgruppe IV
Tätigkeitsmerkmale:
Angestellte, die schwierige Arbeiten verantwortlich selbständig ausführen, wozu besondere Fachkennt-nisse und praktische Erfahrungen erforderlich sind. Ferner Angestellte, die regelmäßig und dauernd mit der Führung, Unterweisung und Beaufsichtigung von Angestelltengruppen (zwei bis fünf Angestellte, worunter sich Angestellte der Verwendungsgruppe III befinden müssen) beauftragt sind.



Zitat von XXXprod
Verdienst du genau nur nach Kollektivvertrag? Wenn du bereits "überbezahlt" wirst, wird sich die Lohngruppenänderung nicht wirklich am Gehalt auswirken.

//Edit: Ich würd mich mit einem Werksmeister eher sogar richtung "Spitzenfacharbeiter" ansiedeln als nur qualifiziert...

//Edit²: Das mit der Überbezahlung kann womöglich ein quatsch sein. Beim IT-Kollektivvertrag steht, dass die Differenz von einer Gruppe zur nächsten am aktuellen Gehalt anzuwenden ist. Den selben Paragraphen hab ich aber nicht bei den Metallern gefunden.

edit 1: sehe ich auch so.

edit 2: stimmt nur bedingt, da die überzahlung kleiner als der kollektiv sein kann und damit auch das greift, was höher ist.

Starsky

Erbeeren für alle!
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ich weiß es aus "meiner firma" (obwohl ich mit jahresbeginn aus dem metallerkollektiv outgesourced wurde) - wenn du normaler hackler bist und dennoch einen meister gemacht hast, interessiert das leider niemanden es sei denn du hast einen dementsprechenden posten.
sonst ist das leider privatvergnügen.
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