Redphex
Legend RabbitOfNegativeEuphoria
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Ich hab bei meinen beiden Toshibas den "Tuner" (ich nenn das Ding mal so - geschirmte ca 4x5cm Platine mit Antennenanschluss) ausgelötet.
Das war ein derartiges Kinderspiel, dass sich jeder Fachmann dafür genieren sollte Geld zu nehmen.
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schneida
Bloody Newbie
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naja hab davon echt null ahnung..hab ein erstes angebot um 100.- was mir schon viel für sowas scheint..
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Hornet331
See you Space Cowboy
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Die einfachste art dürfte es sein die antennenbuchse am fernseher unbrauchbar zu machen (z.b. quetschen) damit ist es nicht möglich den tuner zu benutzen.
100% sicher ist hald nur ausbauen, aber man bedenke, dass man auch die garantie verliert.
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Dornentanz
Bloody Newbie
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Hilfe Ich hab damals gleich nach meinem Einzug bei der ersten Abfrage angegeben, dass ich weder Radio noch Fernseher besitze, sondern nur via Laptop streame. Ein halbes Jahr später war der Kontrolleur da und hinterließ einen Brief, in dem erneut eine Abfrage vorhanden war - diese beantwortete ich nochmals mit dem gleichen Vermerk und dem Hinweis, dass ich das eh schon ein halbes Jahr davor bekannt gegeben habe. Nun war wieder eine Zeit lang Ruhe, bis ich vor 1 Woche wieder einen Brief im Briefkasten hatte (hat mich nicht angetroffen usw.) auf dem nun der Bundesadler mit drauf ist (aber kein Einschreiben oder RSB!) und in dem nun wieder darauf hingewiesen wird, dass keine Anmeldung vorliegt und ich innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung geben muss. So, nun zum eigentlich Problem: Ich habe einen Samsung Fernseher (3 Jahre alt) und einen etwas älteren Receiver, der keinerlei Slot für eine ORF-Karte hat. Ich kann also nur alle deutschen Sender über das Scart-Kabel und Satelitenanschluss unserer Wohnanlage empfangen. Zusätzliche DVBT-Box oder so habe ich keine. Einen Radio besitze ich ebenso wenig. Damit ich das ganze verstehe: wie genau begründet die GIS hier meine Beitragspflicht? Und würde ich die Antennenbuchse am Fernseher beschädigen - wäre dann der komplette Sat-Empfang weg? Sorry, kenn mich da net so aus Danke!
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XeroXs
doh
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Mit dem Fernseher und Sat-Empfang musst du GIS zahlen, ob du ORF nun empfängst oder nicht hat damit nichts zutun.
Wenn du wirklich (legal) keine GIS zahlen möchtest müsstest du den Receiver entfernen (oder halt untauglich machen, was bei einem extra Gerät aber keinen Sinn macht).
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Umlüx
Huge Metal Fan
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Die einfachste art dürfte es sein die antennenbuchse am fernseher unbrauchbar zu machen (z.b. quetschen) damit ist es nicht möglich den tuner zu benutzen.
100% sicher ist hald nur ausbauen, aber man bedenke, dass man auch die garantie verliert. und ich bin mir immer noch ned sicher, dass das auch wirklich haltbar ist. man müsste dann auch die HDMI buchsen und damit den kompletten fernseher unbrauchbar machen? das streitthema externer empfänger kocht ja immer noch? Hinsichtlich des zugemuteten Aufwandes ist festzuhalten, dass derzeit entsprechende DVB-T Tuner (Set-Top-Boxen) bereits zu einem Preis von unter 30,- Euro verfügbar sind und auch ein etwaiges Modifizieren bestehender Antennen und dazugehörige Bauelemente keine unzumutbaren finanziellen Belastungen für den Rundfunkteilnehmer darstellen. Wenn der Empfang nur durch über dieses Ausmaß hinausgehende Maßnahmen seitens des Rundfunkteilnehmers realisiert werden könnte, besteht keine Pflicht zur Zahlung des Programmentgeltes. https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00sollte diese info überholt sein, wär ich über einen aktuellen link auch extrem dankbar.
