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Fernseher: Tuner-Modul deaktivieren (mag keine GIS zahlen)

DJ_Cyberdance 25.10.2011 - 18:41 306996 568 Thread rating
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smashIt

master of disaster
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die bekommen die daten aus dem melderegister.
wenn du umgezogen bist wirst du garantiert einen brief bekommen ;)

w3n6a

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Och schade, naja so oder so.

Wie gesagt, ich hab aus Fernseher Tuner raus, aus meinen alten Onkyo Receiver Tuner raus, PC's alle ohne TV Karte, Kabelfernsehen gekündigt, also ich glaube die GIS kann mir nichts antun, und wenn sie anrufen und fragen, wie ich etwas schaue, wird meine Antwort immer sein alles rein über das Internet über Bildschirme.

Also ich seh dem ganzen locker entgegen, die bekommen nicht mal die Radiogebühr von mir, welche viele zahlen, damit man Ruhe hat von denen.

smashIt

master of disaster
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hast auch nichts zu befürchten.
dir muss nur klar sein dass die gis lästig sein wird.

-----------edit-----------
und sie werden dir direkt ins gesicht lügen.
darfst nur nicht nachgeben.

Camper

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Zitat aus einem Post von w3n6a
Och schade, naja so oder so.

Wie gesagt, ich hab aus Fernseher Tuner raus, aus meinen alten Onkyo Receiver Tuner raus, PC's alle ohne TV Karte, Kabelfernsehen gekündigt, also ich glaube die GIS kann mir nichts antun, und wenn sie anrufen und fragen, wie ich etwas schaue, wird meine Antwort immer sein alles rein über das Internet über Bildschirme.

Also ich seh dem ganzen locker entgegen, die bekommen nicht mal die Radiogebühr von mir, welche viele zahlen, damit man Ruhe hat von denen.

Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass man nicht lange von ihnen eine Ruhe hat selbst wenn man nur Radio angemeldet hat. Dann kommt eben der Brief "Ah, sie haben Radio, vielleicht auch Fernsehen?". Hat mir dann gereicht und ich hab auch Radio abgemeldet. Anfang diesen Jahres wieder Brief im Postkasten gehabt. Habe dann alles in deren Kuvert gepackt und ihnen den Papierkram auf ihre Kosten per Post zurückgeschickt.
Ich rechne jetzt jedes Jahr mit Post von der GIS...

PS: Ich konsumiere weder Radio noch TV, deswegen auch kein schlechtes Gewissen!

that

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Zitat aus einem Post von Camper
PS: Ich konsumiere weder Radio noch TV, deswegen auch kein schlechtes Gewissen!

Und du hast kein wirklich Gerät, das Radio empfangen kann?

Ratpouch

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Zählt ein Handy mit eingebautem UKW Radiotuner dazu ? Ein Empfang wäre theoretisch ja erst mit einem Kabel-headset möglich.

quake

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Zitat aus einem Post von Ratpouch
Zählt ein Handy mit eingebautem UKW Radiotuner dazu ? Ein Empfang wäre theoretisch ja erst mit einem Kabel-headset möglich.
bitte, lass den einfach nicht rein und gut ist ^^
aber ja glaub das reicht für radio gebühren

tialk

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Zitat aus einem Post von smashIt
die bekommen die daten aus dem melderegister.
wenn du umgezogen bist wirst du garantiert einen brief bekommen ;)

und diese bekommt man nicht gratis, deshalb wollens auch sofort Auskunft ;)

Camper

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Zitat aus einem Post von that
Und du hast kein wirklich Gerät, das Radio empfangen kann?

In der Wohnung befindet sich kein "empfangsbereites" oder "empfangsbereit gehaltenes" Gerät für den Empfang von Radio- und/oder Fernsehprogrammen o7

davebastard

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das handy zählt auch nicht weil es ein mobiles gerät ist, genauso wie das autoradio meines wissens nach.

rad1oactive

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Zitat aus einem Post von quake
bitte, lass den einfach nicht rein und gut ist ^^
aber ja glaub das reicht für radio gebühren

handy is ausgenommen, weil der hauptzweck nicht radio is, genauso wie PC ausgenommen ist.

schizo

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Zitat aus einem Post von davebastard
das handy zählt auch nicht weil es ein mobiles gerät ist, genauso wie das autoradio meines wissens nach.

