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auto ohne Pickerl -> strafe

XXXprod 11.05.2005 - 22:44 15354 42
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userohnenamen

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Zitat von Master99
na des stimmt so aber sicher NICHT.

du könntest auf deinem privatgrundstück ruhig eigene verkehrsregeln aufstellen wennst lustig bist, von mir aus links vor rechts oder sowas... und dass die bauernkinder in unserer gegend auf ihren eigenen feldern rumfahren ist auch legal, nur halt nicht zwischen feld und hof die öffentliche straße verwenden (logisch).

ABER auf den meisten größeren privatgrundstücke die so "quasi" öffentlich sind (parkplatze von einkaufsmärkten usw.) sind as haba said, eben so schilder aufgestellt und AFAIK tritt die Stvo bei unklaren Sachlagen (also wenn z.b. KEIN schild aufgestellt ist) automatisch in kraft.

das beste wäre also, ich stell auf meinem eigenen grund ein schild auf mit:
"Die STVO gilt auf diesem Grundstück SICHER NICHT" :D

questionmarc

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Zitat von userohnenamen
das beste wäre also, ich stell auf meinem eigenen grund ein schild auf mit:
"Die STVO gilt auf diesem Grundstück SICHER NICHT" :D

und am besten gleich ein "betreten/befahren auf eigene gefahr, eltern haften für ihre kinder"-schild dazu :D

userohnenamen

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Zitat von questionmarc
und am besten gleich ein "betreten/befahren auf eigene gefahr, eltern haften für ihre kinder"-schild dazu :D

das sowieso
und auf meinem (noch imaginären :D) grundstück hat sowieso keiner was zu suchen ohne das ichs weiß ;) ...

aber schlecht wärs sicher nicht, weil wenn ich da auf meinem grundstück rumras mit 300 (tagträume sind was schreckliches :bash: ) und auf einmal is da wer ...

questionmarc

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jetzt wirds dann schon sehr off topic namenloser.. ;)

RangerJoe

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Zitat von Master99
na des stimmt so aber sicher NICHT.

du könntest auf deinem privatgrundstück ruhig eigene verkehrsregeln aufstellen wennst lustig bist, von mir aus links vor rechts oder sowas... und dass die bauernkinder in unserer gegend auf ihren eigenen feldern rumfahren ist auch legal, nur halt nicht zwischen feld und hof die öffentliche straße verwenden (logisch).

ABER auf den meisten größeren privatgrundstücke die so "quasi" öffentlich sind (parkplatze von einkaufsmärkten usw.) sind as haba said, eben so schilder aufgestellt und AFAIK tritt die Stvo bei unklaren Sachlagen (also wenn z.b. KEIN schild aufgestellt ist) automatisch in kraft.

also das mit "auto hat nummerntaferl, deswegen gilt dafür die Stvo" stimmt nicht.

wer redet von verkehrsregeln? die stehen zwar auch in der stvo aber ich rede mehr von den regeln die beagen das dein auto hinten 2 funktioniernde lichter haben muss in der farbe rot, da steht auch drin das dein auto eine gültige prüfplakete braucht.

hast du ein nummernschild montiert muss das auto der StVo entsprechen, egal wo es steht.

ja die bauernjungs dürfen auf ihrem feld fahren wo sie wollen und wie sie wollen auch mit traktoren mit nummernschild aber hat der traktor eine abgelaufene plakete ist das ein verstoss gegen die StVo nicht vom Fahrer sondern vom Halter wobei der Fahrer sicher auch belangt wird dar er ja das Fahrzeug auf fahrtauglichkeit prüfen muss, ausnahme Privatgrund da trifft es dann nur den Halter.

falls das wer testen will stellt 2 fahrzeuge auf einen parkplatz und montiert eine unterbodenbeleuchtung die eingeschaltet wird.

beim einen bleibt das kennzeichen dran beim anderen nicht, wartet bis die polizei kommt und schaut mal wer für die unterbodenbeleuchtung einen strafzettel kriegt und wer nicht :)

questionmarc

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Zitat von RangerJoe
wer redet von verkehrsregeln? die stehen zwar auch in der stvo aber ich rede mehr von den regeln die beagen das dein auto hinten 2 funktioniernde lichter haben muss in der farbe rot, da steht auch drin das dein auto eine gültige prüfplakete braucht.

