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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 443588 1294 Thread rating
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Dargor

Shadowlord
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Einschätzung: Du wirst keine Strafe zahlen müssen
ABER: Du bist anscheinend gebührenpflichtig und müsstest dementsprechend zahlen

Cleo6889

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Obwohl ich keine österreichische ferneseher oder radio empfange?

Dargor

Shadowlord
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Cleo6889

Bloody Newbie
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Danke für die rasche Antwort. Alles klar.
Lg

chrisbaer

Bloody Newbie
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Also ich habe einen Fernseher. Wenn ich Sat und Kabel Anschluss, sprich das Empfangsmodul rauslöte, reicht das dass ich keine GIS Gebühren mehr zahlen muss? Gibt es dafür irgendwo eine offizielle Bestättigung? Darf ich das selber tun, oder muss das ein Elektrobetrieb machen?
Bleiben tuen nur die HDMI Eingänge.
Ich kann mich an ein Gespräch von einer Tussi bei der GIS erinnern das die gesagt hat das es trotzdem ein Fernseher bleibt, und ich deswegen zahlen muss. Voll krank.

tialk

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http://www.kleinezeitung.at/steierm...elt?xtor=CS1-15

Spoiler Alert: (c) Kleine Zeitung
Wenn der GIS-Kontrolleur zwei Mal klingelt
Die GIS kontrolliert laufend, ob Rundfunkgebühren gezahlt werden. Und nimmt zwischendurch einzelne Regionen besonders ins Visier. Heuer auch Graz.

"Einfach nicht hineinlassen.“ So lautet ein immer noch verbreitetes Mittel gegen GIS-Gebühren. Dass dieses Verhalten auf Dauer nicht zielführend ist, wurde einer Betroffenen jetzt schriftlich bestätigt. Zwei Wochen nachdem sie einem Kontrolleur der GIS die Tür vor der Nase zugeknallt hatte, lag ein Brief in ihrer Post. Man würde gerne wissen, welche Rundfunkempfangseinrichtungen am betroffenen Standort betrieben werden ...

Wird das „Auskunftsbegehren nach § 2 des Rundfunkgebührengesetzes“ innerhalb von 14 Tagen nicht oder falsch beantwortet, drohen ein Besuch der Bezirksverwaltungsbehörde und im Ernstfall eine Verwaltungsstrafe von bis zu 2180 Euro. Einziger Ausweg: „Wenn der Kunde wahrheitsgemäß angibt, dass keine Rundfunkempfangseinrichtung betrieben wird, wird das von der GIS natürlich so zur ...chreiben – an die 300.000 (!) gehen so jedes Jahr österreichweit hinaus.


Das Prozedere dann ist das gleiche wie beim verweigerten Zutritt: Wer auf den Brief gar nicht reagiert, muss mit einem RSB-Schreiben rechnen – in der Folge ist dann die Bezirksverwaltungsbehörde am Zug. Und das kann teuer werden.

Wobei diese RSB-Schreiben in Schwerpunktaktionen abgeschickt werden. Zuletzt bekamen 1500 Kärntner amtliche Post, in diesem Jahr will sich die GIS zudem die Städte Linz, Salzburg, St. Pölten, Klagenfurt – und Graz zur Brust nehmen.

SO VIEL ZAHLEN DIE STEIRER
26,73 Euro Rundfunkgebühren zahlen die Steirer pro Monat (TV und Radio). Das sind - ob der hohen Landesabgabe - die höchsten Gebühren bundesweit.

In der Steiermark zahlen (Stand Ende 2017) übrigens 439.286 Personen GIS-Gebühren in der Höhe von 26,73 Euro monatlich. Und wie viele „schwarze Schafe“ gibt’s? „Wir gehen davon aus, dass hier rund drei bis vier Prozent der Haushalte keine Rundfunkgebühr entrichten“, so Harald Kräuter.
Bearbeitet von tialk am 22.02.2018, 15:07

c147258

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Zitat aus einem Post von XeroXs
Noch schneller als die GIS war bei uns nur die Kirche :D

ebenfalls :D Obwohl die liebe GIS hat sich bis jetzt noch nicht gemeldet.

Frage ist auch wenn TV mit Empfangsteil vorhanden ist, aber es nicht angeschlossen werden kann, da:
- kein SAT Receiver
- kein DVB-T Modul
- kein UPC-Fernsehen angemeldet
- kein A1-TV angemeldet

cbs2k1

Big d00d
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Zitat aus einem Post von c147258
...
- kein DVB-T Modul
...

