Ronnie
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Gleich vorweg, ich habe noch keinerlei Erfahrungen und will einfach nur einen Gedanken den ich im Kopf habe vervollständigen.
Ein freies Gewerbe kann im Prinzip jeder anmelden, und als Kleinunternehmer gibt es die Jahresumsatzgrenze von 30k Euro. Mit der Regelung, dass ich Vorsteuer abziehen darf, könnte ich doch ein Auto das Vorsteuerabzugsberechtigt ist, für dieses Unternehmen kaufen und benutzen.
Würde neben der Arbeit vielleicht gerne im kleinen Kreis (Auto)Transporte erledigen, natürlich würde ich das "Dienstauto" dann gerne netto kaufen, und eben auch privat nutzen wollen.
Als vollkommener Neuling in diesem Gebiet hört sich das für mich erstmal relativ simpel an, da muss es doch einen Haken geben oder?
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Spikx
My Little Pwny
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Hm, sieh dir mal folgendes an: Bzgl. Abzug der Vorsteuer scheint es auf die Art des Fahrzeuges anzukommen: Grundsätzlich gelten in Österreich Lieferungen und sonstige Leistungen in Zusammenhang mit der Anschaffung, Miete oder dem Betrieb von Pkw, Kombis und Krafträdern umsatzsteuerlich als nicht für das Unternehmen ausgeführt mit der Folge, dass diese vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen sind.
Bei welchem Kfz kann ich mir trotzdem die Vorsteuer abziehen? • Lkw, Autobusse, Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse lt. Liste des BMF (sog. „Fiskal Lkw“) • Pkw und Kombi, wenn Fahrschulfahrzeug; Vorführfahrzeug; Fahrzeuge zur Weiterveräußerung, • Kraftfahrzeuge, die mindestens 80 % dem Zweck der gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung dienen.
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böhmi
AdministratorSpießer
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Als Kleinunternehmer (unter 30.000€ p.a.) bist du grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit, somit auch nicht berechtigt dir welche abzuziehen. Du kannst aber freiwillig auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten.
Ich rate dir aber zuerst mal einen Termin mit einem Steuerberater zu machen!
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Ronnie
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@spikx: es würde sich um einen Fiskal Lkw handeln welcher auf der liste des bmf steht
@böhmi Termin werde ich anstreben, wenn auch nicht gleich, da ich es nicht eilig habe und es zur zeit noch eine reine gedanken sache ist.
was mich am meisten interessiert: verzichtet man auf die umsatzsteuerbefreiung und holt sich die steuer beim kauf des autos wieder zurück, muss das unternehmen einen umsatz machen?
angenommen ich habe einfach keine aufträge / rechnungen / einnahmen und fahre das auto privat, kann ich doch auch reparaturen, tank usw aus eigener tasche zahlen, da ich sowieso noch angestellt bin.
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DKCH
...
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ich glaub das läuft dann unter liebhaberei und ist eine rechte freude mit der finanz
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böhmi
AdministratorSpießer
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1-2 Jahre kann das eventuell noch durchgehen mit zu wenig Umsatz und Verlusten (ohne Umsatz sowieso nicht). Spätestens nach 3 Jahren dreht dir das die Finanz ab und lässt dich auch noch alles zurückzahlen, was du bisher geltend gemacht hast (+ Strafe und Zinsen).
Da brauchst du dich nicht spielen...
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Master99
verträumter realist
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du kannst auch zukünftig unter der umsatzsteuerpflichtigen grenze bleiben und trotzdem dafür optieren sie einzunehmen&abzugeben.... aber wenn es sich wirklich dauerhaft in diesen kleinen rahmen bewegen wird solltest du auch überlegen was besser für deine kunden ist.
wenn du hauptsächlich privatkunden hast werden für diese deine leistungen automatisch 20% teurer. das kann ein wettbwerbsnachteil für dich sein bzw dein service unattraktiver machen weils zu teuer wird.
wenn du dagegen firmenkunden belieferst denen die ust egal ist, dann wirkts vermutlich mit einer ordentlichen umsatzsteuerrechnung professioneller als mit dem "befreit durch kleinunternehmerregelung"...
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TheHackman
48°12'N 16°19'E
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Bogus
C64 Generation
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grundsätzlich ist es - in kleinem rahmen - vorteilhaft, sich das auto privat zu kaufen, und via km-geld an die firma zu 'vermieten'. das ergibt einen höheren ertrag an privat-geld.
sofern du das auto 'als firma' kaufst, muss es zum größten teil betrieblich genutzt werden; sonst bekommst einen privatanteil drauf.
bezüglich 'kein gewinn' hat böhmi recht. nach spätestens 3 jahren ohne gewinn gehen die von 'liebhaberei' aus.
