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Gewährleistung/Garantie Laptop/Elektrogeräte

e-Lummi-N@tor 08.06.2006 - 12:16 1009 2
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e-Lummi-N@tor

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Nachdem mein Laptop zum zweiten mal den gleichen Fehler innerhalb eines Jahres hat, wollt ich wisssen wie das mit Gewährleistung und Garantie funktioniert.

kurze Vorgeschichte:
Laptop im Nov 04 gekauft.
1.ter Fehler August 05. -> eingeschickt und kostenlos repariert worden. (Mainboard getauscht)
so nun wieder genau der gleiche Fehler im Juni 06.
(komisch das es immer 8 Monate sind bis der Fehler auftritt)

So jetzt gehts darum wer muss die Reparatur zahlen?
Garantie ist 1 Jahr drauf.

lt. Arbeiterkammer:
Zitat
Wie lange gilt die Gewährleistung?

Zwei Jahre Gewährleistung gelten jetzt für bewegliche Waren, zum Beispiel Elektrogeräte oder Autos. Bisher dauerte die Gewährleistungsfrist lediglich 6 Monate. Bei unbeweglichen Sachen (etwa im Bad verlegten Fliesen) beträgt die Gewährleistungsfrist weiterhin drei Jahre.


Was ist die Garantie?


Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (manchmal des Händlers), die sich ganz danach richtet, wofür garantiert wird. Tritt ein Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist auf, machen Sie daher trotz Garantie in erster Linie Ihre Gewährleistungsansprüche geltend.

Hab mich noch nicht so wirklich damit auseinander gesetzt, aber ich versteh das so das die ersten zwei Jahre auf Gewähleistung laufen, danach beginnt die Garantie:confused: oder lieg ich da falsch?

Wenn ich ein PC Teil kaufe (ob nun wegen Reperatur oder nicht) ist ja auch 1 Jahr Garantie drauf, müsste dann ja beim Laptop doch auchs o sein?

FrankEdwinWrigh

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die garantie beginnt ebenfalls mit dem kauf und ist auf freiwilliger basis. muss also kein hersteller garantie geben (toshiba).
die gesetzlich vorgeschriebene gewährleistung dauert zwei jahre. die ersten sechs monate muss dir der händler beweisen, dass der mangel nicht seit dem kauf besteht. nach den 6 monaten musst du beweisen, dass der mangel seit dem kauf besteht.

ausserdem verlängert sich die garantie bzw gewährleistung nicht durch den tausch. wenn du also ein neues mainboard eingebaut bekommen hast, hat das nicht ein neues jahr garantie, sondern läuft mit dem rest einfach mit aus.

red einfach einmal mit der firma was sie vorschlagen, da der fehler ja schoneinmal war. gleich vom konsumentenschutz reden würd ich nicht, weil dann macht auch er auf stur und erzählt dir von seinen rechtlichen pflichten .. nämlich garkeine mehr *g*

Mfg fEw
Bearbeitet von FrankEdwinWrigh am 08.06.2006, 16:31

e-Lummi-N@tor

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Hab Ihnen mal den Laptop geschickt. wird durchgecheckt.
Da der gleiche Fehler vor nicht mal nem Jahr schon darwar und "behoben" wurde, bekomme ich vielleicht Kulanz wenns der gleiche FEhler wieder ist.

Weis wer was bei Acer ca. der Mainboardtausch kostet?
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