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Frage bezüglich Lärmbelästigung in der Öffentlichkeit

nIcKnAmE 25.09.2008 - 15:00 3268 23
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HaBa

Legend
Dr. Funkenstein
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Zitat von nIcKnAmE
[...] und rechts nur Wald! Er kam vom See runter und sprach...
Dort ist auch weit und breit keine Gehege bzw. FutterGrippe oder dergleichen...

Darf ich anmerken dass die Rehlein nicht wie im Tierpark auf 100m² herumstreunen?

Zitat von Tosca
Frag bei der Gemeinde oder bei der Polizei nach. Denen ist das zu 99% völlig wurscht - und du bist halbwegs auf der sicheren Seite.

Da ist dann immer noch Jagdpacht, Hege ansich, ...

Tosca

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Zitat von HaBa
Da ist dann immer noch Jagdpacht, Hege ansich, ...

Korrigiere: Dann wird er dich wahrscheinlich in Ruhe lassen. Rechtlich kanns natürlich anders aussehen. Mit (selbsternannten) Autoritäten spricht es sich leichter, wenn man selbst eine Autorität ins Feld führen kann ;)

Indigo

raub_UrhG_vergewaltiger
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Zitat von nIcKnAmE
...FutterGrippe oder dergleichen...

wenn die lieben viechalan die futtergrippe haben dann ist der lärm den du mit deinem heastauber verursachst wohl ihr kleinstes problem :SCNR:

Cuero

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futtergrippe is cool, mag ich das wort. haba, schreib auf.

master blue

Mr. Anderson
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Zitat von Neo[THK]
futtergrippe is cool, mag ich das wort. haba, schreib auf.
:D

Skobold

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Zitat von Tosca
Korrigiere: Dann wird er dich wahrscheinlich in Ruhe lassen. Rechtlich kanns natürlich anders aussehen. Mit (selbsternannten) Autoritäten spricht es sich leichter, wenn man selbst eine Autorität ins Feld führen kann ;)

Wer keine Ahnung hat....

In deinem Fall hast du es mit drei alles andere als selbst ernannten Autoritäten zu tun.

1) Gemeinde: Als Grundeigentümer können sie dir sehr wohl verbieten, dort mit deinem RC Buggy durch die Gegend zu fetzen. Nicht weil sie so böse Menschen sind, sondern eher aus haftungstechnischen Überlegungen. Ich hab zwar keine Ahnung wie das Gelände genau ausschaut, aber wenn es dort "gefährlich" ist (Löcher in die man fallen kann, Eisenteile die man sich eintreten kann, halbverfallene Gebäude die einstürzen können,...), werden sie eher was dagegen haben dass du da rumturnst. Wenn es relativ ungefährlich ist, einfach mal fragen.

2) Forstschutzorgan: In deinem Fall wahrscheinlich gleichbedeutend mit dem Förster. Ein Organ öffentlichen Rechts, das hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Er darf genauso wie ein Polizist deine Personalien verlagen, dich festnehmen, und eine Kurzwaffe tragen. Ihn obliegt die Überwachung der Einhaltung des Forstgesetzes, in deinem Fall wahrscheinlich die Vermeidung von Flurschäden. Wenn es ein altes Industriegebiet ist, das noch als solches gewidmet ist, geht ihn das nichts an. Wenn es die Gemeinde bereits umgewidmet hat, sehr wohl. Nur weil dort kein Baum steht, kann es trotzdem ein Wald sein.

3) Jagdaufsichtsorgan: meistens auch der Förster, da Abgänger von Forstschulen diese Tätigkeit ohne zusätzliche Prüfung wahrnehmen dürfen (was nicht zwingend damit zu tun hat, dass derjenige auch selber jagt). Das Jagdaufsichtsorgan ist ebenfalls ein Organ öffentlichen Rechts, das hoheitliche Aufgaben wahrnimmt, und ebenfalls die gleichen Befugnisse wie das Forstschutzorgan hat. Da hast du es mit Störung des Wildes/Störung der Jagd zu tun. Hierbei ist es aber nicht von Bedeutung, ob die Fläche jetzt als Wald gewidmet ist oder dir der Grundeigentümer die Nutzung erlaubt hat. Hier kommt es darauf an, ob das Gebiet z.B. in der Nähe von Rückzugsräumen für das Wild ist. Wenn dem so ist, hast du schlechte Karten.

Festzuhalten bleibt trotzdem, dass es warscheinlich keine Unmenschen sind und man mit den Jungs sicher reden kann. Als erstes würde ich bei der Gemeinde nachfragen, ob ihnen das recht ist, und dann einmal beim Förster anklopfen, was der dazu sagt. Vielleicht kannst mit ihm Zeiten aushandeln, wann es ihm wurscht ist.

