Grundbuch / Teillöschungserklärungen
PuhBär 09.02.2021 - 11:12 2278 15
PuhBär
Schau ned so genau
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Hi!
Ich habe ab Mai 3 Teillöschungserklärungen (Bausparkasse, Landesdarlhen NÖ, Vorkaufsrecht Genossenschaft), die ich gerne beim Bezirksgericht eingeben möchte. 2 davon habe ich schon, die 3. bekomme ich im Mai.
Habt ihr so eine Eingabe schon einmal selber gemacht? Es muss ja eine bestimmte Form eingehalten werden, soweit ich weiß. Oder ist es sicherer, zu einem Notar/Anwalt zu gehen? Über den ERV für Alle sehe ich keine Möglichkeit, soetwas im Grundbuch einzugeben, da sind im Moment glaube ich nur Adressänderungen möglich.
Sofern ihr Notar/Anwalt empfiehlt, mit welchen Kosten muss man da rechnen? Kann man die 3 Teillöschungen zusammenfasse, oder wird das jeweils extra gerechnet?
Danke, Chris
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rastullah
Here to stay
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Kosten kann ich dir nicht sagen - wir haben dafür bisher immer nur die Barauslagen gemacht.
Die Löschungen werden definitiv zu einem GB-Antrag zusammen gefasst. Erkundige dich mal beim zuständigen BG Abteilung Grundbuch - solltest du auch dort vor Ort machen können und es sollten nur die Gebühren anfallen.
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watercool
BYOB
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Geht ganz einfach online und hab ich selber gemacht, kost auch nur die Hälfte. Ansonsten einfach zum Bezirksgericht gehen und die machen die Eingabe mit dir.
Bei mir wars aber eine einfach Löschung. Sie brauchen das ganze Zeug aber im Original, daher musst sowieso hingehen oder per Post schicken.
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PuhBär
Schau ned so genau
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Punisher
Bukanier
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Es gab bis vor kurzem eine Allgemeine Grundbucheingabe. Jetzt geht nur noch -> Allgemeine Eingabe https://portal.justiz.gv.at/at.gv.j...iz/Eingabe.aspxas watercool said: musste die Löschungsbewilligung der Bank im original hintragen, konnte jedoch beim Portier abgegeben werden (kein Termin notwendig wenn der Akt bereits existiert) -> Andere Anträge als Adressänderungen können zu Verbesserungsaufträgen und zusätzlichen Kosten führen! (waren bei mir dann 20€ mehr oder so) jedoch auch ohne Juristen keine Hexerei
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watercool
BYOB
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Genau, die allgemeine Eingabe wars. Habs auch beim Portier abgegeben und die Häusln haben mit daraufhin den "offline" Preis berechnet, war mir dann aber auch wurscht... hauptsache erledigt (oder es war wegen dem Verbesserungsauftrag).
Sind ganz normale Menschen dort und keine Hexerei, wenn was falsch ist dann schreibens dir eh wie es gehört oder du gehst eben gleich hin und die helfen dir.
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Punisher
Bukanier
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PuhBär
Schau ned so genau
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Cool, danke. Dann versuch ich's tatsächlich einmal selbst!
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hctuB
Bloody Newbie
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Ich habe die Bank dazu verdonnert. Die haben alles zu mir geschickt und ich bin zum Gericht.
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Snoop
Here to stay
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Solang du kein Anwalt bist sind die Ämter in der Regel sehr kulant und helfen dir gerne. Ansonsten erfordern die tatsächlich eine gewisse "nobrainer"-form.
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jb
Here to stay
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Muß das Thema mal vorkramen, da grade aktuell. Können unseren Kredit fertig zahlen. Offen ist dann noch die Wohnbauförderung, die wäre dann in einigen Jahren fertig.
Macht es Sinn, dann gleich zu warten bis man beides hat weil es in Summe günstiger wird oder gehts da nur um ein paar Euro? Wieviel hat die Bank für diese Löschungserklärung verlangt? Bei uns wollen die satte 231,90, wobei auf der Homepage nur 130€ stehen, oder kommen da noch irgendwelche blöden Extras der Bank dazu?
- Eine Frechheit, wie man als Kunde abgezockt wird, nie wieder ein Kredit...
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rastullah
Here to stay
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Kannst ruhig warten - du hast keine Nachteile. Solltest du eine neue Finanzierung benötigen und die Bank stellt fragen weil noch der Kredit im GB steht, kannst du ja eine Saldobestätigung vorlegen, das der KRedit abbezahlt ist.
edit sagt: und solltest du die Liegenschaft in der zwischenzeit verkaufen, wird sie dann beim verkauf sowieso lastenfrei gestellt
Bearbeitet von rastullah am 23.06.2021, 10:42
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watercool
BYOB
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A pff, die Löschungserklärung vom Land von der WBF kostet nix (hab zumindest nix bezahlt.. schätze mal das is immer noch so).
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rastullah
Here to stay
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Korrekt - die is gratis
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PuhBär
Schau ned so genau
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Die Löschungserklärung selbst ist normal kostenlos, außer die Bank/Genossenschaft lässt es direkt über einen Notar/Rechtsanwalt beim Bezirksgericht löschen, dann kostet es natürlich was (Barauslagen, Gerichtsgebühr, Honorar, Steuer)
Ich habe gerade 3 Löschungen auf einmal durchführen lassen, ist auf jeden Fall günstiger als jede einzeln zu löschen. Kostenpunkt waren ~€300 für alle 3.
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