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Darf die Polizei ohne Durchsuchungsbefehl in die Wohnung kommen?

fogerl 21.10.2012 - 16:02 9541 34 Thread rating
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fogerl

Little Overclocker
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Hallöle,

habe eben folgende Artikel gelesen:

http://ooe.orf.at/news/stories/2555456/
http://wien.orf.at/news/stories/2555439/
http://wien.orf.at/news/stories/2545734/

Jedesmal wird geschrieben, dass die Polizei eigentlich wegen einer ganz anderen Sache vorbeigekommen wäre, dann jedoch aufgrund des auffälligen Geruchs beschlossen hat, in der Wohnung nachzusehen.

Darf die Polizei "einfach so" nachsehen?

Wenn Gefahr im Verzug ist natürlich, aber das ist wegen eines leichten Marihuana-Geruchs ja nicht gleich gegeben.

Gruß

Obermotz

Fünfzylindernazi
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Zitat von fogerl
Darf die Polizei "einfach so" nachsehen?

Wenn Gefahr im Verzug ist natürlich, aber das ist wegen eines leichten Marihuana-Geruchs ja nicht gleich gegeben.
Polizei darf einfach so nachsehen weil Gefahr im Verzug immer gegeben ist.

22zaphod22

chocolate jesus
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die kifferparanoia ...

Cobase

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Hat da jemand die Hosen voll? :D ;)

WONDERMIKE

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kenough
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Zitat von 22zaphod22
die kifferparanoia ...

der erste Artikel steht auf der orf.at Startseite, riecht(lol) nicht zwingend nach gezielter Recherche eines Growers :D

TOM

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ich finde die frage legitim... ich rauche shisha, nur weil der polizist den eindruck hat irgendwas unbekanntes zu riechen muss ich ihn in meine wohnung lassen? sehe da auch keine gefahr im verzug

evtl. nicht gerade glücklich drei plantagen-news als beispiel zu posten :rolleyes:

Garrett

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Zitat von TOM
ich finde die frage legitim...
ich auch. gefahr im verzug ist ja definitiv nicht.

flying_teapot

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wenn die bude zu verraucht war, habens vielleicht einen brand vermutet :)

ftp.

Fabian1983

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Sie haben die Pflanzen gerochen, keinen Rauch. Laut Artikel.

AdRy

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laut den verlinkten artikeln wurde die polizei vermutlich freiwillig reingelassen (angst, unwissen,...) bzw. wegen anderer gefahren (streit?) reingekommen.

Longbow

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Zitat von TOM
ich finde die frage legitim... ich rauche shisha, nur weil der polizist den eindruck hat irgendwas unbekanntes zu riechen muss ich ihn in meine wohnung lassen? sehe da auch keine gefahr im verzug

evtl. nicht gerade glücklich drei plantagen-news als beispiel zu posten :rolleyes:
des is der kieberei aber herzlich wurscht, wenn die kappelständer meinen sie wollen rein, dann werden sie das tun, sofern eine einfache chance dazu da is (du hast aufgemacht und stehst in der tür)

theoretisch is die einzige chance, dass du die tür noch nicht aufgemacht hast und sie in der zwischenzeit deine tür gewaltsam zu öffnen veranlassen (vom schlüsseldienst/cobra/wega) und du rufst in der zwischenzeit deinen anwalt an, der dann aber noch rechtzeitig vor denen eintreffen muss -> spiel auf zeit

is aber nicht nur für die berufskiffer interessant sondern auch für warez

flying_teapot

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wann hat denn in .at die letzte warez-razzia stattgefunden bei "otto normal leecher" ?

:)

ftp.

AdRy

Auferstanden
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Zitat von Longbow
is aber nicht nur für die berufskiffer interessant sondern auch für warez

warez kann man riechen / sehen? :D

TOM

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Zitat von Longbow
des is der kieberei aber herzlich wurscht, wenn die kappelständer meinen sie wollen rein, dann werden sie das tun

eben und die simple frag dahinter, ist das rechtens... gefahr im verzug ist für mich per definition gefahr für leib und leben

wikipedia dazu:

Seit einem Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2001[3] wird der Begriff der GiV im Bereich der Wohnungsdurchsuchung sehr eng ausgelegt und muss einer jeweiligen Einzelfallprüfung standhalten. Die richterliche Anordnung einer Durchsuchung soll demnach die Regel, die nichtrichterliche die Ausnahme sein. GiV muss mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind. Reine Spekulationen, hypothetische Erwägungen oder lediglich auf kriminalistische Alltagserfahrung gestützte, fallunabhängige Vermutungen reichen für die Prognose der GiV nicht aus.

betrifft zwar .de aber spiegelt meine meinung wieder

$yrus

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und ein anruf beim staatsanwalt wegen einer durchsuchungsanordnung macht die ganze diskussion über gefahr im verzug obsolet, dann kommen sie mitanordnung rein und dauer bloß ein paar minuten länger...
Bearbeitet von $yrus am 21.10.2012, 18:49
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