hast du ein nummernschild montiert muss das auto der StVo entsprechen, egal wo es steht.

ja die bauernjungs dürfen auf ihrem feld fahren wo sie wollen und wie sie wollen auch mit traktoren mit nummernschild aber hat der traktor eine abgelaufene plakete ist das ein verstoss gegen die StVo nicht vom Fahrer sondern vom Halter wobei der Fahrer sicher auch belangt wird dar er ja das Fahrzeug auf fahrtauglichkeit prüfen muss, ausnahme Privatgrund da trifft es dann nur den Halter.

falls das wer testen will stellt 2 fahrzeuge auf einen parkplatz und montiert eine unterbodenbeleuchtung die eingeschaltet wird.

beim einen bleibt das kennzeichen dran beim anderen nicht, wartet bis die polizei kommt und schaut mal wer für die unterbodenbeleuchtung einen strafzettel kriegt und wer nicht :)


also ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich ein großes grundstück, nennen wir es garten, hab, dass ich da nicht so herumfahren darf wie ich will, egal ob mit roten lichtern oder ohne, mit nummerntaferl oder ohne.. weil das auto is in meinem privatbesitz und auf meinem grundstück, da gilt keine stvo, also braucht das auto nicht der stvo entsprechen... is zwar mein eigenes risiko wenn ich mit an hinign kübl ohne pickal herumkurv, aber who cares, wenns mein grundstück is, auf dem sich sowieso keine anderen verkehrsteilnehmer befinden dürfen..


edit: und die polizei wird sicher nicht auf mein privates grundstück kommen um dort taferl, unterbodenbeleuchtungen etc zu kontrollieren, wir reden hier vom privatgrundstück fix noch eins *g*


edit: mir is ja eh blunzn *g*
sei's wies sei, wenn ichs nur im privaten nutze, würd ichs taferl sowieso runternehmen ;)
Bearbeitet von questionmarc am 12.05.2005, 14:09

RangerJoe

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mann kommts endlich weg von eurem privatgrund :D
es ist egal ob das ding bei mir in der garage steht oder mitten im prater :)

wenn ein kennzeichen montiert ist muss es der StVo entsprechen
natürlich auf deinem privatgrund kannst du dir auch blaulichter montieren aber du must das kennzeichen vorher abnehmen.

aber ich sehe wir drehen uns im kreis falls jemand zeit hat kann er ja mal die StVo durchforsten um somit eine unserer beiden thesen zu beweisen :)

bis dahin seit ihr alle ketzer für mich :D

XXXprod

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also bei mir wurden die bisherigen pickerl nie kontrolliert ob das vorhandene noch gültig war oder sonst was... das einzige wast herzeigst is zulassungsschein und da steht nix drinnen wann das letzte gemacht wurde.

Erst auf der Scheibe könnte ers entdecken das abgelaufen is und dann würds auch egal sein imo.

Ich wart noch das halbe monat dann mach ich das nächste und wart auf meine strafe ^^

sp33d

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Zitat von questionmarc
also ich kann mir nicht vorstellen, dass wenn ich ein großes grundstück, nennen wir es garten, hab, dass ich da nicht so herumfahren darf wie ich will, egal ob mit roten lichtern oder ohne, mit nummerntaferl oder ohne.. weil das auto is in meinem privatbesitz und auf meinem grundstück, da gilt keine stvo, also braucht das auto nicht der stvo entsprechen... is zwar mein eigenes risiko wenn ich mit an hinign kübl ohne pickal herumkurv, aber who cares, wenns mein grundstück is, auf dem sich sowieso keine anderen verkehrsteilnehmer befinden dürfen..


edit: und die polizei wird sicher nicht auf mein privates grundstück kommen um dort taferl, unterbodenbeleuchtungen etc zu kontrollieren, wir reden hier vom privatgrundstück fix noch eins *g*

thx genau so wollt ichs auch schreiben


me in graz: 40m² excl. gärtchen
parke auf der strasse, brauche prüfplakette, taferl, usw... und bewege mich auch darauf.

me in braunau(oö) 50ha:
bewege ich mich nur auf _meinem_ grund, brauche ich keine regeln oder vorschriften beachten... was die fahrtüchtigkeit und strassentauglichkeit anbelangt... ;)


-> parkplatz ist öffentlich ! hier gilt die STVO (damit sich die deppadn ned gegenseitig überfahren...

