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Der "Wann muss ich GIS zahlen"-Thread

-=Willi=- 07.03.2016 - 15:09 443819 1294 Thread rating
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sLy-

semiconductor physicist
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Was du im Punkt 8 schreibst, ist und bleibt (zumindest teilweise) falsch. Erstens gehts nicht um simpliTV (welches immer verschlüsselt übertragen wird), und zweitens steht im Entscheidungstext eindeutig alles was man wissen muss:

Zitat
Gemäß § 31 Abs. 10 ORF-G (idF der Novelle BGBl. I Nr. 126/2011) sei das Programmentgelt unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 ORF-G terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt werde. In der Begründung des Initiativantrages sei darauf abgestellt worden, ob der Standort des Rundfunkteilnehmers mit den Programmen des ORF terrestrisch versorgt sei, sodass diese mit Zimmerantenne mittels entsprechender handelsüblicher Endgeräte empfangen werden könnten. Hinsichtlich des zumutbaren Aufwandes werde angeführt, dass handelsübliche DVB-T Tuner bereits kostengünstig (etwa 30 EUR) zu erwerben seien. Ein etwaiges Modifizieren bestehender Antennen und dazu gehöriger Bauelemente stelle keine unzumutbaren finanziellen Belastungen für den Rundfunkteilnehmer dar

[...]

Da der Revisionswerber am Standort eine Rundfunkempfangseinrichtung betreibe oder betriebsbereit halte und der Standort durch digital-terrestrische Übertragung versorgt werde, bestehe gemäß § 31 Abs. 10 ORF-G (idF BGBl. I Nr. 126/2011) die Pflicht zur Leistung des Programmentgeltes, auch wenn der Rundfunkteilnehmer im konkreten Fall über keine Zusatzeinrichtung wie etwa einen DVB-T Tuner verfüge.

Also nochmals:
Unverschlüsster Empfang möglich und Rundfunkgerät vorhanden: man muss Programmentgeld zahlen AUCH WENN (das derzeitge Empfangsgerät) ORF NICHT EMPFAGEN KANN. Die Kosten für einen DVB-T Tuner sind zumutbar.
Da DVB-T aber mittlerweile (afaik überall schon abgeschaltet ist), wird diese Argumentation für SimpliTV nicht funktionieren, da man hier (afaik) nicht einfach nur eine box kauft und gut ist (Abo/Registrierung).

Also zu defes Anmerkung:
zu dvb-t zeiten war es egal ob du ORF mit deinem Rundfunkgerät empfangen konntest oder nicht. Sobald du ein Rundfunkgerät hattest (zB TV ohne dvb-t tuner) und ORF-Empfang im Gebiet mittels DVB-T möglich wäre, musstest du das ORF Programmentgeld zahlen!

Ob die Argumentation bei SimpliTV noch anwendbar ist, wage ich wie gesagt zu bezweifeln. Ich sehe hier keine mögliche Argumentation, dass das Programmentgelt durchgesetz werden kann. Gebühren und Abgaben für Bund und Land fallen aber sicher weiterhin an, sobald ein Empfangsgerät jeglicher Art vorhanden ist.

Bearbeitet von sLy- am 20.09.2017, 12:24

-=Willi=-

The Emperor protects
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Ach FFS... wie oft hab ich jetzt schon den Unterschied zwischen Rundfunkgebühr und Programmentgelt erklärt? defe bezieht sich eindeutig auf die Fehlinformation die ich in Punkt #8 klarstelle. Er fragt sich, ob Geräte ohne Tuner bald empfangspflichtig werden könnten weil
Zitat
defacto macht es ja keinen unterschied ob der zumutbarkeit der anschaffung einer simpliTV box ob der tv jetzt einen tuner hat oder nicht.
Nein, Geräte wie der NOGIS werden niemals nie gebührenpflichtig werden, weil sie einfach genauso wie ein Beamer, ein Staubsauger oder eine Katze kein Empfangsgerät sind - ORF-Empfang hin oder her. Das "Zumutbar"-Argument gilt wie in Punkt #8 beschrieben nicht.
Bearbeitet von -=Willi=- am 20.09.2017, 12:54

Jayge

Bloody Newbie
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Hallo miteinander,

bräuchte einige Infos zu meiner Situation mit der GIS zum besseren Verständnis und weiterem Vorgehen.

Wohne in einer WG und wir zahlen seit ca. 5 Jahren GIS.

Seit ca. 2 Wochen sind bei uns in der WG ORF1 und ORF2 via Antenne/Analog nicht mehr zu empfangen.

Habe daher ein ausführliches Schreiben an die GIS verfasst, in dem ich erklärt habe, dass ich im Haushalt keine empfangsbereiten TV-Geräte mehr betreibe, da mein Fernseher(LG 42lw5400-ZA) nur DVB-T fähig ist (u.a. laut der Liste von SimplyTV). Das gleiche gilt für die Geräte meiner Mitbewohner, wobei einer davon noch ein Röhrengerät ist. Habe der GIS auch gesagt, dass ich weiterhin für Radio zahlen will, weil wir regelmäßig Radio hören. Wir haben auch keine DVB-T Box oder ähnliches zu Hause stehen.

