Starsky
Erbeeren für alle!
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Wie groß ist die Garage bzw. wie viele Parteien sind da beteiligt, bei ein paar wird sich das Herausfinden lassen? Oder sind wir da bei zig Parteien,wo das in der Anonymität untergeht? Wenn das Fzg nicht auf einem markierten Parkplatz steht,werden dann Brandschutzbedingungen verletzt, weil das wäre durchaus ein Hebel.
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nfin1te
nuttiest knifenut
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Wie groß ist die Garage bzw. wie viele Parteien sind da beteiligt, bei ein paar wird sich das Herausfinden lassen? Oder sind wir da bei zig Parteien,wo das in der Anonymität untergeht? Wenn das Fzg nicht auf einem markierten Parkplatz steht,werden dann Brandschutzbedingungen verletzt, weil das wäre durchaus ein Hebel. Ca. 65 auf 2 Stiegen, also nicht superviel, aber eher mühsam. Ich werd einfach der HV Druck geben, dass sie sich drum kümmern sollen und hoff mal das Beste. Polizei ist soweit ich weiß nicht zuständig, da Privatgrund. Bliebe wohl nur eine Anzeige, aber man will sichs ja nicht gleich mit den Nachbarn verscherzen.
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ccr
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Die Polizei ist prinzipiell schon auch dafür zuständig, bei Besitzstörung einzuschreiten. Aber mehr, als eine Anzeige aufzunehmen, werden sie in dem Fall nicht tun.
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Cobase
Mr. RAM
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Uns hat der Vertreter der Hausverwaltung bei einer Hausversammlung mal gesagt, daß er in so einem Fall nichts machen kann (da er nicht für eine einzelne Partei tätig werden darf). Wenn Allgemeinflächen unrechtmäßig "privatisiert" werden, muß man als Hauspartei selbst eine Unterlassungserklärung bzw. eine Besitzstörungsklage anstrengen. In wie weit das rechtlich ok ist, kann ich nicht beurteilen, mir wäre es auch lieber, wenn unsere Hausverwaltung sich damit abmüht und nicht ich.
Eine Kennzeichenauskunft ist btw kein Problem, kostet nur ein paar €.
Bearbeitet von Cobase am 11.06.2023, 22:39
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MaxMax
Here to stay
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also der vater meiner ex, stand auch illegal aufm technikerparkplatz (dort behinderte er zwar niemanden, aber es sind halt auch keine dauerparkplätze eigentlich) fr-so in meiner tiefgarage (sowohl eigentümerparkplätze als auch miete), nachm 2. Mal hatte er ca. 4 Wochen später einen Brief (mit fotos von seinem illegal geparkten auto) von einem Inkassobüro (im auftrag er Hausverwaltung) von ca. 300eur, bei sonstiger androhung einer besitzstörungsklage (damals ca. 700eur afaik). danach wollt er nicht mehr dort parken.
Bearbeitet von MaxMax am 11.06.2023, 23:02
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master blue
Mr. Anderson
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Ein zusätzlich notwendiges Rangieren zählt auch bereits zu Besitzstörung. Insbesondere wenn das Fahrzeug sowieso auf einer Fläche steht, wo nicht geparkt werden darf. Ein aussagekräftiges Foto machen und einen der Dienste beauftragen (ich nutze dazu zupfdi.at). Die übernehmen eh nur, wenn es ihnen eindeutig erscheint.
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DjangOC
Little Overclocker
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Servus allerseits,
Wir haben bei uns im Haus in der Mehrparteiengarage leider jemanden, der 1x pro Woche ein Auto (evtl. das von Partner/in), meistens Freitags, in der Garage parkt.
Das Problem dabei, diese Person hat keinen eigenen Parkplatz und steht am Rand in der Garage herum. Es ist zwar am Rand, aber man kann ohne ein zusätzliches Manöver nicht daran vorbeifahren, das Auto steht auf der Fahrbahn, sprich ist nervig, wenn es regelmäßig passiert. Abgesehen davon haben wir Eigentümer für die Parkplätze gezahlt, ebenso für die laufenden Kosten wie Reinigung und eventuellen Reparaturen.
Zettel hinterlassen hat nicht funktioniert. Was kann man hier machen? Abschleppen lassen ist ja rechtlich nicht so einfach wies scheint.
Danke für Inputs
Edit: Auto steht meistens ganzen Tag+Nacht drinnen und fährt dann wieder raus Hast du Kinder und eine Rechtsschutzversicherung? Fussball regelt.
