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gewährleistung auf reparaturen || Welche funkfernbedienung für ZV?

Drey 01.06.2006 - 19:51 1075 13
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Drey

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hi,

ist zwar kein edv-thema, aber da hier auch kfz-spezialisten (haba, WM, usw.) sitzen...

ich habe vor nem ~dreiviertel jahr die zentralverriegelung meines autos tauschen müssen, da der impulsgeber in der fahrertür defekt war (wurde ausgetauscht) und dafür bezahlen dürfen. seit heute will die ZV nicht mehr so wirklich:

-fahrertür aufsperren -> sperrt nur fahrertür auf
-fahrertür von innen via knopfal zusperren -> sperrt nur fahrertür zu
-schlüssel von zündung abziehen -> sperrt auf zu, auf zu, auf zu, auf zu, usw.

- auf eine kulanzlösung brauch ich nicht hoffen, da ich mit dem händler/werkstätte schon ziemlich gestritten habe
- auf ris.bka.gv.at und sonstigen internetportalen habe ich leider nichts verwertbares rausfinden können

meine frage nun: gibts 6 oder 12 monate gewährleistung auf kfz-reparaturen?

tia!

-drey-
Bearbeitet von Drey am 02.06.2006, 12:48 (topic changed)

kleinerChemiker

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meines wissens besteht auf die ausgetauschten teile die normale gewährliestung.

bamserl

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es gibt ganz normale gewährleistung von 24 monaten, mit beweislastumkehr nach 6 monaten. im prinzip bist der angschaste.

gewährleistung bezieht sich auf den tag der übergabe und den zustand des gerätes an demselben. in beinem fall zählt nur obs am tag des einbaus funktioniert hat oder net.

aber wennst einen gerichtlich beeideten sachervständigen hast der dir ein gutachten macht das der fehler oder die ursache für das jetzige versagen schon am tag der übergabe vorhanden war kannst vor gericht gehen. der händler wird vermutlich ein gegengutachten erstellen lassen....


edit: wobei ich denke das das teil sicher 1 jahr, oder länger, herstellergarantie hat. die arbeit von einem händler wird halt da net inkludiert sein, aber das teil solltest übern hersteller dann wohl ausgetauscht bekommen.

schaun was für ein ehrsteller das prouziert hat und den kontaktieren.
Bearbeitet von bamserl am 01.06.2006, 19:57

WONDERMIKE

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ich weiß nicht ob mein Wissensstand up to date ist, aber 2005 hat mein Arbeitgeber 6 Monate Gewährleistung auf die von ihm durchgeführten Arbeiten gegeben

Drey

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hm, das mit der beweislastumkehr hab ich eh befürchtet, dass mir s kreuz beim argumentieren brechen wird.

thx!

-drey-

bamserl

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Zitat von WONDERMIKE
ich weiß nicht ob mein Wissensstand up to date ist, aber 2005 hat mein Arbeitgeber 6 Monate Gewährleistung auf die von ihm durchgeführten Arbeiten gegeben

jo, schon öfters in AGBs gesehen... argumentieren dann mit der beweislastumkehr. im prinzip hast als kunde zu 99,9% ausgespielt wenns um gewährleistung geht und die ersten 6 monate um sind

gm1979

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also:
garantie ist freiwillige leistung des verkäufers

gewährleistung
§§922 ABGB ff, ÖNORM B 2110, Pkt. 2.44: Unter Gewährleistung versteht man das besonders bei entgeltlichen Verträgen gesetzlich angeordnete „Einstehenmüssen“ des Schuldners für Sach- und Rechtsmängel, die eine Sache zum Zeitpunkt der Übernahme aufweist. Gewährleistung setzt die Übernahme des Werkes voraus. Die Gewährleistung setzt anders als der Schadenersatzanspruch kein Verschulden voraus.
Arten von Mängeln:
Wesentliche Mängel: die Sache ist durch den Mangel unbrauchbar Unwesentliche Mängel: allen anderen Mängel Behebbare und unbehebbare Mängel Geringfügige Mängel: keine genaue Definition vom Gesetzgeber,
es gibt allerdings nur das Instrument der Preisminderung Rechtsfolgen: Wandlung grundsätzlich nur bei wesentlichen Mängeln, vorher muss allerdings laut 2110 eine Verbesserung geduldet werden.
Ist dies nicht möglich wird der Vertrag rückabgewickelt („gewandelt“). Verbesserung: bei behebbaren Mängeln muss der AG dem AN die Möglichkeit der Verbesserung geben; bei Konsumentengeschäften hat der AG die Wahl zwischen Wandlung und Verbesserung. Zur Verbesserung muss der AG dem AN eine Nachfrist setzen. Sollte innerhalb dieser Frist keine Verbesserung erfolgen kann der AG vom Vertrag zurücktreten. Preisminderung: errechnet sich aus dem Verhältnis zwischen dem Wert des mangelfreien Objektes zum Wert des mangelhaften Objektes. Für die Ermittlung des Wertes des mangelhaften Objektes hat der Richter eine Schätzungsbefugnis, zumeist wird allerdings der erforderliche Verbesserungsaufwand herangezogen. Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Mangel: Für Mängel, die innerhalb der ersten 6 Monate ab Übernahme auftreten wird angenommen, dass sie bereits bei der Übernahme vorhanden waren. Dadurch wird eine Beweislastumkehr bewirkt, weil der AN das Gegenteil beweisen muss.