Wenn dazu kein "normaler Antennenreceiver (oder DVB-T2) vorhanden ist bist du denke ich Save (und kein Antennenradio im Haushalt)

Rogaahl

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interrupt
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Wie sieht es jetzt eigentlich aus wenn man keine Möglichkeit hat zum empfangen? DVB-T wurde ja abgedreht.

Ich habe kein DVB-T2, keine Sat Schüssel, kein A1/UPC, keinen Kartenleser oder Karte.
Was ist ein Rundfunkempfangsanlage? Meine Hardware kann weder das Signal interpretieren, noch decodieren.. Muss man trotzdem Zahlen?

Falls ja werde ich entweder einen Beamer kaufen, einen NOGIS tv, oder Modul/Stecker auslöten.

Radio Zahle ich übrigens sowieso weil man sobald man ein Smartphone oder Computer hat sowieso verpflichtet ist so viel ich weis?

tia

schizo

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Smartphones sind GIS Pflichtig, sobald ein Radiotuner verbaut ist, Computer sind nicht Radio GIS Pflichtig, hier hat es ein Urteil des OGH dazu gegeben, das sich auch in diesem Thread finden lassen sollte.

ccr


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Zitat aus einem Post von schizo
Smartphones sind GIS Pflichtig, sobald ein Radiotuner verbaut ist, Computer sind nicht Radio GIS Pflichtig, hier hat es ein Urteil des OGH dazu gegeben, das sich auch in diesem Thread finden lassen sollte.

Nur stationäre Empfangsgeräte sind gebührenpflichtig. Ein Smartphone ist genauso wenig stationär wie ein Autoradio, und ist daher genau sowenig gebührenpflichtig wie ein Autoradio.
Würde mich wundern, wenn es da ein abweichendes Urteil gäbe.

schizo

Produkt der Gesellschaft
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Zitat aus einem Post von ccr
Nur stationäre Empfangsgeräte sind gebührenpflichtig. Ein Smartphone ist genauso wenig stationär wie ein Autoradio, und ist daher genau sowenig gebührenpflichtig wie ein Autoradio.
Würde mich wundern, wenn es da ein abweichendes Urteil gäbe.

Das sieht die GIS mittlerweile leider anders (und zwar seit mindestens seit 4 Jahren). Ob es dazu schon ein Urteil gibt weiß ich jedoch nicht.
Ich hab aus dem Grund auch die Radioapp auf meinem Handy deinstalliert für den Fall das wirklich mal die Bezirksverwaltung vorbeischauen sollte (ich habe sonst keine anderen Empfangseinrichtungen zu Hause).
Bearbeitet von schizo am 31.03.2018, 21:49

Punisher

Bukanier
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sorry aber beide links sind blödsinn. der krone artikel handelt von einem trottel der sich die Radio GIS von einem Halsabschneider aufquatschen lassen hat. GIS Mitarbeiter erzählen dir alles solange du den Wisch unterschreibst.

Auch der Standard hat da leider nicht richtig recherchiert und einfach GIS Wunschtraumdenken reinkopiert und nicth die Gesetzeslage geprüft
Zitat
Bei Geräten, die nur über Internet-Empfang verfügen, fällt zumindest eine Radiogebühr an. Der Gund: Radiosender des ORF werden durchgehend ins Internet gestreamt, das Fernsehprogramm bislang jedoch noch nicht. - derstandard.at/1389860671851/GIS-Gebuehren-und-Festplattenabgabe-auf-Smartphones
Das ist definitiv falsch, dafür müssen Sie erst das Gesetz ändern. bitte einfach RGG checken
ein Jahr später hats der Standard dank Urteil kapiert: https://derstandard.at/200001940802...ernet-Anschluss
Bearbeitet von Punisher am 31.03.2018, 22:19

wergor

connoisseur de mimi
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die GIS mag das sehen wie sie will, was gilt ist das gesetz. was sagt das dazu?
das deinstallieren der app ist wohl eher kein ausweg, weil der empfänger betriebsbereit bleibt und das (de)installieren einer app etwa dem an-/abstecken eines antennenkabels gleich kommt. die GIS braucht aber nicht auf die idee kommen ein handy kontrollieren zu wollen angesichts des bruchs der privatsphäre der dadurch möglich wäre.

-=Willi=-

The Emperor protects
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Hab grad gesehen dass die GIS Handys mit UKW-Empfang nicht mehr in ihren FAQs erwähnt. Die sind nämlich schon gebührenpflichtig. Aber welches moderne Smartphones hat sowas schon noch? Übliche Smartphones mit oder ohne Radio-App sind natürlich keine Rundfunkempfangsgeräte im Sinne des RGG.
Bearbeitet von -=Willi=- am 31.03.2018, 22:36
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