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HELP: urheberrechtsgesetz; allgemeine fragen zu "it-skriptum"

wodie 09.12.2006 - 16:25 1273 9
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wodie

Big d00d
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folgendes: ich habe für meine arbeit (http://www.komit.at) ein skriptum über die grundlagen der "computeranwendung" geschrieben. grob zusammengefasst: was ist ein pc? was ist windows/explorer? word und excel; e-mail und internet sowie einen zusatz über ein intern verwendetes wiki und kanotix.

meine fragen:
gehört das ding weiterhin mir? ich hab klarerweise dafür geld bekommen, aber ich bin mir eben nicht sicher ob ich es nun "verkauft" oder aber "für kohle zur verfügung gestellt habe".

anders gefragt: könnte ich nach ein paar adaptierungen die komit-spezifisch sind das skriptum auch noch anderen vereinen/firmen "zur verfügung stellen"?

und: hat vielleicht jemand von euch mit derartigem erfahrungen sammeln können? die größte schwierigkeit war für mich die erklärungen so zu formulieren, dass sie zwar noch einigermaßen fachlich richtig sind, aber die leute, die teilweise keine maus bedienen können, nicht in die verwirrung stürzen.

eventuell würde euch noch das ein oder andere dazu einfallen......wenn ich nicht so voreingenommen wäre würde ich das inhaltsverzeichnis drauf spielen. aber um ganz ehrlich zu sein hab ich angst, dass das als basis für ein ähnliches skriptum genommen würde...was vielleicht überheblich und unangebracht ist.
trotzdem könnt ichs glaub ich nicht ertragen wenn mir davon etwas "abhanden" kommt. ich bin rund 60 stunden daran gesessen und hab viel gezweifelt, aber jetzt ist es so gut wie fertig und ich bin stolz darauf.

kleinerChemiker

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ich nehm mal an, das hängt von dem vertrag ab, den du mit der firrma hast.

jreckzigel

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veröffentlichungsangst bei einem skript?
60 oder 600 Stunden ?

wodie

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da gabs keinen vertrag.. der komit ist ein "gemeinnütziger verein", keine firma. dh es gibt vom staat ein budget und gewinne gibt es nicht.

jreckzigel: 60 stunden.

jreckzigel

EDV
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na dann ist es klar: komit fragen ob du dein, von ihnen bezahltes, skript sekundär verwerten darfst.

wie willst du es verwerten?
elektronisch, gedruckt, kopiergeschützt, mit rechnung

dosen

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urheber bist du trotzdem noch, und das skript gehört auch noch dir... allerdings kommts drauf an wie du es ihnen verkauft hast - exklusives veröffentlichungsrecht auf lebenszeit wäre natürlich blöd :D

jreckzigel

EDV
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schlag mal folgende begriffe nach:
werknutzungsbewilligung vs. werknutzungsrecht

wodie

Big d00d
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jreckzigel: wie und ob ich es verwerten will ist mir nicht klar. mich hätte interessiert wie das rechtlich aussieht, aber das dürfte darauf ankommen wie es mit der firma/verein vereinbart wurde....also ansprechen. werde ich machen.
die vorgeschlagenen begriffe werde ich mir zu gemüte führen.

@dosensteck: das exklusive veröffentlichungsrecht hab ich ausgelassen ;) zumindest hab ich nichts unterschrieben und auch keine mündliche zusage zu was auch immer gemacht.
das skript war da, wurde bezahlt und das wars.
(war mir auch nicht sicher wie das in einem "geregelten" umfeld aussieht.. für mich war die vorgehensweise nicht weiter unschlüssig)

edit: jreckzigel: weil du meintest "veröffentlichungsangst".
sollte ich die deiner ansicht nach erst ab 600 stunden haben?

ich denke schon, dass es weiter verwendet werden könnte, auch wenns nur 60 stunden sind die ich dran gesessen bin.

M.I.P.S.

Big d00d
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@wodie: Urheber eines Werkes ist, wer es geschrieben hat. Urheber zu sein ist nicht übertragbar. Du bleibst Urheber auch wenn du noch so viele Verträge mit noch so vielen Personen abschließt.

Ob du das Skript selbst verwenden kannst kommt auf dein Arbeitsverhältnis zu komit.at an.
Wenn du Angestellter von komit.at bist, liegen die Werknutzungsrechte bei komit.at (du hast es ja in ihrem Auftrag erstellt). In dem Fall hättest du nur einige nicht übertragbare Rechte.
Andernfalls hast du die Rechte zur Bearbeitung, Vervielfälltigung und Verbreitung und hast komit.at nur eine Werknutzungsbewilligung gegeben. Wenn du komit.at keine exklusiven Nutzungsrechte gegeben hast (vertraglich mündlich oder schriftlich), kannst du das Skript weiterverwenden wie du willst.

wodie

Big d00d
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Zitat von M.I.P.S.
@wodie: Urheber eines Werkes ist, wer es geschrieben hat. Urheber zu sein ist nicht übertragbar. Du bleibst Urheber auch wenn du noch so viele Verträge mit noch so vielen Personen abschließt.

Ob du das Skript selbst verwenden kannst kommt auf dein Arbeitsverhältnis zu komit.at an.
Wenn du Angestellter von komit.at bist, liegen die Werknutzungsrechte bei komit.at (du hast es ja in ihrem Auftrag erstellt). In dem Fall hättest du nur einige nicht übertragbare Rechte.
Andernfalls hast du die Rechte zur Bearbeitung, Vervielfälltigung und Verbreitung und hast komit.at nur eine Werknutzungsbewilligung gegeben. Wenn du komit.at keine exklusiven Nutzungsrechte gegeben hast (vertraglich mündlich oder schriftlich), kannst du das Skript weiterverwenden wie du willst.
ich verstehe.
begonnen hab ich damit während einer geringfügigen beschäftigung. mittlerweile bin ich fix angestellt.

werd das morgen mal ansprechen.. jetzt ist mir zumindest mal klar woran ich bin :)
danke.
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