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Ausbleiben der jugebdlichen ohne Begleitung

Athlon1 26.08.2004 - 20:44 1831 31
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HaBa

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Dr. Funkenstein
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Ins Gefängnis kommt man dafür nicht, aber iirc werden die Personalien aufgenommen und die Kinder werden jedenfalls zu den Eltern gebracht (oder diese können sie am Posten abholen). Kleine Geldstrafe ist auch im Bereich des Möglichen, aber da bin ich mir nicht sicher (so 21 EUR oder so).

MrBurns

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Zitat von GNU
So genau weiß ich es auch ned, bin ja ka Jurist aber es war schon auffällig, wenn Polizisten in einer Disko welche Jugendliche unter 14 am meisten beäugten und anschliessend auch noch befragten, sehe ich das als Grund, dass es vielleicht doch noch strafbar ist. Das wird aber schon so mit Drogen, Alkohol etc.. vermischt, dass man den Unterschied gar nicht mehr erkennen kann.

MFG

naja, soviel ich weiß werden die jugendlichen dann max. von der polizei nachhause begleitet oder so. anzeigen hats für zulanges ausbleiben aber schon gegeben, das weiß ic h von freunden von mir. allerdings haben die auch einen gartenzwerg demoliert und ichglaub zusätzlich noch eine anzeige wegen sachbeschädigung bekommen. passiert ist allerdings bis auf die anzeige nichts.
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