HILFE!!Kaufvertrag per Mail? Privat zu Privat?
Croatianlegend 06.05.2007 - 13:25 5387 44
Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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hallo
folgendes es geht darum das ich eine grafikkarte kaufen wollte von einer privat person diese mich frage ob ich die karte nehm das diese sie auf die seite legt da ich zustimmte war alles ok.
dann alls ich ein angebot von einem freund bekam das er mir seine grafikkarte für einen guten preis verkauft und ich von der ersteren keinen gebrauch habe da ich die bessere nehme. habe ich der person geschrieben das ich leider die karte nicht nehme da ich ein besseres angebot bekommen habe und somit die karte nicht nehme.
kommt mir die person per mail mit folgender antwort:
Alleine aufgrund unseres Emailverkehrs ist eine verbindliche Kaufvereinbarung zustande gekommen, wie sicher jeder ausgebildete Jurist bestätigen wird. Provision oder nicht spielt hier keine Rolle. Das was mich ärgert, ist erstens die Tatsache, das Sie mir auf meine gezielte Nachfrage ob Sie die Karte sicher nehmen, das bestätigt haben. (Die Mails exisitieren natürlich noch) und zweitens: wenn ich schon von einer Kaufvereinbarung zurücktreten möchte (ich verstehe Ihren Grund durchaus), dann kann man auch zunächst anfragen ob dies möglich sei, und nicht den geprellten Verkäufer vor vollendete Tatsachen stellen. Wie heißt es doch so schön: Der Ton macht die Musik.
da ich in der schule in bwl net so richtig aufgepasst habe bitte ich euch um rat was kann ich machen?
die person hat nur meine email adresse mit meinem nick mehr nicht.
adresse von mir oder richtigen namen von mir habe ich nicht gesendet oder telefonnummer.
WER KANN MIR HELFEN oder wer hat RAT.
danke im vorraus.
mfg
Bearbeitet von Croatianlegend am 06.05.2007, 16:30
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jet2sp@ce
Wie weit?
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Geh bitte, da kann man sicher nicht von einem Kaufvertrag sprechen nur weil man sichs per pm oder mail ausgemacht hat. Klar ist das schei*e für ihn, aber was meinst wie oft das bei mir so war. Wenn ich da jedes mal einen Aufstand gemacht hätte.. Gib Dir nicht zuviel darauf, würd ich mal sagen. Was will er denn machen? Dich vor Gericht zerren und als "Beweis" die ausgedruckten emails mitbringen?
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dilg
OC Addicted
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email ist afair kein rechtsgültiger Vertrag, fax aber schon
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Dreamforcer
New world Order
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im grunde entsprichts einen mündlichen vertrag und ist somit auch klagbar, so ganz auf die leichte schulter würd ichs nehmen. obs was änder weil er deinen wirklichen namen nicht kennt kann ich nicht sagen. denn so könnts ja irgendwer gewesen sein der deine mail adresse hatte
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Hubman
Seine Dudeheit
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die person hat nur meine email adresse mit meinem nick mehr nicht.
adresse von mir oder richtigen namen von mir habe ich nicht gesendet oder telefonnummer.
WER KANN MIR HELFEN oder wer hat RAT. die person hat einfach gar nichts von dir und wird auch auf die schnelle nicht zu deinen daten kommen, also ruhig blut und vergiss den typen; den "der ton macht die musik" sollte sich die person selber zu herzen nehmen btw. und überhaupt nicht mehr auf die emails reagieren bzw. zur belustigung hier ins forum stellen (frage, ist das ganze über ein forum gelaufen? oder kleinanzeigen?)
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Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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also soll ich seine mails gar nicht mehr beachten?..
oder sollte ich ihm antworten?
also kann mir nicht passieren irgendwie haben manche menschen nichts besseres zu tun.
add:
ist über kleinanzeigen gegangen.
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Dreamforcer
New world Order
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iirc hat hier .de und .at die gleiche grundlage Zustandekommen von Verträgen via E-Mail
Wann und wie aber kommt ein Vertrag via E-Mail zustande? Wie üblich gilt: Angebot und Annahme. Beide Erklärungen müssen dem jeweiligen Vertragspartner zugehen.
Die E-Mail gilt - anders als z.B. das Telefonat - als Erklärung unter Abwesenden. Folge: Der Empfänger hat eine angemessene Überlegungsfrist und Überprüfungsmöglichkeit: Ist er im Falle einer Bestellung überhaupt leistungsfähig? Wie steht es mit der Bonität des Vertragspartners? Erst mit seiner bestätigenden Rückmail wird der Vertrag besiegelt.
Wirksam werden solche Erklärungen – Angebot und Annahme – aber nur bei Zugang! Eine E-Mail gilt bei im Geschäftsbetrieb dann als zugegangen, wenn sie unmittelbar nach ihrer Absendung in den Empfangsbereich des Empfängers gelangt. Der Empfänger hat sie dann noch während der üblichen Geschäftszeit zur Kenntnis zu nehmen, also von seinem Mailserver abzurufen. Tut er das nicht, gilt die Mail trotzdem spätestens mit Geschäftsschluss als zugegangen. Es genügt also die Abrufbarkeit beim Empfänger. http://www.kanzlei.de/Emailrecht.htm
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Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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das heisst was im klartext.
???
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tintifax
Bloody Newbie
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AHA, DU WARST DAS!
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Dreamforcer
New world Order
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imho und nur imho heisst dass sehr wohl das er dir was anhaben könnte, denn aus deinem ausgangspost entnehm ich das ihn ja quasi schon fix gesagt hast das die karte nimmst und das besiegelt den "Vertrag"
Eventuell mal an konsumentenschutz wenden auch wenns privat ist die könnens wohl genau sagen
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Hubman
Seine Dudeheit
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Croatianlegend
Ex Nihilo Nihil Fit
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was jetzt ?? wer war was?
ich packs net warum leute wegen einem betrag unter 50€ so einen aufstand machen.
wenn man nicht die möglichkeit hat es zu kaufen da man schüler ist und von einem freund ein angebot bekommt in raten die karte abzuzahlen von ihm welche um längen besser ist dann weiss ich wirklich nicht weiter.
bin ja net der einzige der die verdammte karte am anfang haben wollte.
ich zuck schon langsam aus..
Bearbeitet von Croatianlegend am 06.05.2007, 13:53
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erlgrey
formerly known as der~erl
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AHA, DU WARST DAS! *popcorn aufmach*
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mr.nice.
differential image maker
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Hast du ihm FIX zugesagt, dass du die Karte nimmst oder NICHT ? Wenn ja, ist er eigentlich im Recht, kann aber auch nix machen weil er deine Daten nicht hat, wenn nein kann er sowieso ******n gehn.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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AHA, DU WARST DAS! haha, rofl Prinizpiell ist es schon ein Vertrag, allerdings wird sich kaum einer die Mühe machen dem nachzugehen. Ich würd mich an deiner Stelle bei ihm freundlichst entschuldigen und deinen Fehler (den du auch gemacht hast) "einsehen" (nicht zugeben)
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