Bearbeitet von Umlüx am 07.06.2017, 10:15
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Dornentanz
Bloody Newbie
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Mit dem Fernseher und Sat-Empfang musst du GIS zahlen, ob du ORF nun empfängst oder nicht hat damit nichts zutun.
Wenn du wirklich (legal) keine GIS zahlen möchtest müsstest du den Receiver entfernen (oder halt untauglich machen, was bei einem extra Gerät aber keinen Sinn macht). Das heißt sobald der Receiver entfernt wird, besteht keine Gebührenpflicht mehr? Hat der Fernseher selbst nichts, mit dem ein Empfang über Sat-Anschluss möglich wäre? Allerdings besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit für Kabelempfang (Buchse daneben) - somit ginge es wahrscheinlich doch wieder
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XeroXs
doh
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Das heißt sobald der Receiver entfernt wird, besteht keine Gebührenpflicht mehr? Hat der Fernseher selbst nichts, mit dem ein Empfang über Sat-Anschluss möglich wäre?
Allerdings besteht gleichzeitig auch die Möglichkeit für Kabelempfang (Buchse daneben) - somit ginge es wahrscheinlich doch wieder Kommt auf deinen Fernseher an und die Möglichkeiten in deiner Wohnung. Wenn dein Fernseher einen integrierten Tuner hat müsstest du diesen ebenso untauglich machen.
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-=Willi=-
The Emperor protects
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und ich bin mir immer noch ned sicher, dass das auch wirklich haltbar ist. man müsste dann auch die HDMI buchsen und damit den kompletten fernseher unbrauchbar machen? das streitthema externer empfänger kocht ja immer noch?
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument....040_20141127J00
sollte diese info überholt sein, wär ich über einen aktuellen link auch extrem dankbar. Bei dem verlinkten Entscheid geht es nicht darum, ob der Typ Rundfunkgebühren allgemein zahlen muss, sondern darum ob er den Programmentgelt-Anteil davon zahlen muss weil er meinte, er könne dort wo er wohnt keinen ORF empfangen weil er nur einen Satelliten-Receiver ohne ORF-Karte habe. Er war ja schon ordnungsgemäß registriert und hat Fernseh-GIS gezahlt. Der Teil über den "zumutbaren Aufwand" setzt voraus, dass er schon andere Fernsehempfangsgeräte besitzt, was er ja tut.
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Umlüx
Huge Metal Fan
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ok danke für die klarstellung, das hab ich dann wohl nicht so herausgelesen.
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NeM
OC Addicted
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Wenn ich einen alten Röhrenfernseher mit einem Antennen- und einem Scart-Anschluss habe, der Antennenanschluss aber abgerissen ist (die ganze Buchse ist draußen) -> GIS pflichtig?
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eitschpi
epidämlichologe
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Einen DVB-T Receiver für 30 Euro zu kaufen ist ein zumutbarer Aufwand. Die gibt's ja für Scart auch noch.
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-=Willi=-
The Emperor protects
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Wenn ich einen alten Röhrenfernseher mit einem Antennen- und einem Scart-Anschluss habe, der Antennenanschluss aber abgerissen ist (die ganze Buchse ist draußen) -> GIS pflichtig? Ich sagen nein, GIS sagt sicher ja. Einen DVB-T Receiver für 30 Euro zu kaufen ist ein zumutbarer Aufwand. Die gibt's ja für Scart auch noch. #8
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eitschpi
epidämlichologe
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Ja laut Gesetz natürlich, aber in sämtlichen VwGH-Erkenntnissen werden die Entgelte bei Besitz eines Fernsehers damit gerechtfertigt, dass man sich einen Receiver kaufen kann.
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NeM
OC Addicted
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Naja, es ist aber auch ein zumutbarer Aufwand, dass ich für meinen Rechner eine TV-Karte o.ä. kaufe.... Dennoch muss ich fürn PC keine GIS zahlen
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