Heute habe ich die Antwort der GIS erhalten, die mir schreiben, dass ich weiterhin zahlen muss, weil allein die Betriebsbereitschaft von Rundfunk-Empfangsgeräten mich dazu verpflichtet.

Daher meine Fragen:

1.) Soll ich versuchen, dass Programmentgelt für den ORF abzumelden, da ich den Sender mit meiner derzeitigen Setup nicht empfangen kann und nur die Rundfunkgebühr fürs Gerät und Radio berappen?

2.) Soll ich gleich den Tuner ausbauen und ihnen damit einen Strich durch die Rechnung machen?

3.) Ist nicht alleine die Unfähigkeit meines Fernsehers, den ORF mit seiner Grundausstattung zu empfangen, Grund genug für eine Abmeldung?

Habe auch schon den OP dazu gelesen, werde aber bezüglich meiner Situation nicht ganz schlau daraus. Jede Info bzw. Hilfe diesbezüglich ist dankend erwünscht :)

sLy-

semiconductor physicist
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1) GIS Gebühren und Abgaben musst du zahlen, solange du ein Empfangsgerät hast, auch wenn dieses den ORF nichtmal theoretisch empfangen kann. Da SimplyTV aber meiner Auffassung nach kein zumutbarer Aufwand ist, solltest du das Programmentgelt ohne Probleme abmelden können.

2) Beim Ausbau des Tuners, kannst du GIS komplett abmelden, solange du auch sonst keine Rundfunkgeräte hast.

3) Nein

Jayge

Bloody Newbie
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Vielen Dank sLy-

werde auf jeden Fall mal versuchen, das Programmentgelt abzumelden, dann geht's ja schon mal.

Im Notfall fliegt der Tuner raus.

-=Willi=-

The Emperor protects
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Hab mir grad einen NOGIS live angeschaut. Bild ist gut wie ich finde und sonst gibts über einen Fernseher der absichtlich keine Features hat nicht viel zu berichten :).

Der der den NOGIS gekauft hat, hatte auch persönlich Kontakt zu einem der Inhaber. Lieder wurde das Paket von der Post so dermaßen misshandelt, dass beide eingebauten Lautsprecher jetzt lose im Gehäuse liegen und gegen das Plastik vibrieren, was laut NOGIS schon öfter passiert ist. Leider konnte da anscheinend nichts über Garantie gemacht werden -- hab da aber auch nicht viel nachgefragt aber der Käufer hat dann 40€ zurücküberwiesen bekommen.

Mir persönlich fehlt aber ein S/PDIF-Ausgang. Beim jetzigen Modell kann man eine Soundbar nur über HDMI anschließen.

Als kleines Schmankerl bekommt man zu Betriebsanleitung und Dankeschreiben gleich noch ein GIS-Abmeldeformular dazu :D.

Alles in allem würd ich das Teil jedem empfehlen sofern es nicht mit der Post geliefert oder selbst abgeholt wird.

Wenn jemand noch was drüber wissen will: schießt los.

springbrunnen

Bloody Newbie
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Offtopic: Ich bekomme über den versandweg ein defektes Produkt und habe keine Garantieanspruch?Was due Leute so mit sich machen lassen...faszinierend xD

Selbst wenn das Gerät nicht defekt ist kann ich es 14 Tage lang zurücksenden...

eitschpi

alpakaflüsterer
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Sollte man das nicht über die Post klären können?

HaBa

Legend
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Zitat aus einem Post von springbrunnen
Offtopic: Ich bekomme über den versandweg ein defektes Produkt und habe keine Garantieanspruch?Was due Leute so mit sich machen lassen...faszinierend xD

Selbst wenn das Gerät nicht defekt ist kann ich es 14 Tage lang zurücksenden...


Der heilige Krieg gegen die GIS erfordert halt Opfer....

(wobei: bei manchen ist ja die Gier die Haupttriebfeder => du dürftest also einen Gotteskrieger gesehen haben)

-=Willi=-

The Emperor protects
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Garantie: nicht mein Fernseher, nicht mein Bier

NeM

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eitschpi

alpakaflüsterer
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Hauptsache irgendwer wundert sich, warum der Offlinehandel eingeht.

daisho

SHODAN
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Zitat aus einem Post von eitschpi
Sollte man das nicht über die Post klären können?
Der Kunde wird sich an den Händler wenden, mit dem hat er einen Vertrag abgeschlossen. Der Händler wird dann sein Problem separat mit der Post/dem Versanddienstleister lösen wollen/müssen.

Mir als Kunde des Händlers sind Probleme im Versandweg relativ wurscht.
Garantie?

Wenn das Teil kaputt per Versand ankommt ist das Gewährleistung gegenüber dem Händler, aus.
Wenn das Gerät nicht in einer angemessenen Zeit repariert oder ausgetauscht werden kann > Geld zurück ... ODER: Sofort Geld zurück weil Fernabsatz (wenn Fernabsatz zutrifft).

eitschpi

alpakaflüsterer
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Ja stimmt.

XelloX

Nasenbohrer deluxe
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ein standard.at posting: Muss ich Alimente zahlen, weil ich ein Gerät besitze das Kinder zeugen kann obwohl ich keinen Sex habe? :D
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