Auf Rücktrittsrecht verzichten?
retro 02.03.2009 - 13:14 692 3
retro
computer says no
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Eine Freundin hat sich bei http://www.opendowload.de angemeldet um ein gratis Programm herunterzuladen (eh mit falschen Daten, sie dachte die Seite is sowas wie Sourceforge) Naja jedenfalls is es halt so ein öminöser Dienst wo sie dir gratisprgramme Verkaufen. Ich hab ihr geraten einfach ein Widerrufsschreiben zu senden (anmeldung am 20.02) jedoch steht in der Mahung die sie schon erhlaten hat drinn das sie vom Widerrufsrecht zurückgetreten ist ... Meine Juskenntnisse beschränken sich auf die EinführungsVO dennoch kann ich mir nicht vorstellen das das möglich ist... Irgendwelche Tipps,Hinweise... Dankeschön
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b_d
© Natural Ignorance (NI)
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eh mit falschen Daten in der Mahung die sie schon erhlaten hat hä? however: nicht zahlen und aus.
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retro
computer says no
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na die emailadresse war die richtige dafür hab ichs eh geschimpft ... aber das würd ja auch nix ändern weil Vorratsdatenspeicherung, IP Adresse hams ja...
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Longbow
Here to stay
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hihihi, sowas hat ein deutscher ebay shop bei mir auch mal probiert
letztendlich haben sie eingesehen, dass sie auch wenns in ihren agbs steht konsumentenrechte ned einfach "ausschließen" können
wenn wir beide einen vertrag machen, wo steht ich darf dich ermorden, wird mich der österr. staat trotzdem wegen mordes anklagen, da kann ich 10x meinen vertrag rausholen
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