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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 442072 1291 Thread rating
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kleinerChemiker

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Zitat aus einem Post von mike2015
Sicher, eine Einschreibebestätigung ist der best mögliche Beweis. Man kann einen Vermerk für einen Versand oder eine Hinterlassenschaft auch anders schriftlich vermerken oder bestätigen. Bei dem letzten unadressierten Standardschreiben dass ich von der GIS im Briefkasten hatte, war ein Datum und eine Uhrzeit sowie eine Unterschrift bzw. ein Kürzel vom GIS-Kontrolleur am Kuvert verfasst. Theoretisch kann er dies auch auf seiner Namensliste schriftlich vermerkt haben. Ist somit auch eine schriftliche Bestätigung, wenn auch nicht gleich einer Einschreibebestätigung.

So ein Antwortschreiben per E-Mail an die Gis hab ich im Büro blitzschnell abgesendet, das ist mir egal. Wenn andere das anders machen, ist das jedem seine Sache, andere haben mit dem Verein auch schon länger Erfahrung als ich. Mal sehen wann ich wieder mal ein persönlich adressiertes Schreiben bekomme.

Klar, ein Antwortschreiben im Büro ist nicht viel arbeit. Aber du behauptest, dass sonst eine Strafe von der Verwaltungsbehörde kommen kann. Und das ist falsch. Ein GISler kann sich in seiner Liste so viel vermerken, wie er will. Das ist weder ein Beweis, dass es in meinem Postkastl gelandet ist, noch dafür, dass ich es auch darin vorgefunden habe. Es hat schon einen Grund, warum man für die Entgegennahme unterschreiben muss und auf der Post sogar einen Ausweis herzeigen muss.

Slipknot

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Viele Firmen die Post versenden führen ein Postausgangsbuch, auch über nicht eingeschriebene Briefe.
Im Falle eine Streits hat ein eingeschriebener Brief eine höhere Beweislast als ein nicht eingeschriebener Brief der nur im Postausgangsbuch eingetragen ist.
Der Vermerk in einem Postausgangsbuch vom Versender hat aber trotzdem mehr Gewicht als "habe nie was bekommen" vom Empfänger. Kommt dann aber insgesamt auf weitere Faktoren an hinsichtlich der Glaubwürdigkeit bzw wie sich der Streitfall in seiner Gesamtheit fügt, und da ist ein Vermerk ein kleiner Puzzlestein der dazu beitragen kann, dass sich der Richter eine Meinung bildet.

Jedoch nur wegen einem nicht eingeschriebenen Kackbrief fangt die GIS keine Wickel vor Gericht an, lohnt sich einfach nicht.
Bei nicht beanworteten eingeschriebenen Briefen ist es hingegen einfacher und weniger "kompliziert", weitere Forderungen zu stellen, anzuzeigen usw.. Ein Gesamtbild wird eben aufgebaut, bis die BH oder das Magistat in der Tür steht.

Ein paar Rechte, Staatsverweigerer, Frustrierte, FPÖ Wähler usw. werden es eventuell drauf anlegen, die meisten Normalos werden aber wohl auf eingeschriebene Briefe reagieren.
Bearbeitet von Slipknot am 15.12.2021, 22:27

phono

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*Doppelpost*

phono

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Zitat aus einem Post von Slipknot
die meisten Normalos werden aber wohl auf eingeschriebene Briefe reagieren.
Und wenn man nicht darauf reagiert? Was passiert dann? Kommt dann automatisch die BH oder das Magistrat vorbei?

Slipknot

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Ausprobiert habe ich das noch nicht :)
Vermute aber, es kommt erst mal eine Strafe.
Dann kommt erneut eine Aufforderung zu antworten.
Reagiert man nicht, wird die Strafe eben höher ausfallen weil schon zum zweiten Mal.
Kann mir aber vorstellen, dass das so nicht ewig weiter gehen wird, irgendwann wird man also mit der Behörde vorbeischauen.
Jedes mal nicht zu antworten, liefert jedenfalls einen Grund mehr.

berndy2001


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Ich weiß nicht obs was neueres gibt, aber selbst mit einem Einschreiber kannst brausen gehen: https://www.wirtschaftsanwaelte.at/...sen-zustellung/

Gis versendet btw. Rückscheinbriefe, keine Eingeschriebenen. Diese sollte man auch beantworten, sonst kommt (in Wien) eine Strafe von 100 Euro.

rai230

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Zitat aus einem Post von Slipknot
Ausprobiert habe ich das noch nicht :)
Vermute aber, es kommt erst mal eine Strafe.
Dann kommt erneut eine Aufforderung zu antworten.
Reagiert man nicht, wird die Strafe eben höher ausfallen weil schon zum zweiten Mal.
Kann mir aber vorstellen, dass das so nicht ewig weiter gehen wird, irgendwann wird man also mit der Behörde vorbeischauen.
Jedes mal nicht zu antworten, liefert jedenfalls einen Grund mehr.

Ich glaub bei mir sinds schon sieben jahre oder mehr.
Zwischenzeitlich dann umgezogen. Angeblich war mal wer nachfragen.

davebastard

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ja bei mir war das damals auch saulang bis sie mich erwischt haben wie der fernseher lief. :D ich bin nicht sicher ob ich damals die eingeschriebenen briefe beantwortet hab... die nicht eingeschriebenen hab ich alle nicht bekommen...

shazam

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folex

Big d00d
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Zu solchen mentalen Verrenkungen wie in der ORF Argumentation muss man auch erst mal fähig sein.

LJ

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Finde ich echt schwach - terrestrischer Empfang steht im Gesetz - und das ist weder Satellit oder Internet "." Wer die schwarzen Buchstaben vor dem weißen Hintergrund nicht erkennt...
Bearbeitet von LJ am 07.03.2022, 17:20

that

Hoffnungsloser Optimist
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Zitat aus einem Post von LJ
Finde ich echt schwach - terrestrischer Empfang steht im Gesetz

Wo denn genau?

wergor

connoisseur de mimi
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Auf jeden Fall nicht im Rundfunkgebührengesetz.

Dargor

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Zitat aus einem Post von wergor
Auf jeden Fall nicht im Rundfunkgebührengesetz.

falscher Link?

wergor

connoisseur de mimi
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lol, der war so lange in der zwischenablage? :D
hier der richtige: Rundfunkgebührengesetz
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