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[Help]Wohnrecht,Haus überschreiben u.s.w.

SaxoVtsMike 08.09.2008 - 18:35 8624 35
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wurzn

Bloody Newbie
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Posts: 0
Liebes ordnendes Organ,

ich glaube jeder, der nicht in der Lage ist, zehn Sätze ohne Absatz zu lesen, hätte mir eh nicht helfen können.

Und ich würde es als höfflich empfinden, mich meine Posts so schreiben zu lassen, wie ich das für richtig halte.

Das ist doch lächerlich. Ich habe zwei mal was geschrieben und zwei mal ist wer daher gekommen und hat sich über was beschwert.

Also spießiger gehts nicht.

Macht euren Sch... alleine.

Adios!!

M4D M4X

Legend
Tier & Bier!! und LEDs ;)
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Registered: Jan 2005
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Schade eigentlich! :(

Ich wollte dich nicht schulmeistern, sondern ein nur bisserl in die richtige Richtung schubsen!

Starsky

Erbeeren für alle!
Registered: Aug 2004
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im fall von wurzn würde ich mal sagen, daß das wohnrecht nur für die nichte gilt. alles andere ist gutwillen oder auch nicht des onkels.

daisho

SHODAN
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Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19654
@wurzn: Vermissen wird dich mit der Einstellung eh keiner, viel Spaß. Falls du zufällig nochmal vorbeischaust, frag doch mal eher in dem Forum nach (da du ja scheinbar nicht rechtschutzversichert bist): http://www.fvjus.at/forum/

Longbow

Here to stay
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Registered: Feb 2003
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Posts: 5210
NEKROMANTIE:

weiß zufällig jemand von euch wieviel es kostet ein grundstück zu teilen?
(d.h. notariatsakt-notwendig??, vermessung und neueintragung der neuen besitzer ins grundbuch)

Facetious

Addicted
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Registered: Oct 2003
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Posts: 406
Hi!

Notariatsaktpflichtig ist die Teilung nicht. Du brauchst aber eine Teilungsvereinbarung iSd § 841 ABGB zur Eintragung ins Grundbuch. Des Weiteren ist das Liegenschaftsteilungsgesetz beachtlich, in dem die Voraussetzungen für die Teilung näher beschrieben sind (Pläne usw.).

Schlussendlich ist zu beachten, dass uU Grunderwerbsteuer anfallen kann. Steuerpflichtig wirst du dann, wenn durch die Teilung der Wert des Teilgrundstückes für alle Miteigentümer nicht gleich bleibt (vgl § 3 Abs 2 GrEStG e contrario)

hth Facetious
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