kilometerberechnen für pendlerpauschale
bOa 06.07.2009 - 17:06 19091 55
~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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259km x 0,42 Cent x 8 Fahrten zahlt sich schon aus imho.
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nexus3729
serendipity
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@~PI-IOENIX~ die Summe daraus wird dann von deinem zu versteuerten Einkommen aus selbstständiger Arbeit abgezogen. Das heißt: die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung deines Einkommens (sowohl selbstständig, also auch unselbstständig) reduziert sich um diesen Betrag. Also nicht rechnen dass du jetzt es bar ausgezahlt bekommst
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XelloX
Nasenbohrer deluxe
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naja, wenn es der arbeitgeber ausbezahlt, dann bekommt er es in bar. ob er es versteuert, ist wieder eine andere sache.
falls du mal einen steuerberater brauchst für ne info, kannst du ja bescheid geben
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userohnenamen
leider kein name
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wenn ers vom arbeitgeber bekommt, braucht er das nicht versteuern, denn das sind dann diäten diese abgegoltenen kilometer kannst dann allerdings logischerweise nicht mehr beim steuerausgleich geltend machen
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Facetious
Addicted
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Ich habe meine Steuererklärung vom vorletzten Jahr abgegeben und auch bissi etwas bekommen. Jetzt weiß ich aber das mir für das ganze Jahr die kleine Pendlerpauschale fehlt.
Wie kann ich das nachfordern? :/ Stell bei dem für dich zuständigen Finanzamt einen Antrag gem § 299 BAO, weil der Spruch nicht richtig ist!
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~PI-IOENIX~
Pappenschlosser
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@~PI-IOENIX~ die Summe daraus wird dann von deinem zu versteuerten Einkommen aus selbstständiger Arbeit abgezogen. Das heißt: die Bemessungsgrundlage zur Versteuerung deines Einkommens (sowohl selbstständig, also auch unselbstständig) reduziert sich um diesen Betrag. Also nicht rechnen dass du jetzt es bar ausgezahlt bekommst Vielen Dank! Habs auch genau so verstanden, dass sich der zu versteuernde Betrag genau um diesen Betrag reduziert. Danke Xellox, mei Cousine arbeitet zwar als Buchhalter bei einem Steuerberater in Linz, hat aber selber leider noch ned so den Durchblick mangels Alter.
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BooTes
Octocat!
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Ich nehme mal diesen Thread um keinen neuen zu starten: Habt ihr den kleinen Unterschied zwischen dem Antrag 2012 und 2013 unter Punkt 1 gesehen? 2012: http://formulare.bmf.gv.at/service/...fd/9999/L34.pdf2013: http://formulare.bmf.gv.at/service/...fs/2013/L34.pdfIn der 2013 steht nicht mehr, das man jede Strecke auf ganze Kilometer aufrunden soll. Leider würde das bei mir den Unterschied machen, damit ich nicht mehr die 20km erreiche. Finde leider keine Infos ob man das jetzt nicht mehr darf oder schon.. im zweifelsfall weiterhin aufrunden würde ich jetzt schätzen, weils bisher auch so war.. Weiß wer was?
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Obermotz
Fünfzylindernazi
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Einfach beim alten Wert bleiben wenns um ein paar Zwetschgen geht. Ich hatte nach meinem Umzug vergessen, das PP neu zu beantragen was bei der AV im Jahr drauf aufgefallen ist. Wurde nachgeprüft und entsprechend nach unten korrigiert bzw. bis zu dem Zeitpunkt rückgerechnet. Also kein Beinbruch und bei mir gings um 15km Differenz
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chap
small gift, big smile
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Bedenken muss man auch, dass man nicht nur ein "öffentliches" Portal heranziehen muss.
zB in Graz: Verbundlienie und ÖBB auswählen lassen. Bei mir haben's einfach eine Email geschrieben, ich solle meine genauen Adressen bekanntgeben und die genauen Arbeitszeiten bekanntgeben und meine möglichen Fortbewegungsmitteln.
Nachdem ich Schichtbetrieb hatte und es sich zeitlich nicht ausging in den ~50km hab ich die große bekommen. Hatte da einfach "Glück" mit den Öffis beim heimfahren.
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Cuero
Moderator
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Ich nehme mal diesen Thread um keinen neuen zu starten:
Habt ihr den kleinen Unterschied zwischen dem Antrag 2012 und 2013 unter Punkt 1 gesehen?
2012: http://formulare.bmf.gv.at/service/...fd/9999/L34.pdf 2013: http://formulare.bmf.gv.at/service/...fs/2013/L34.pdf
In der 2013 steht nicht mehr, das man jede Strecke auf ganze Kilometer aufrunden soll. Leider würde das bei mir den Unterschied machen, damit ich nicht mehr die 20km erreiche.
Finde leider keine Infos ob man das jetzt nicht mehr darf oder schon.. im zweifelsfall weiterhin aufrunden würde ich jetzt schätzen, weils bisher auch so war..
Weiß wer was? die Gesamtsumme wird auf den nächsten KM aufgerundet, die einzelnen abschnitte nicht mehr (macht das L34 im Internet auch automatisch). die Berechnung ist damit näher an der Realität und dann kanns passieren, dass mein keine pauschale mehr bekommt - weil bisher konnte man ja mit, kA, 17 "echten" km bei 3-4 mal umsteigen locker auf 20+km am papier. wenn sie dir draufkommen, ist zumindest eine Rückzahlung fällig, wenn du unwahre angaben machst. die Finanz ist halt humorlos.
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BooTes
Octocat!
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So neuer Stand:
Ich komme mit echter ungeschönter Verkehrsstrecke aller öffentlicher Verkehrsmittel + Fußweg auf 19,5 km, die ich laut Antrag auf 20 km aufrunden darf und soll. Diese Zahl entspricht meiner Interpretation nach dann der Rechengrundlage für die Pauschale.
Man sollte meinen damit sind die Voraussetzung erfüllt, jedoch wurde mir nach Einreichen des Antrags gesagt, die nicht aufgerundeten Kilometer müssen mindestens 20 km betragen.
Das heißt also mit z.B. 20,5 km, die dann auf 21 km aufgerundet werden gilt wirklich erst die Pendlerpauschale.
Somit hier die "echten" benötigten Kilometerstrecken: 21 bis 41 km 41 bis 61 km > 61 km
Ich finde hier sollte der Gesetzgeber nachbessern, hier wird nicht gehalten was versprochen wird.
Die ganze Sache gehört sowieso nach Kilometer berechnet, ich verstehe nicht warum ich nichts bekommen sollte, weil ich 2 km weniger die Strecke fahre - ich bekomme den Treibstoff jedenfalls nicht gratis an der Tankstelle..
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