"Christmas - the time to fix the computers of your loved ones" « Lord Wyrm

Frage bezüglich Garantieanspruch

nIcKnAmE 18.11.2009 - 15:34 615 6
Posts

nIcKnAmE

Little Overclocker
Registered: Oct 2004
Location: @Vienna
Posts: 127
Hallo Leute,

habe mir bei ebay etwas ersteigert, doch leider ist das Gerät nach ein paar Monaten defekt gewesen.
Auf dem Gerät selbst ist eine Etikette oben wo das Produktionsjahr 2008 unter anderem neben der Seriennummer eingestanzt ist. Das Gerät hat offiziell 2 Jahre Garantie, das Problem welches nun besteht ist, ich habe damals zu diesem Gerät keine Rechnung erhalten.

Nach Rücksprache mit dem Hersteller wurde mir gesagt, dass zwingend eine Rechnung vorgelegt werden muss um das Kaufdatum eindeutig zu erfahren.

Was doch meines erachtens vollkommen egal ist, denn wenn auf dem Gerät 2008 oben steht hätte ich im schlimmsten Fall bis Ende 2009 Garantieanspruch, oder irre ich mich da? und mir kann der Hersteller die Garantie ohne Rechnung wirklich verwehren?

Bei Nokia Handys z.B. braucht man überhaupt keine Rechnung mehr, die sehen wann das Handy zum ersten Mal mit SIM Karte eingeschalten wurde von da an gibt die Garantie.
Also ist demnach nicht immer eine Rechnung erforderlich!
Ich lasse mir ja einreden wenn auf dem Gerät kein Produktionsjahr kenntlich ist, dass man es dann nur sehr schwer bzw. gar nicht mehr zuordnen kann, aber in so einem Fall.

Vielleicht weiß einer darüber genauer Bescheid.

Es ist auch nicht so dass ich sagen kann, s**** drauf waren nur ein paar Euro, war leider ziemlich teuer.

daisho

SHODAN
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19665
Rechnung wird meist angefordert um sicherzugehen das du der tatsächliche Käufer bist. Ansonsten könntest du das Gerät ja z.B. einfach gestohlen haben. Wenn du es rechtmäßig erworben hast bitte den Verkäufer um die Rechnung (Scan, Fax, ... sollte ja nicht das Problem sein), wenn er sie nicht mehr hat ... dein Problem. Das hättest du halt vor dem Kauf klären sollen (ich kaufe grundsätzlich nichts ohne Rechnung).

Garantie ist kein gesetzlich vorgeschriebener Service, also gelten dafür die vom Hersteller (bzw. demjenigen der den Garantieservice leistet) festgelegten Bedingungen.

nIcKnAmE

Little Overclocker
Registered: Oct 2004
Location: @Vienna
Posts: 127
@daisho
Da muß ich dich berichtigen Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben, man könnte sie eventuell mittels AGBs auf 12 Monate reduzieren.

Das heißt praktisch, dass was am meisten gestohlen werden könnte, also Handys da braucht man bei Nokia selbst auch damals bei Siemens keine Rechnung, das ist ja traurig.

Das heißt ich kann nur auf Kulanz hoffen.

Ja, sicherlich ist es richtig, es könnte sich hierbei um einen Ankauf von Diebesgut handeln. Das wäre dann aber das Problem des Verkaufers und des Käufers aber nicht das der Herstellers.

Cobase

Mr. RAM
Avatar
Registered: Jun 2001
Location: Linz
Posts: 17898
Zitat von nIcKnAmE
@daisho
Da muß ich dich berichtigen Garantie ist gesetzlich vorgeschrieben, man könnte sie eventuell mittels AGBs auf 12 Monate reduzieren.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, NUR Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben.

nIcKnAmE

Little Overclocker
Registered: Oct 2004
Location: @Vienna
Posts: 127
Aja, das ist ja wieder das leidige Thema Garantie vs. Gewährleistung.

master blue

Mr. Anderson
Avatar
Registered: Oct 2000
Location: 2340, 2352, 1200
Posts: 8580
vielleicht noch eine grundsätzliche frage:
war der verkäufer privat oder gewerblich?
bei zweiterem hättest sicher noch anspruch auf gewährleistung, wenn es erst paar monate her ist. (effektive gewährleistung sind 6 monate.)
nur andererseits hätte dir ein gewerblicher verkäufer sicher auch eine rechnung mitgeschickt. (vermutlich wars also ein privater kauf, da siehts dann schlecht aus. du kannst den verkäufer höchstens bitten nach der rechnung zu sehen.)

daisho

SHODAN
Avatar
Registered: Nov 2002
Location: 4C4
Posts: 19665
Zitat von nIcKnAmE
Aja, das ist ja wieder das leidige Thema Garantie vs. Gewährleistung.
Naja, den Unterschied sollte man halt kennen, es sind halt zwei grundlegend verschiedene Dinge.

Auch bei privaten Verkäufern gilt eine Gewährleistung, allerdings nur mit Beweispflicht beim Käufer und auch nur 6 (oder waren es 12?) Monate (auf jeden Fall kürzer als die üblichen 2 Jahre bei beweglichen Sachen). Die kann der Verkäufer aber auch ausschließen (reicht ein einfacher Satz im Angebot).




Wie auch immer, das ganze hat ja mit Gewährleistung nichts zu tun, sondern mit Garantie. Wenn du die in Anspruch nehmen willst brauchst du wohl eine Rechnung. So will es der Hersteller, und dagegen kannst du eigentlich nichts machen. Aufregen braucht man sich deswegen eigentlich nicht, weil der Hersteller könnte genauso gut sagen "Ich gebe gar keine Garantie" (was man üblicherweise aber nicht macht).
Kontakt | Unser Forum | Über overclockers.at | Impressum | Datenschutz