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b_d
© Natural Ignorance (NI)
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ich versteh nicht warum das nicht ein thema für die hausverwaltung sein sollte. dort ist kein eingezeichneter parkplatz, dh er parkt gratis (oder zwei zum preis von einen oder wwi), damit sind doch alle "geschädigt" die für x-plätze bezahlen > hausverwaltung e1: so ähnliche themen haben wir auch schon gehabt mit zweirädern, da hat bei uns die hausverwaltung (eigentlich genossenschaft) vermittel/geregelt. e2: sprich brandschutz und fluchtweg usw. an, wenn dort wirklich niemand stehen dürfte, dann sollts glaub ich losgehen. e3: eh schon angesprochen. e4: wenn du ihn privat erwischt wärs das beste, ein thema von e1: konnte man mit einfachem "miteinander reden" klären
Bearbeitet von b_d am 15.06.2023, 13:24
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DjangOC
Little Overclocker
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Kenne jemanden, der hat drei Kiddies, 9 und 2x 12 Jahre. Wenn die Kirche ne Veranstaltung hat (oder sich ne Veranstaltung in das Kirchgemeindehaus einmietet) dann wird bei dem der Hof zugeparkt. Er hat nen basketballkorb hingestellt.
Seit dem der ein oder andere Basketball auf nem Auto gelandet ist, hat es sich herum gesprochen, dass sein Innenhof kein Parkplatz ist, und man doch besser beim Rathaus parkt und halt 150m läuft...
So wie er erzählt hat, hat die Rechtsschutzversicherung stets geregelt.
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ccr
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Wenn das eine versperrte Garage ist, wird sich aber die Frage stellen, wie die Kids dort hingekommen sind, und ob eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorliegt. Das ist schon was anderes als der Basketballkorb im Hof, der für die Falschparker ja auch erkennbar war.
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DjangOC
Little Overclocker
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Wenn das eine versperrte Garage ist, wird sich aber die Frage stellen, wie die Kids dort hingekommen sind, und ob eine Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorliegt. Das ist schon was anderes als der Basketballkorb im Hof, der für die Falschparker ja auch erkennbar war. Ich kenne die Lage in Österreich nicht. Aber in CH musst du Kinder ab einem gewissen Alter, idR wenn sie in KiGa gehen (wo sie ja auch alleine hin laufen) nicht durchgängig beaufsichtigen. Und eine Garage mit 65 Abstellplätzen ist duchgängig verschlossen? Da wird nicht drin mit dem Kicki und dem Velo herum gefahren? - Wo stellen die Kiddies das den ab?
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ZARO
Here to stay
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Würde auf mehrstufige Lernphase setzen. Phase 1 (ist wohl vorüber) - Schreiben mit der Bitte das Auto zu entfernen. Phase 2 - bei einem Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen Phase 3 - bei zwei Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen Phase 4 - bei drei Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen usw.
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Ja, unbedingt beim Auto herumbandern oder es beschädigen, wirklich tolle Vorschläge
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ccr
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Ich kenne die Lage in Österreich nicht. Aber in CH musst du Kinder ab einem gewissen Alter, idR wenn sie in KiGa gehen (wo sie ja auch alleine hin laufen) nicht durchgängig beaufsichtigen.
Und eine Garage mit 65 Abstellplätzen ist duchgängig verschlossen?
Da wird nicht drin mit dem Kicki und dem Velo herum gefahren? - Wo stellen die Kiddies das den ab? Keine Ahnung, was für Gebräuche ihr in der Schweiz habt, aber in Österreich fahren Kinder üblicherweise nicht in der Garage mit "mit dem Kicki und dem Velo herum" , und Garagen sind üblicherweise auch verschlossen und nicht mit dem Wohnungs-/Haustorschlüssel, sondern nur einem eigenen Garagenschlüssel zugänglich. Es mag Ausnahmen geben, ich kenne aber keine. Der Grund ist, dass oft gar nicht jeder Mieter/Eigentümer einen Garagenplatz hat, also in der Garage nichts verloren hat, und Garagenplätze mitunter auch an Menschen vermietet werden, die gar nicht im Haus leben.
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grond
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Hast du Kinder und eine Rechtsschutzversicherung? Fussball regelt. Würde auf mehrstufige Lernphase setzen. Phase 1 (ist wohl vorüber) - Schreiben mit der Bitte das Auto zu entfernen. Phase 2 - bei einem Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen Phase 3 - bei zwei Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen Phase 4 - bei drei Reifen Ventil rausschrauben und wegwerfen usw. was für dummer müll tw. gepostet wird ist ein Traum, man könnte glauben hier haben sich ebensolche Kinder ins Forum verirrt... lieben Brief schreiben mit Androhung einer Besitzstörungsklage... und warten ob sich was ändert
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