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Bildungskarenz

quake 05.09.2012 - 15:19 10235 48
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davebastard

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Zitat
Ich werde mir ab September einen Job suchen bei dem ich genau bis zur Geringfügigkeit arbeite, also pro Monat ca. 386 EUR dazuverdienen.

genauso hab ichs neben der bildungskarenz auch gemacht. neben der uni ist es halt einfacher weil man dann auch unter der woche zu normalen zeiten arbeiten kann. bei dir wirds halt nur am wochenende bzw. in den abendstunden möglich sein.

baldi

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Zitat von davebastard
bei 7 jahren vollzeit die er vorher ghakelt hat kommst so deutlich über die 8000€ dass es gscheiter ist nur bildungskarenz 1 jahr zu machen und dann auf selbsterhalterstip umzusteigen.

Ich hab Bildungskarenz und Selbsterhalterstipendium gleich beantragt.
Und das erwartete Gehalt angegeben, somit muss ich wohl nichts zurückzahlen ... weil mir das jetzt schon abgezogen wird.
Ob du das Selbsterhalterstipendium gleich im 1.Semester beantragst oder erst im 3.Semester ist auch komplett egal.

Also macht es keinen Unterschied ob Bildungskarenz und Stipendium gleichzeitig "laufen".

davebastard

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Zitat
Also macht es keinen Unterschied ob Bildungskarenz und Stipendium gleichzeitig "laufen".

ja jetzt wo dus sagst vermutlich macht es wirklich keinen unterschied. die bildungskarenz wird sowieso auch mitgezählt wenns darum geht wielang man das selbsterhalterstipendium bekommt. Rein interessehalber: wieviel bleibt da noch über vom selbsterhalterstipendium finanziell gesehen ?

baldi

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Zitat von davebastard
ja jetzt wo dus sagst vermutlich macht es wirklich keinen unterschied. die bildungskarenz wird sowieso auch mitgezählt wenns darum geht wielang man das selbsterhalterstipendium bekommt. Rein interessehalber: wieviel bleibt da noch über vom selbsterhalterstipendium finanziell gesehen ?

Zur Zeit bekomme ich - zusätzlich zur Bildungskarenz - "nur" die Kinderbeihilfe die meine Eltern erhalten. In ein paar Monaten werde ich 25 (Kinderbeihilfe läuft aus und wird nicht mehr von der Studienbehilfe abzogen) dann bekomme ich ca. 220 Euro ausbezahlt.

Also von den 7.272 Euro (maximale Studienbehilfe) werden ~5.000 Euro abgezogen, weil die über der Zuverdienstgrenze (8.000 Euro) liegen.

Die Studiengebühren werden aber trotzdem durch die Studienbehilfe bezahlt (da wird nichts verringert).
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