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Bundesolizedirektion Wien

Red 10.06.2002 - 15:34 5341 44
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Silvasurfer

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ich fahr oft am gehweg und bis jetzt bin ich nicht von einem blauen brief beglückt worden...

ich kenne deine vorgeschichte leider nicht...

Red

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:eek: :fresserettich: :eek: :fresserettich:


Soda ich wohne in einem Bau wo 90% Freund und Helfer wohnen also zahlen tu ich bestimmt nix kann ja nix dafür

werden einspruch einlegen oder wie das heist und fertig


nix wird zahlt bin ja nicht :fresserettich:




mfg :cool: red

shodan

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na viel spaß...

nicman

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ja aber woher wissens wer du bist außer du bist von an anrainer anzeigt wordn.

nicolas conte

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@rübe:

ok, es mögen schon ein paar firmen so ein leumundszeugnis verlange, aber da die ersatzfreiheitsstrafe sowieso nicht eintragen wird, ist dass in dem fall auch egal..

zu banken..
kenn mich da auch halbwegs aus; aber habe noch nie davon gehört, dass man sowas vorlegen muss. nicht mal z.b. bei einem gründercenter wo echt leute nur mit firmenidee hingehen und keine sicherheiten habe wird sowas verlangt...

was hast du da für infos?

mfg

DAO

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nicolasconte da ruebenmann hat aba recht :)

nicolas conte

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naja mich wunderts halt dass keine meiner bekannte sowas vorlegen hat müssen...

das ist jetzt bezugnehmend auf die vorlegung des leumundszeugnis bei firmenkrediten und dergleichen

mfg
Bearbeitet von nicolas conte am 11.06.2002, 13:37

DAO

Si vis pacem, para bellum
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ich habs auch ned vorlegen muessen obwohl ich fuer die banken branche geworked hab :)
aba da killemall zb :)
und andre wolltens von mir haben

nik

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@ rübe: da xxxconte hat recht. ne verwaltungsstrafe kommt nicht in dein leumundszeugnis. die wird zwar auch vermerkt, um dich bei ner wiederholungstat höher zu bestrafen, aber im strafregister scheint sie nicht auf. und vorsicht in der beziehung mit deutschen webseiten. das deutsche recht kennt keine verwaltungsstrafen, da gibt es nur die strafgerichte, egal was du anstellst.

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Zitat von nicolasconte
naja mich wunderts halt dass keine meiner bekannte sowas vorlegen hat müssen...

das ist jetzt bezugnehmend auf die vorlegung des leumundszeugnis bei firmenkrediten und dergleichen

mfg

ich würd sagen, manchmal gehts ohne und manchmal braucht ma's halt.

ich hab einige bekannt, die eben wegen bauförderungen oder größeren krediten für jungunternehmen etwas handfestes vorlegen mussten, dass sie eben NICHT gleich mit dem geld abhauen :D

es ist also nicht ungewöhnlich, aber auch nicht zwingend notwendig. kömma uns auf das einigen? :)

@ nik: links! ich brauche links! dass eine verwaltungsstrafe nicht ins zeugnis eingetragen wird, ist mir klar (wär ja net w00t, wenn dort 100 mal schnellfahren drinnen steht :D). aber ob die umwandlung einer verwaltungsstrafe in eine ersatzhaftstrafe einer gerichtlichen verurteilung (die auf ALLE fälle im leumundszeugnis steht) drinnen ist, hat bis jetzt noch keiner genau ergründen können. also: suchen, suchen, suchen :)

nik

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nein, die ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsverfahren ist keine gerichtliche strafe. kannst ma glauben, ich hab den quatsch studiert ;)
links: hm, das is so n problem: also, am meist findest unter http://www.ris.bka.gv.at
rechtsinformationssystem
dort suchst dann unter bundesrecht.
bei kurztitel/abkürzung gibst an: fürs verwaltungsstrafrecht: vstg
fürs allgemeine verwaltungsverfahrensrecht: avg
fürs verwaltungsvollstreckungsgesetz: vvg
fürs strafrecht: stgb
für die strafprozessordnung: stpo
dann alles markieren anhaken
dann markierte dokumente anzeigen und dann bei §1 auf geltende fassung klicken, dann hast mal den gesetzestext :)
der hilft dir wahrscheinlich no net viel, weil darin steht natürlich nicht, dass die verwaltungsrechtliche ersatzfreiheitsstrafe nix mit da gerichtlichen erstzfreiheitsstrafe (die gibts nämlich auch) zu tun hat. aber da das ganze völlig verschiedene verfahren sind, versteht sich das irgendwie von selbst.
und da xxxconte hatte auch insofern recht: die lassen dich net freiwillig einsitzen: zuerst wirst gepfändet, und irgendwas um 36€ wird da exekutor bei den meisten finden :D

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Zitat von nik
weil darin steht natürlich nicht, dass die verwaltungsrechtliche ersatzfreiheitsstrafe nix mit da gerichtlichen erstzfreiheitsstrafe (die gibts nämlich auch) zu tun hat. aber da das ganze völlig verschiedene verfahren sind, versteht sich das irgendwie von selbst.

k. wenn du das so sagst, dann glaub ich das :)

Skobold

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Sag, du warsts nicht, da will dir wer was anhängen

HaBa

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Dr. Funkenstein
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Lests euch mal den thread wo er beschreibt wie das zugegangen ist, denke nicht das das noch soo einfach was geht mit rausreden.

nicolas conte

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Zitat von rettich
es ist also nicht ungewöhnlich, aber auch nicht zwingend notwendig. kömma uns auf das einigen? :)

is ok für mich :)
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