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Ronnie
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das km geld kann ich dann abschreiben (mit fahrtenbuch) wenn das kfz mir als privatmann gehört?
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Turtle
Big d00d
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grundsätzlich ist es - in kleinem rahmen - vorteilhaft, sich das auto privat zu kaufen, und via km-geld an die firma zu 'vermieten'. das ergibt einen höheren ertrag an privat-geld.
sofern du das auto 'als firma' kaufst, muss es zum größten teil betrieblich genutzt werden; sonst bekommst einen privatanteil drauf.
bezüglich 'kein gewinn' hat böhmi recht. nach spätestens 3 jahren ohne gewinn gehen die von 'liebhaberei' aus. die 3 jahre gelten aber nur dann wenn du den statistik austria wisch ausfüllst .... wenn du den so wie ich in der rundablage entsorgst brauchst nach dem ersten jahr gewinn
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Probmaker
1.0.0.721
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die 3 jahre gelten aber nur dann wenn du den statistik austria wisch ausfüllst .... wenn du den so wie ich in der rundablage entsorgst brauchst nach dem ersten jahr gewinn gewinn nicht, aber umsatz (ca passend zu den mitarbeitern etc - nach bestimmten kennzahlen. sonst hast schnell mal das FA vor der tür).
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Turtle
Big d00d
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ja und die sehen dann eh was sache ist
reicht ja wenn du ein paar euro im plus bist
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Bogus
C64 Generation
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edith: das km geld kann ich dann abschreiben (mit fahrtenbuch) wenn das kfz mir als privatmann gehört? (du kannst es nicht abschreiben; du machst es geltend, um bekommst 'aus der firma heraus' das km-geld vergütet.) wir reden doch letztlich über real -wirtschaft, und keine haubentaucher. also: @ronnie: ja edit2: das FA ist gar nicht mehr soo schlimm. weil: entweder man hat was zu verbergen, oder man wird geschätzt. aber, mit der GKK, zahlt man grad " ' _ schutzgeld _ ' "
Bearbeitet von Bogus am 20.04.2015, 20:37
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hachigatsu
king of the bongo
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Das Thema mit den Vorsteuerabzugsberechtigen Autos ist echt beschissen in Österreich. Habe derzeit das selbe Problem.
Um ein Auto in der Buchhaltung zu haben, muss 80% der Nutzung gewerblicher Natur sein. Das klappt bei mir, daher [X] check Jetzt will ich natürlich keinen Lieferwagen, sondern einen Familienwagen der Gleichzeitig als Lieferwagen fungiert.
Thema: Kleinbusse gemäß § 5 der Verordnung aus 2002 Hier stehen eine ganze reihe Autos drauf. Ich habe aber eines im Auge, welches NICHT au der liste steht. Nun frage ich mich -> wieso?
In meinem fall geht es um einen Citroen C4 GRAND Picasso (ab 2014). Dieser steht (wie sein vorgänger) nicht auf der liste. Begründung: Sieht nicht wie ein KASTENWAGEN aus... WTF? Es geht ums aussehen? Ich habe mir die mühe gemacht und zahlreiche Datenblätter von diversen Autos angesehen die auf der Liste stehen...
Kurz und Knackig, der C4 GRAND Picasso hat mehr Ladehöhe, Breite und Länge als viele die auf der Liste stehen. Dennoch steht er nicht auf der Liste (weil -> kein Kastenwagen), also aus Optischen Gründen..
Gleichzeitig stehen aber Autos drauf, die weniger Ladevolumen bieten und ebenfalls absolut nicht nach Kastenwagen aussehen.
Beispiel: Mitsubishi Grandis. Kleiner als ein neuer C4 Grand Picasso, und sieht nicht aus wie ein Kastenwagen, steht aber auf der Liste. Ebenfalls Toyota Avensis, sieht aufgrund der Rundungen auch weniger nach Kastenwagen aus würde ich sagen. Und ganz ehrlich, auch wenn ein SsangYong Rodius extrem hässlich ist, als Kastenwagen würde ich ihn auch in 10 Jahren nicht bezeichnen.
VW Sharan-Alhambra und Galaxy sehen meiner Meinung nach auch nicht mehr so richtig nach Kastenwagen aus... Aber gut, is eben so. Laut einem Freund, der Steuerberater ist, handelt es sich mal wieder um eine Lobby-Sache... Thema Vorsteuer im KFZ-Bereich bringt in Österreich dicke vorteile, daher lobby.. .
Echt beschissen. In Deutschland is das leichter, auch das Thema Sozialversicherung für nebenberuflich selbständige ist in Deutschland um Welten besser.
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