hynk
Super Moderatorlike totally ambivalent
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so ich roll den thread hier mal wieder auf.
soweit ich weiss hat sich beim internetrecht letztes jahr ja einiges getan.
und darum würde ich gern wissen wie die aktuelle regelung für das impressum einer (in dem fall) vereinsseite aussieht.
es gibt zwar ettliche internetrechtseiten aber so wirklich fündig werde ich dort nicht.
tia gritZ| trebo
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Beutlin
Bloody Newbie
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Ich hab vor kurzem mit ein paar freunden den Computer Club Villach gegründet. Hab mir auch viele Seiten aus Österreich angesehen und hab darauf eine Seite "Kontakt" und eine Seite "Impressum" gemacht. Es ist sicher nicht strafbar wenn man das anführt aber ohne würd ich es eigentlich nicht machen. Reine Gefühlssache. Solange kein Geld im spiel ist (Mitgliedsbeiträge oder ähnliches) wirst auch keine Probleme bekommen.
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hynk
Super Moderatorlike totally ambivalent
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es geht um www.ultima-ratio.atmich würde eben intressiern ob dieses impressum der aktuellen gesetzgebung entspricht oder eben nicht
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DJ_Cyberdance
Here to stay
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*threadnochmalaufroll*
Was war denn da nun voriges Jahr für ein Theater mit Impressum privater Seiten? Was muß da drin stehen? Und auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert das...?
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daisho
SHODAN
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Auszug aus dem Mediengesetz: [quote] Begriffsbestimmungen 5a. „periodisches elektronisches Medium“: ein Medium, das auf elektronischem Wege a) ausgestrahlt wird (Rundfunkprogramm) oder b) abrufbar ist (Website) oder c) wenigstens vier Mal im Kalenderjahr in vergleichbarer Gestaltung verbreitet wird (wiederkehrendes elektronisches Medium);
Impressum § 24. (1) Auf jedem Medienwerk sind der Name oder die Firma des Medieninhabers und des Herstellers sowie der Verlags- und der Herstellungsort anzugeben.
(2) Auf jedem periodischen Medienwerk sind zusätzlich die Anschrift des Medieninhabers und der Redaktion des Medienunternehmens sowie Name und Anschrift des Herausgebers anzugeben. Enthält ein periodisches Medienwerk ein Inhaltsverzeichnis, so ist darin auch anzugeben, an welcher Stelle sich das Impressum befindet.
(3) In jedem wiederkehrenden elektronischen Medium sind der Name oder die Firma sowie die Anschrift des Medieninhabers und des Herausgebers anzugeben.
(4) Die Pflicht zur Veröffentlichung trifft den Medieninhaber. Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, BGBl. I Nr. 152/2001, so können die Angaben zum Impressum gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.
Offenlegung § 25. (1) Der Medieninhaber jedes periodischen Mediums hat alljährlich die in den Abs. 2 bis 4 bezeichneten Angaben zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung ist bei periodischen Medienwerken in der ersten Nummer und jährlich innerhalb des Monats Jänner, falls aber in diesem Monat keine Nummer erscheint, in jeder ersten Nummer nach Beginn eines Kalenderjahres im Anschluss an das Impressum vorzunehmen. [...] Auf einer Website sind diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar zur Verfügung zu stellen. Bei wiederkehrenden elektronischen Medien ist entweder anzugeben, unter welcher Web-Adresse diese Angaben ständig leicht und unmittelbar auffindbar sind, oder es sind diese Angaben jeweils dem Medium anzufügen. Handelt es sich bei dem Medieninhaber um einen Diensteanbieter im Sinne des § 3 Z 2 ECG, BGBl. I Nr. 152/2001, so können die Angaben zur Offenlegung gemeinsam mit den Angaben zu § 5 ECG zur Verfügung gestellt werden.
(2) Anzugeben sind mit Namen oder Firma, mit Unternehmensgegenstand, mit Wohnort, Sitz oder Niederlassung und mit Art und Höhe der Beteiligung der Medieninhaber und, wenn er eine Gesellschaft oder ein Verein ist, der oder die Geschäftsführer, die Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates und die Gesellschafter, deren Einlage oder Stammeinlage 25 vH übersteigt. Ist ein Gesellschafter seinerseits eine Gesellschaft, so sind auch deren Gesellschafter nach Maßgabe des ersten Satzes anzugeben. Übersteigt eine mittelbare Beteiligung 50 vH, so ist nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen auch ein solcher mittelbarer Beteiligter anzugeben. [/quote]
Ein rechtlich korrektes Impressum (bzw. Offenlegung) auf einer privaten Website wäre demnach z.B.:
Name: Max Mustermann Adresse: Schottenring 1, 1010 Wien
...am unteren/oberen Ende der Website, und zwar auf JEDER Seite, als Link o.Ä. ausgeführt.
Bei Newslettern o.Ä. muss ein Link zum Impressum hinzugefügt werden, oder anders, leicht verständlich, angeführt sein wie man zu den offengelegten Daten kommt.
Optional kann auch eMail Adresse oder Telefonnummer. (bei privaten Nummern eher abzuraten) Ist es ein Verein oder Diensteanbieter, oder sogar komerzieller Natur muss es natürlich ausführlicher ausfallen. (Ev. auch das E-Commerce-Gesetz beachtet werden)
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taz
Legend
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Bei der Adresse muss nur der WOHNORT angegeben werden. Wien würde daher in deinem Beispiel genügen. Bei Firmen ist wie bereits gesagt der §5 ECG zu beachten. Teilweise gibt es da aber eh Überschneidungen zw MedienG und ECG.
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kleinerChemiker
Here to stay
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zum glück steht da nirgends, wie das impressum aussehen muß, nur was drinnen steht. ein 130mb .bmp ist hoffentlich auch für sehschwache menschen lesbar
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daisho
SHODAN
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Es muss einfach und verständlich und "sofort" erreichbar sein, ein 130MB Bild fällt wohl nicht darunter
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kleinerChemiker
Here to stay
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es ist einfach, und verständlich. und auch sofort erreichbar, außer der webserver schmiert ab. aber dann ist die ganze seite nicht ereichbar. ich mag halt keine robots, die meine email sammeln, hab schon genug spam.
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M.I.P.S.
Big d00d
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Wenn dir weniger Spam wert ist, eine Strafe zu zahlen... Ok, du mußt halt schaun, daß dus dir mit allen Leuten gut stells (Wo kein Kläger, da kein Richter). Wenn nämlich einer meint, er will dir eins auswischen...
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CitizenX
Here to stay
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dann stells halt als kleines bild ein, müssen ja nicht gleich 130MB sein, daran scheitern die meisten robots auch (noch)
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eitschpi
epidämlichologe
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Was, wenn man das Logo einer oder mehreree Firmen einbaut. http://biede.rockt.esIn unserer Klasse wollen nämlich zwei mit dem "Öh mein Vater hat ein Unternehmen" Penis winken. Natürlich verlange ich nichts für die "Werbung" Reicht dann das Impressum mit Link rechts unten in der Grafik aus?
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Cobase
Mr. RAM
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