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ebay kauf Inkassoandrohung nach 7 Monaten

wachbleiben 29.01.2009 - 21:50 2743 33
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wachbleiben

Little Overclocker
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habe vor 7 oder eher 8 Monaten bei ebay ein Ed Hardy T-Shirt bestellt. Ich weiß den Preis nicht mehr die Auktion ist nicht mehr aufrufbar....

Zum Problem ich habe damals nicht bezahlt weil ich vermutet habe, dass es sich um ein Fake handelt.

Habe dem Verkäufer damals geschrieben, dass ich von dem Kauf zurück treten möchte und die Ebay Gebühren bezahlen würde. Habe dann nichts mehr gehört von dem Verkäufer bis jetzt..... 8 Monate nach der Auktion droht mir der Verkäufer mit einem Inkassobüro wenn ich nicht in 1o Tagen bezahle...

weiß ja nicht mal mehr wie hoch der Auktionspreis war.. die firma hockt in Deutschland können die mir überhaupt an??

salsa

So spät wie gestern.
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Find ich zwar mies von dir auf etwas zu steigern und sich dann drauf zu kommen es aus irgendeinem Grund doch nicht haben zu wollen (wohl zu teuer?).

Aber prinzipiell würd ich das mal ignorieren. :)

edit: Hab das jetzt so verstanden, dass es da keinen Warentausch gegeben hat, liege ich da richtig?

whitegrey

Wirtschaftsflüchtling
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ging die Ware wieder zurück an den Absender oder nicht?

wachbleiben

Little Overclocker
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nein es gab keinen Warenaustausch. Ich habe nicht bezahlt er hat nicht versendet!

War nicht OK von mir, hatte kurz vorher auch mit Ed Hardy Zeug von ebay ins Klo gelangt... aber er kommt 8 Monate später drauf, dass da noch was war. Den Verkäufer gibt es bei Ebay nicht mehr... wohl doch Fälschungen??

FrankEdwinWrigh

stuck on the outside
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ignorieren machts nur teurer, jeder schrieb vom inkassobüro ist sauteuer.

du hast immerhin einen kaufvertrag mit ihm abgeschlossen und bist mit der zahlung im verzug.

ruf ihn an, schreib eine mail .. erklär die geschichte .. versucht das ganze wie erwachsene leute zu klären.
vermutlich ist deine mail einfach nur untergegangen.

Mfg fEW

ps: streiten und ignorieren könnt ihr euch danach ja immernoch :)

LTD

frecher fratz
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*kaputtlach* warst DU im fernsehen???

wachbleiben

Little Overclocker
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what!!??

smashIt

master of disaster
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würds auch einfach ignoriern

wenn der verkäufer sich über die echtheit der ware ausschweigt (accountlöschung spricht da schon für sich) sollte dir da nix passieren

hatte selber mal sonen fall wo ich dann zum zeitpunkt der bezahlung 3 unterschiedliche namen vom verkäufer hatte
er hat keine kohle erhalten, die gebühr selber bezahlt, mich positiv bewertet und is gelöscht worden XD

LTD

frecher fratz
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*ggg* Vor ein paar Wochen hab ich im TV einen Bericht über jemanden mitbekommen, der auch ein ED-Hardy Shirt auf eBay bestellt hat und dann gings irgendwie mit Inkasso und Co. weiter. Leider hab ich keine Ahnung mehr wie das ausging...

Jetzt dachte ich du wärst das gewesen =)

MajorTom

The question is....
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read this

und schau mal unter:

inkasso ebay nach monaten

bei google....


Ist zwar unangenehm (wenns einen selbst betrifft), aber die Aussagen zur Rechtslage eines Zug um Zug Geschäftes sind wohl eindeutig (zu deinen Gunsten). Hast den Widerruf noch? (dann kann er sich imho überhaupt runterlassen!)

LTD

frecher fratz
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Verjährt ist die Geschichte erst nach 3 Jahren, wenn du nen Vertrag hast (und das hast du mit ner eBay-Auktion) musst du kaufen. Sonst wäre das System ja für die Katz.

CROWLER

Powerbunny
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inkassogebühren (bei klagen so genannte klagsnebenkosten) kann man einfach wegwerfen NIEMALS DIESE FANTASIEGEBÜHREN ZAHLEN !!!!!!!

MajorTom

The question is....
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Zitat von wachbleiben
habe vor 7 oder eher 8 Monaten bei ebay ein Ed Hardy T-Shirt bestellt. .. die firma hockt in Deutschland können die mir überhaupt an??

20. März 2007, 19:49
Rücktrittsrecht bei Ebay-Auktionen
Verbraucher haben bei Internet-Auktionen ein Rücktrittsrecht, falls der Verkäufer ein Unterneh­mer ist. Ein Gerichtsur­teil stellt nun klar, dass dies im Web in vielen Fällen zutreffen kann

Verträge, die zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (wie z.B. E-Mail oder Telefax) geschlossen werden, fallen unter das im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) verankerte Fernabsatzrecht, sofern sich der Unternehmer eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems bedient.

........... usw.

Quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=2719462

ist in D so ähnlich - suchs Dir raus.........

CROWLER

Powerbunny
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kschg §5 gibts aber nur in den ersten 7 tagen lang (sofern der unternehmer in seinen agb den verbraucher über seine rechte aufgeklärt hat) aber das problem ist, dass es mit sicherheit kein unternehmer ist sondern ebenfalls eine privatperson, die unternehmer spielt - daher gibts auch kein kschg

macht auch nix die ware war wahrscheinlich gefälscht - daher kam auch garkein kaufvertrag zu stande ::: einfach nix machen warten bis irgendein inkasso deppenverein sich meldet - denen schreiben sie sollen sich beim auftrageber schadfrei halten da kein kv zu stande gekommen ist;


oder sich die mühe sparen und garnicht mehr antworten
inkassobürso geben irgendwann auf wenn man sich nicht meldet

maXX

16 bit herz
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Zitat von CROWLER
kschg §5 gibts aber nur in den ersten 7 tagen lang (sofern der unternehmer in seinen agb den verbraucher über seine rechte aufgeklärt hat) aber das problem ist, dass es mit sicherheit kein unternehmer ist sondern ebenfalls eine privatperson, die unternehmer spielt - daher gibts auch kein kschg

macht auch nix die ware war wahrscheinlich gefälscht - daher kam auch garkein kaufvertrag zu stande ::: einfach nix machen warten bis irgendein inkasso deppenverein sich meldet - denen schreiben sie sollen sich beim auftrageber schadfrei halten da kein kv zu stande gekommen ist;


oder sich die mühe sparen und garnicht mehr antworten
inkassobürso geben irgendwann auf wenn man sich nicht meldet

darf ich fragen, warum du dich da recht gut auskennst?

edit: done, evtl. sollte ich vorher das profil lesen. :p
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