Fristen:
Bewegliche Sachen 2 Jahre
Unbewegliche Sachen 3 Jahre

Bei der Gewährleistung handelt es sich um dispositives Recht, d.h. änderbares Recht, somit kann die Gewährleistung auch vertraglich ausgeschlossen werden. Mängel müssen schriftlich gerügt werden. Wird ein Mangel gerügt, beginnt die Gewährleistungsfrist für den verbesserten, reparierten Teil des Werkes mit dem Tag der Behebung neu zu laufen. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn der Mangel auf Weisungen, Ausführungsunterlagen, Materialien oder Vorleistungen, die vom AG bereitgestellt wurden, zurückzuführen ist, wenn die Warnpflicht erfüllt wurde. Rechtzeitig gerügte Mängel können auch noch innerhalb eines Jahres nach Gewährleistungsfristablauf gerichtlich geltend gemacht werden.

Drey

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war heute bei ner andren filiale meines mazdahändlers und mir wurde gesagt, dass - falls das gleiche teil wieder defekt ist - es auf garantie ausgetauscht wird. auf der arbeitszeit werde ich dann wahrscheinlich sitzen bleiben, aber besser das als gar nichts.

nachdem wahrscheinlich - so wie letztes mal - bei meinem mazda die halbe elektronik freigelegt werden muss, kommts mir in sinn, das übel zu nützen und mir ne ZV-funkfernbedienung anzueignen.

gibts außer der anforderung, dass die übertragenen codes sich wechseln sollen (gibts da systemunterschiede?), irgendwas spezielles bei solchen systemen zu beachten?

würd zB so was sinn machen?
http://cgi.ebay.de/2-Funkfernbedien...1QQcmdZViewItem

tia!

-drey-

semteX

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ebay funkfernbedienung = selten gut.

Drey

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gibts da auch a bissal a besser argumentierte aussage?

warum sinds nicht gut? schwache sendeleistung (10m würden mir reichen)? kein oder schlechter schlüsselwechsel? batteriewechsel sollten auch möglich sein, genau so wie neue schlüssel anlernen. also warum sinds selten gut?

welche anbieter sind ansonsten brauchbar?

-drey-

semteX

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nein, weil es oft probleme mit der funktion gibt.

na deiner stelle würd i ma a autoforum für dei auto suchn und dort nachschaun.

Drey

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wird dich überraschen: aber das habe ich bereits (nona) und dort wird bei dem thema über 90 % solche ebay-ZV-FFB eingebaut und immer gepriesen, dass alles top sein sollte.

in nem andren forum, in dem ich aktiv bin, wurde mir eine 150€ ZV FFB ans herz gelegt - was mir für das bissal an gewonnener "lebens"qualität zu hoch ist. ich hätt halt gerne fundierte aussagen, die weder auf teure markenanlagen pochen noch ohne begründung einfach etwas behaupten oder mangels vergleichswerte|ahnung einfach die billigen ebaysachen empfehlen.

ich will keinen schrott, ich will (aus prinzip) keine sinnlos teure markenprodukte - es muss ja preiswerte & gute alternativen geben und die gilt es zu finden.

-drey-

semteX

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richtig, ich kenns nur vom passat und da hats bei einigen super funktioniert, einige hattn z.b. probleme mitm schlüssel nachmachen.

WONDERMIKE

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ich hab gutes von der Funk Fb vom Conrad gehört, kostet iirc unter 100 Euro
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