-> privatgrund ist privat ! (da geht man auch davon aus das keiner reingeht!) da ist wurscht wenn einer einen andren überrollt... ist ja sein grund bekommt er ja strafen dafür...

-> privatparkplatz ist privat ! da darf das auto auch stehen... z.B: ohne taferl

-> um ein auto anmelden zu können, also um so ein lustiges taferl wie zb.: "W † IXER 12" zu bekommen :D, muss du es vorher einer prüfung auf verkehrstauglichkeit unterziehen, sie muessen den regeln entsprechen,...

-> ein neu gekauftes auto zb wie mein ford fiesta :D, muessen 3 jahre lang kein "pikerl" machen, da wir autobauer (meine derzeitige tätigkeit) auch vorschriften/bzw. fixe richtlinien haben die eingehalten werden muessen, zb ein voyager(das auto nicht der user :D) oder jeep muessen für den us markt anders ausgelegt werden als für eu oder den japanischen markt(sie sehen sogar ein wenig anders aus innen),... um einfach den regeln zu entsprechen,... es wäre ja unklug ein auto zu designen was zu breit zu lang zu tief zu hart ist, weil es keiner kaufen würde eh logisch ;) ...

... -> ist ein auto also neu ist es natürlich schon für den jeweiligen markt angepasst, und muss daher nicht nochmals neu "geprüft" werden (es wird eh bei der herrstellung genug geprüf..ähm gemartert :P)

-> ist ein auto nach dem orig. ausliefern vom besitzer geändert worden (also tiefer, und härter :D) so kann es sein falls dies nicht typisiert worden ist, das das taferlwieder runter kommt.

-> d.h. ohne prüfplankette "pikerl" kein taferl "kennzeichen"...

-> bei einem neukauf wennst zum versicherer gehts und sagst "ey alder ich brauch a taferl bekommst auch gleich das pikerl"

-> bei einem gebrauchten das pikerl selber machen oder vom vordermann noch richten lassen (meist nur autos mit pikerl kaufen und sowiso immer beim öamtc checken lassen ;))

falls ein auto mit taferl aber mit abgelaufenen pikerl auf meinen grund steht, kann keiner was dagegen tun, ausser ich bewege mich mit dem fahrzeug auf einen öffentliche strasse. damit würde ich andre oder mich selber gefährden...

falls es aber beim billa im ort/dorf/oder in wean steht jo dann bist a gscheider depp ... man gibt dir sogar 4 monate die du ohne strafe überziehen kannst und das gratis :D

RangerJoe

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wenn ers nicht kontrolliert kann er dich nicht strafen is klar :)

aber wenn ers kontrolliert und es ist abgelaufen macht er das garantiert wenn er an guten tag hat kommst vielleicht mit dem ich wills grad machen lassen durch aber wenn das morgens um 3 uhr auf na landstrasse machst wird das glaub ich nit ziehen ;)

radio

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Zitat von HaBa
Bei den Parkgaragen stehts aber auch extra dabei dass die STVO gilt, so Tafeln sind btw. auch bei praktisch allen Parkplätzn von z.B. Supermärkten usw. ...

Bei "Privatgrund" ist außerdem entweder der eigene gemeint oder der von fremden Personen, aber mit deren Zustimmung.

privatgrund kann nur von privaten personen sein...(auch juristisch)

und es ist gesetzlcih verankert.... sobald der grund öffentlich befahren werden kann gilt die STVO

-kanonenfutter-

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Bearbeitet von -kanonenfutter- am 27.09.2005, 08:10

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das ist ja noch human... ich hät mir schlimmeres vorgestellt...
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