Frage zu Honorarnote
Lecithin 07.03.2011 - 18:08 3595 12
Lecithin
no half measures
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Mir wurde in Aussicht gestellt über 5 Monate mittels Honorarnote (je 700€ pro Monat) bezahlt zu werden. Da ich aber absolut keine Erfahrung zu diesem Thema und bis jetzt auch nur 2 Monate als Praktikant gearbeitet habe, kenne ich mich im Moment nicht ganz aus. Als was könnte ich mich dann bezeichnen? Freiberufler? Da ich nicht über 4,488€ komme ( http://www.steuerberater.at/forum/1...egigwerkvertrag), könnte ich auch weiter mitversichert bleiben und wäre nicht dazu verpflichtet mich selbst zu versichern? Zudem wäre mein Einkommen ja auch unter den Grenzen für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe? http://www.steuerberater.at/forum/1...egigwerkvertragMüsste ich mich dann irgendwo melden oder Abgaben leisten? Gilt es sonst etwas zu beachten? Ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann. Danke.
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Master99
verträumter realist
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um was (arbeit&aufgabenbereich) gehts genau? das ganze klingt gerade ein bissl nach scheinselbständigkeit...
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Lecithin
no half measures
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Ich würde Webseiten und andere Applikationen programmieren.
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lalaker
TBS forever
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Wenn du sonst im Jahr nix verdienst sollte das kein Problem sein.
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Lecithin
no half measures
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Wäre das auch geschickter als eine fixe Anstellung für 5 Monate? Mir wurde das so angeboten und dem Arbeitgeber würde es günstiger kommen, nehme ich an? Mein einziger Vorteil wäre, dass die ich die 700 € so bekomme, wie ich sie in Rechnung stelle?
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ccr
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AFAIR gilt die jährliche Durchrechnung nur für die Steuer und nicht bei der SV, d.h. dort zahlst Du in jedem Monat, in dem Du über die Geringfügigkeitsgrenze kommst. Ist aber AFAIR, also besser noch direkt bei der SV erkundigen.
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lalaker
TBS forever
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Wie jetzt, der AG würde dir 700 Euro netto zahlen, das glaube ich nicht. Und wenn es weniger ist, hat das für dich keinen Vorteil.
Solange du da unter der Studien-Freigrenze (die liegt bei 3.700 oder so, kA) oder wie das heißt bleibst, würde ich die 700 (mal 5) Euro nehmen.
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Lecithin
no half measures
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Hab' bis jetzt nur ein Telefonat geführt und soll es mir eben überlegen. Der AG hat halt sehr auf die Abrechnung über Honorarnoten gedrängt bzw. deutlich gemacht, dass das ihm lieber wäre. Kann ich einfach so eine Honorarnote ausstellen ohne irgendwelche Behördenwege? Edit: http://wien.arbeiterkammer.at/onlin...24.html#E206094Hier habe ich einiges an Information gefunden, unter anderem: II. Sozialversicherungsrecht Hier spielt die Unterscheidung zwischen freier Dienstvertrag und Werkvertrag eine große Rolle. Beim freien Dienstvertrag muss der Dienstgeber beim Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die Sozialversicherungsbeiträge (17,62%) einbehalten und an die Gebietskrankenkasse abführen. Freie Dienstnehmer müssen sich daher nicht selber um ihre Sozialversicherungspflicht kümmern. Geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer sind nur unfall-versichert, können sich aber auch freiwillig selbstversichern. Beim Werkvertrag (egal ob mit oder ohne Gewerbeschein) müssen sich Studierende immer selber um die Versicherungspflicht kümmern. Ansprechpartner ist bei Werkverträgen die Sozialversicherungs-anstalt der gewerblichen Wirtschaft. Tipp: Versicherungsgrenzen bei Werkverträgen Bei Werkverträgen gibt es zwei Versicherungsgrenzen ab deren Überschreiten Versicherungspflicht entsteht. Bei ausschließlicher Tätigkeit auf Werkvertragsbasis entsteht die Pflichtversicherung ab einem Gewinn von 6.453,36 € pro Jahr. Erzielen Studierende neben Einkünften auf Werkvertragsbasis während des Jahres noch andere Einkünfte wie z.B. aus echtem oder freien Dienstvertrag, beginnt die Pflichtversicherung im Jahr 2010 ab einem Gewinn von 4.395,96 €. Diese niedrigere Versicherungsgrenze kommt auch dann zum Tragen wenn Studierende andere Bezüge wie Arbeitslosengeld, Wochengeld, Kinderbetreuungsgeld oder Waisenpension erhalten.
Bearbeitet von Lecithin am 07.03.2011, 18:38
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ccr
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"Erstellung einer Homepage" wäre auf alle Fälle ein klassischer Fall für einen Werkvertrag (klare Abgrenzung eines Werkstücks, Verwendung eigener Arbeitsmittel, freie Zeiteinteilung, etc.). Bei laufenden Programmierarbeiten müßte man das klarer abgrenzen (also zB "Erstellung einer Kundendatenbank" etc.).
Du müßtest die Honorarnote problemlos ausstellen können. Bei der SV müßtest Du Dich nur melden, wenn Du annimmst, die Einkommensgrenze zu überschreiten. Achtung: wenn Du am Jahresende draufkommst, dass Du zuviel verdient hast, wird die SV unfreundlich. Also nur auf die "Anmeldung" verzichten, wenn Du ganz sicher unter der Einkommensgrenze für die Versicherungspflicht liegen wirst. Gewerbeschein benötigst Du für diese Tätigkeiten AFAIR keinen.
Bearbeitet von ccr am 07.03.2011, 19:02
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Dargor
Shadowlord
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freier dienstnehmer nennt sich das und honorarnoten kannst einfach so ausstellen, ja
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userinohnenamen
Bloody Newbie
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freier dienstnehmer nennt sich das und honorarnoten kannst einfach so ausstellen, ja So einfach ist das leider nicht... Die Frage ist ob es sich hier um einen "Werkvertrag" oder "Freien Dienstvertrag" handelt. Zwecks Gewerbeschein, würd ich mich erkundigen... Und beim Finanzamt bzw der SVA musst dich nur melden wennst die jeweiligen Grenzen überschreitest.
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Lecithin
no half measures
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Ich spreche mich morgen noch mit meiner bisherigen Sozialversicherungsanstalt ab, ob und was ich zahlen müsste. Ich bin euch wirklich dankbar für die bisherigen Antworten und kann auch updaten, was wirklich anfällt.
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davebastard
Vinyl-Sammler
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wir haben @ work auch 2 freie dienstnehmer für windows administration/helpdesk. jeweils 20 stunden/woche. die müssen auch immer genau drauf schauen dass sie nicht zuviele stunden haben aber die arbeiten das ganze jahr, von daher sollte s bei dir überhaupt kein problem sein mit 5 monaten. egal ob jetzt SV oder beihilfegrenzen.
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