Bundesolizedirektion Wien
Red 10.06.2002 - 15:34 5341 44
Silvasurfer
I do my own stunts
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ich fahr oft am gehweg und bis jetzt bin ich nicht von einem blauen brief beglückt worden...
ich kenne deine vorgeschichte leider nicht...
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Red
OC Addicted
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Soda ich wohne in einem Bau wo 90% Freund und Helfer wohnen also zahlen tu ich bestimmt nix kann ja nix dafür werden einspruch einlegen oder wie das heist und fertig nix wird zahlt bin ja nicht mfg red
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shodan
Here to stay
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na viel spaß...
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nicman
-=[Hinich]=-
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ja aber woher wissens wer du bist außer du bist von an anrainer anzeigt wordn.
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nicolas conte
Here to stay
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@rübe:
ok, es mögen schon ein paar firmen so ein leumundszeugnis verlange, aber da die ersatzfreiheitsstrafe sowieso nicht eintragen wird, ist dass in dem fall auch egal..
zu banken.. kenn mich da auch halbwegs aus; aber habe noch nie davon gehört, dass man sowas vorlegen muss. nicht mal z.b. bei einem gründercenter wo echt leute nur mit firmenidee hingehen und keine sicherheiten habe wird sowas verlangt...
was hast du da für infos?
mfg
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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nicolasconte da ruebenmann hat aba recht
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nicolas conte
Here to stay
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naja mich wunderts halt dass keine meiner bekannte sowas vorlegen hat müssen...
das ist jetzt bezugnehmend auf die vorlegung des leumundszeugnis bei firmenkrediten und dergleichen
mfg
Bearbeitet von nicolas conte am 11.06.2002, 13:37
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DAO
Si vis pacem, para bellum
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ich habs auch ned vorlegen muessen obwohl ich fuer die banken branche geworked hab aba da killemall zb und andre wolltens von mir haben
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nik
OC Addicted
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@ rübe: da xxxconte hat recht. ne verwaltungsstrafe kommt nicht in dein leumundszeugnis. die wird zwar auch vermerkt, um dich bei ner wiederholungstat höher zu bestrafen, aber im strafregister scheint sie nicht auf. und vorsicht in der beziehung mit deutschen webseiten. das deutsche recht kennt keine verwaltungsstrafen, da gibt es nur die strafgerichte, egal was du anstellst.
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Guest
Deleted User
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naja mich wunderts halt dass keine meiner bekannte sowas vorlegen hat müssen...
das ist jetzt bezugnehmend auf die vorlegung des leumundszeugnis bei firmenkrediten und dergleichen
mfg ich würd sagen, manchmal gehts ohne und manchmal braucht ma's halt. ich hab einige bekannt, die eben wegen bauförderungen oder größeren krediten für jungunternehmen etwas handfestes vorlegen mussten, dass sie eben NICHT gleich mit dem geld abhauen es ist also nicht ungewöhnlich, aber auch nicht zwingend notwendig. kömma uns auf das einigen? @ nik: links! ich brauche links! dass eine verwaltungsstrafe nicht ins zeugnis eingetragen wird, ist mir klar (wär ja net w00t, wenn dort 100 mal schnellfahren drinnen steht ). aber ob die umwandlung einer verwaltungsstrafe in eine ersatzhaftstrafe einer gerichtlichen verurteilung (die auf ALLE fälle im leumundszeugnis steht) drinnen ist, hat bis jetzt noch keiner genau ergründen können. also: suchen, suchen, suchen
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nik
OC Addicted
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nein, die ersatzfreiheitsstrafe im verwaltungsverfahren ist keine gerichtliche strafe. kannst ma glauben, ich hab den quatsch studiert links: hm, das is so n problem: also, am meist findest unter http://www.ris.bka.gv.atrechtsinformationssystem dort suchst dann unter bundesrecht. bei kurztitel/abkürzung gibst an: fürs verwaltungsstrafrecht: vstg fürs allgemeine verwaltungsverfahrensrecht: avg fürs verwaltungsvollstreckungsgesetz: vvg fürs strafrecht: stgb für die strafprozessordnung: stpo dann alles markieren anhaken dann markierte dokumente anzeigen und dann bei §1 auf geltende fassung klicken, dann hast mal den gesetzestext der hilft dir wahrscheinlich no net viel, weil darin steht natürlich nicht, dass die verwaltungsrechtliche ersatzfreiheitsstrafe nix mit da gerichtlichen erstzfreiheitsstrafe (die gibts nämlich auch) zu tun hat. aber da das ganze völlig verschiedene verfahren sind, versteht sich das irgendwie von selbst. und da xxxconte hatte auch insofern recht: die lassen dich net freiwillig einsitzen: zuerst wirst gepfändet, und irgendwas um 36€ wird da exekutor bei den meisten finden
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Guest
Deleted User
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weil darin steht natürlich nicht, dass die verwaltungsrechtliche ersatzfreiheitsstrafe nix mit da gerichtlichen erstzfreiheitsstrafe (die gibts nämlich auch) zu tun hat. aber da das ganze völlig verschiedene verfahren sind, versteht sich das irgendwie von selbst. k. wenn du das so sagst, dann glaub ich das
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Skobold
Inventor of Super Toast
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Sag, du warsts nicht, da will dir wer was anhängen
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HaBa
LegendDr. Funkenstein
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Lests euch mal den thread wo er beschreibt wie das zugegangen ist, denke nicht das das noch soo einfach was geht mit rausreden.
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nicolas conte
Here to stay
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es ist also nicht ungewöhnlich, aber auch nicht zwingend notwendig. kömma uns auf das einigen? is ok für mich
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