Einfach hingehen und es drauf ankommen zu lassen, ist die schlechtere Wahl. Jagd- und Forstgesetz sind noch alte Blut und Boden Gesetze mit teilweise drakonischen Strafen. Auf Wilderei z.B. stehen noch bis zu 5 Jahre Haft, und das Auflesen und mitnehmen von überfahrenen Kadavern ist ebenfalls Wilderei.

Polizei ist eine ganz andere Baustelle, denen wirst hinterher höchstens übergeben.

nIcKnAmE

Little Overclocker
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@Skobold
Besten Dank für die über aus genaue Aufklärung!

Haben es uns leicht gemacht und die Location gewechselt, wir fahren nun zu viert, auf einen Privaten Gelände, dieses ist zwar in unmittelbarer Nähe besiedelt, aber angeblich darf man ja auf seinem Grundstück Lärm machen was man will - zumindest zu den Hauptzeiten!
Ist zwar auch mitten im Wienerwald, also sprich rundherum nur Wald, aber befinden uns ja diesmal nicht auf einem öffentlichen Gelände!
Wenn ich ein Haus dort baue, kann er ja auch nicht zu mir kommen und mir mitteilen, ich solle damit aufhören, da zu laut...

Ich frage mich nur, ob der Förster den Holzfällern, welche fast jeden Tag mit ihren extrem lauten Kettensägen die Bäume umschneiden, diese auffordert eventuell eine Handsäge zu verwenden ;-)

Tosca

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Zitat von Skobold
Wer keine Ahnung hat....

Deshalb hab ich ja gesagt, er soll nachfragen :rolleyes:

Skobold

Inventor of Super Toast
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Zitat von nIcKnAmE
Wenn ich ein Haus dort baue, kann er ja auch nicht zu mir kommen und mir mitteilen, ich solle damit aufhören, da zu laut...

Ich frage mich nur, ob der Förster den Holzfällern, welche fast jeden Tag mit ihren extrem lauten Kettensägen die Bäume umschneiden, diese auffordert eventuell eine Handsäge zu verwenden ;-)

Du vergleichst da Äpfel mit Birnen. Beim Bau eines Hauses oder bei einer Schlägerung handelt es sich um genehmigungspflichtige Tätigkeiten, die an eine Latte von Auflagen gebunden sind.
Nur weil dir der Wald gehört, heißt das noch lange nicht, dass du einfach Bäume umschneiden darfst wann und wie es dir passt. Forstbehörde olé.

Es ist übrigens im Jagdgesetz dezitiert geregelt, dass forstliche Interessen (Bäume umschneiden und verkaufen) die jagdlichen Interessen immer überwiegen.

@eigenes Grundstück: den wenigsten ist es bewusst, das ihr trautes Eigenheim mit ein bisschen Garten auch zum Gemeindejagdgebiet gehört. In Siedlungen darf zwar nicht gejagt werden, aber jedem Grundstücksbesitzer steht trotzdem der sogenannte Jagdpachtschilling zu. Das Geld ist der Anteil, der dem Grundbesitzer aus der von der Gemeinde vergebenen Jagdpachtverträgen zusteht. Der wird einmal im Jahr auf der Gemeinde ausbezahlt. Die meisten lassen es aber gleich liegen, da es bei z.B. 1000m² nicht gerade der Burner ist.
Insofern unterliegt auch das eigene Grundstück dem Jagdgesetz.

Angst vorm bösen Jäger brauchst jetzt aber trotzdem keine zu haben, da in der Nähe von Siedlungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keine Ruhezonen für Wild sind, und sich Grünröcke nur selten in Gebieten aufhalten, in denen sowieso nicht geschossen werden darf. Da werden sich die Nachbarn eher aufregen ;)

Der Grund für meine seitenlange Klug*******erei: anscheinend kommt es nicht nur dir so vor, dass du irgendwie ungerecht behandelt wirst. Über das Auftreten und den Ton mancher Genossen in Grün kann man streiten, der Punkt ist: prinzipiell sind sie im Recht. Das ist aber offensichtlich den wenigsten bewusst, wenn man sich ein paar Kommentare hier durchliest.

Besonders haarig wirds dann, wenn man die öffentlich Rechtliche Komponente der Schutzorgane ignoriert. Vom Forstschutz weiß ich es sicher, dass sogar an Ort und Stelle Organmandate, die die selbe Gültigkeit wie Tickets für zu schnell fahren haben, ausgestellt werden können. Da gehts schon um was ganz was anderes, als bei zwiedernen Nachbarn, die sich aufregen, weil die Mucke zu laut ist.
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