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Garantie/Gewährleistung bei Handys?

pirate man 26.10.2006 - 19:21 1047 8
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pirate man

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hab mal eine frage bzgl. garantie/gewährleistung bei handys
meine freundin und ihre mutter haben sich vor ca. 2 monaten bei one einen vertrag mit dem sony ericsson w700i genommen
jetzt hat ihre mutter das handy zum one gebracht weil die gespräche immer aufhören (wie wenn man auflegen würd) und die schickens zur reperatur ein
was soll das? nach 2 monaten müssts doch normal ein tauschgerät kriegen oder seh ich das falsch!?
ich frag jetzt im nachhinein weil meine freundin bei ihrem w700i genau das gleiche problem hat
danke schon mal

WONDERMIKE

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kenough
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Ein direkter Umtausch wäre nach 1-2 Wochen möglich gewesen(weil man da annehmen könnte, dass der Fehler bereits beim Verkauf bestanden hat), danach greift die Garantie und ein direkter Umtausch erfolgt nur nach Kulanz. Somit passt das eh, ist das normale Prozedere..

addicted2DNB

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jop, des erklär ich den leuten (bin bei tmobile) im schnitt 3mal am tag.

des passt scho so.

Brunnman

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hm...
ganz verstehe ich das nicht, im EDV Handel wird im Normalfall ein 1zu1 Tausch durchgeführt in den ersten 6 Monaten. Ich habe auch angenommen, dass das bei Handies auch so gehandhabt wird.

Auszug von Konsument.at


Es gibt rechtlich gesehen vier Möglichkeiten, wie ein Gewährleistungsfall abgehandelt werden kann:

  1. Wandlung (Geld zurück, Ware zurück)
  2. Preisminderung
  3. Verbesserung (Übergeber beseitigt den Mangel, meist eine Reparatur)
  4. Austausch (Übergeber nimmt das mangelhafte Produkt zurück und gibt dem Konsumenten ein neues, funktionierendes)

Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeiten belassen, sieht aber nun einen Vorrang der Verbesserung (des Austausches) vor. Der Übernehmer (in der Regel der Kunde bzw. der Konsument) kann zunächst – unabhängig von der Art des Mangels – nur Verbesserung oder Austausch verlangen.

Die Verbesserung muss innerhalb einer angemessenen Frist geschehen... nur was ist bei Handies eine angemessene Frist?

btw... so wie WM das ausdrückt:
Zitat von WONDERMIKE
Ein direkter Umtausch wäre nach 1-2 Wochen möglich gewesen(weil man da annehmen könnte, dass der Fehler bereits beim Verkauf bestanden hat), danach greift die Garantie und ein direkter Umtausch erfolgt nur nach Kulanz. Somit passt das eh, ist das normale Prozedere..
verstehe ich das so: Gewährleistung (Fehler Bestand schon beim Kauf) gilt nur 1-2 Wochen lang, danach gibts die freiwillige Garantie vom Hersteller...

@WM: hab ich das richtig verstanden?

wenn ja:
1) als Kunde tät ich mich (klarerweise) aufregen, ganz besonders wenn ich ein BenQ-Siemens hätte...
2) warum kann die Gewährleistung so umgangen werden?

Falls ich da was falsch verstanden hab, bitte um Aufklärung ;)

Tia, Brunni

Facetious

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ad 2)
Gewährleistung kann nicht per AGB oder wwi abgeändert werden. Gewährleistung bleibt 2 Jahre (für Konsumenten gesehen, welcher du ja bist).

mfg Facetious

Brunnman

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Zitat von Facetious
ad 2)
Gewährleistung kann nicht per AGB oder wwi abgeändert werden. Gewährleistung bleibt 2 Jahre (für Konsumenten gesehen, welcher du ja bist).

mfg Facetious
naja, aber so wie es aussieht nützt mir die Gewährleistung in dem Fall (mit Handies) nicht viel... denn das Handy wird eingeschickt, ich hab keines und kriegs erst nach 4/6/8/wwi Wochen wieder...

ich nehme mal an, dass die Politiker den Sinn von der Gewährleistung, nämlich als Schutz für die Konsumenten, anders gemeint haben...

master_burn

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man kann aber ein kostenloses Ersatzgerät beantragen bis das reparierte Handy wieder da is afaik

addicted2DNB

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meist gg eine kaution ja.

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von Brunnman
Die Verbesserung muss innerhalb einer angemessenen Frist geschehen... nur was ist bei Handies eine angemessene Frist?

da wird wohl eine "handelsübliche" Frist gemeint sein, und mind. 4 Wochen Reparaturzeit sind in der Realität leider üblich

Zitat von Brunnman
verstehe ich das so: Gewährleistung (Fehler Bestand schon beim Kauf) gilt nur 1-2 Wochen lang, danach gibts die freiwillige Garantie vom Hersteller...

@WM: hab ich das richtig verstanden?

wenn ja:
1) als Kunde tät ich mich (klarerweise) aufregen, ganz besonders wenn ich ein BenQ-Siemens hätte...
2) warum kann die Gewährleistung so umgangen werden?

Falls ich da was falsch verstanden hab, bitte um Aufklärung ;)

Tia, Brunni

ich weiß leider nur wie es in der Praxis gehandhabt wird ;) und da ist der Kunde der Blöde. Ich kann nur empfehlen, dass man seinen Garantiefall persönlich in die Hand nimmt und sich an den Hersteller wendet.. die Shops sind nur eine lästige Zwischenstation wenn man keinen Direktumtausch erhält.

Bei einem direkten Umtausch in den Shops bleibt meistens der Provider auf den Kosten sitzen weil die Handyhersteller sich zu 99% abputzen(sogar wenn der Fehler beim Verkauf bereits vorhanden war kann der Hersteller die Gutschrift ablehnen wenn zb die Verpackung beschädigt ist oder wenn der Kunde zu lang telefoniert hat).

Deswegen gibts wohl auch nur in 1/10 Fällen einen direkten Austausch und beim Rest wirft man sich Deckung suchend vor die Garantiereparatur. Die dauert zwar vergleichsweise ewig(dein Nokia könnte zb in Holland/Polen/Ungarn repariert werden weils ja dort so viel billiger ist), aber das ist ja egal weils in der ganzen Branche so zugeht..

ad Benq-Siemens:

die Servicepartner sind alle vorhanden(sogar direkt in Österreich, Firma Combase in Schwechat) und bis vor 2 Wochen hat noch jedes Gerät vom Shop zum Repair Center gefunden :) solang Combase also seine Reparaturpauschalen kassiert gibts keine Probleme
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