Die GIS ist hier anderer Meinung und hat auch schon wegen Radio Apps am Handy abgestraft. Solange es hier kein Urteil wie bzgl. Internetanschluß vorhanden ist würde ich damit eher aufpassen.

daisho

SHODAN
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Die Rechtsgrundlage ist vermutlich (GIS hat hier eine gute Quellenangabe: https://www.gis.at/unternehmen/rechtliche-grundlagen):

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeF...nummer=10012892
Zitat
(1) Wer eine Rundfunkempfangseinrichtung im Sinne des § 1 Abs. 1 in Gebäuden betreibt (Rundfunkteilnehmer), hat Gebühren nach § 3 zu entrichten.
Deswegen sind Autoradios in der Regel befreit. Ich habe keine spezielle Erwähnung von Autoradios oder mobile Geräte gefunden, daher gehe ich davon aus dass die Regelung aufgrund der Limitierung auf Gebäude/Haushalte kommt.

Mobiltelefon ist vermutlich ein Grenzfall. Unterwegs bist du nicht gebührenpflichtig, wenn du daheim bist nicht wenn du dort schon GIS entrichtest. Wenn du daheim KEINE GIS bezahlst darfst du vermutlich auch das Handy nicht als Radio dort verwenden (und ich vermute das auch das reine Vorhandensein eines UKW Handys theoretisch gebührenpflichtig ist, weil es ja nur darum geht dass die "Einrichtung" vorhanden ist - nicht ob sie genutzt wird).

In der Praxis ist das eher uninteressant denke ich, keiner wird dich nach deinem Handy fragen ob du dort einen UKW-Empfänger drin hast (die meisten wissen vermutlich nicht einmal was UKW bedeutet). Wenn du der GIS schreibst "Ich habe daheim ein UKW-fähiges Handy, ich muss aber nicht zahlen oder?", dann fordert man den Klinsch halt heraus ...

Viper780

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Ich hab zum Führerschein noch gelernt dass man die GIS Bestätigung im Auto mitführen muss (tat natürlich keiner). Kurz darauf gab es aber eine Entscheidung dass alles was mobil genutzt wird ausgenommen ist (frühe 2000er hätt ich gesagt).

Jetzt steckt es schon im Namen vom Mobiltelefon wie es genutzt wird. Seh da also wenig Problem dass mir ein Richter recht gibt. Außer es hat einen festen Platz in der Verkabelung meiner Wohnzimmeranlage, dann tu ich mir schwer. Jetzt wo die GIS aber drauf besteht (und A1 sie unterstützt) dass auch Internet als Rundfunkempfang zählt wirds zach. Da bist mit jedem FireTV Stick, Chromecast fähigen Teil und alles was einen Browser hat oder Apps installieren lässt (jeder modernere Fernseher und Verstärker) GIS pflichtig.

daisho

SHODAN
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Die Änderung dürfte im Jahr 2000 in Kraft getreten sein, ja. (eh der Link oben: "Fassung vom 30.05.2020")
Zitat aus einem Post von Viper780
Jetzt wo die GIS aber drauf besteht (und A1 sie unterstützt) dass auch Internet als Rundfunkempfang zählt wirds zach. Da bist mit jedem FireTV Stick, Chromecast fähigen Teil und alles was einen Browser hat oder Apps installieren lässt (jeder modernere Fernseher und Verstärker) GIS pflichtig.
Du kannst auch einen Internettarif ohne TV nehmen.
Internet sollte nicht gebührenpflichtig sein per se. Ich weiß nicht wie man die Regeln hinbiegen kann dass der A1-TV/Radio Stream auch als Rundfunkempfang zählt ... aber ich denke im Streitfall wirst beim Richter damit nicht gut dastehen - weil du ja obviously fern siehst bzw. radio hörst ...

Muss man dazu sagen dass ich mit solchen Leuten kein Mitleid hätte, Fernsehen und Radio via Internet empfangen und dann wie ein klassischer Anwalt darauf pochen dass es ja für den expliziten Fall nicht gilt. Ja, vielleicht rechtlich ok - jeder Hausverstand wird aber sagen "Du sollst blechen".

Das ist im Endeffekt wie Steuern hinterziehen.
Bearbeitet von daisho am 30.05.2020, 09:46
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