Arbeitsrecht - Kündigungsfrist
normahl 10.12.2010 - 16:37 2401 18
normahl
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Wenn ich als Metaller (Arbeiter) kündige, steht im Vertrag: Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehö- rigkeit von 4 Wochen 1 Woche, von 1 Jahr 2 Wochen, von 5 Jahren 4 Wochen, von 10 Jahren 6 Wochen. Ich bin jetzt 3 Jahre dabei, wo fall ich dann rein? heisst es von 1 bis 5 jahren sind es 2 wochen? oder bis ein jahr sind es 2 wochen? danke lg ich
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Anima
OC Addicted
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für dich gelten ziemlich sicher die 2 wochen...
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normahl
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super danke als ich das erste mal gewechslt hab hatte ich 1 monat, hat sich da mal was getan oder zählt die lehrzeit mit?
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deleted5875454
Bloody Newbie
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lehrzeit zählt glaub ich nicht,
weil wenn du in deinem betrieb übernommen wirst, bekommst ja nen neuen vertrag!
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u5V8eYCW7P
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lies es als ganzen Satz, dann dürfts klar sein:
Für den Arbeitnehmer betragen die Fristen nach einer ununterbrochenen Betriebszugehörigkeit von 1 Jahr 2 Wochen
Betriebszugehörigkeit von 5 Jahren hast noch nicht also müssten es 2 Wochen sein.
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normahl
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komisch naja auch recht - schaut im falle des falles mehr geld raus
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Anon337
done
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als ich das erste mal gewechslt hab hatte ich 1 monat, hat sich da mal was getan oder zählt die lehrzeit mit? afaik hängt das vom Kollektivvertrag bzw. deinem (persönlichen) Arbeitsvertrag ab, wobei die Kündigungsfrist nicht niedriger angesetzt werden kann, als im KV. Außer du bestehst auf eine kürzere Frist, was allerdings selten/nie klug ist.
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normahl
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hm hab damals bei der AK angefragt. die haben mir das mit dem einen monat erzählt. naja falls erst wird werd ich sowieso nochmal nachfragen danke schonmal
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u5V8eYCW7P
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afaik hängt das vom Kollektivvertrag bzw. deinem (persönlichen) Arbeitsvertrag ab, wobei die Kündigungsfrist nicht niedriger angesetzt werden kann, als im KV. Außer du bestehst auf eine kürzere Frist, was allerdings selten/nie klug ist. Grundsätzlich (wenn ich das richtig verstanden habe ) gehts nur um die Frist die der Arbeitnehmer einhalten muss. Die sollte schon kürzer ausfallen dürfen (im Arbeitsrecht gilt in den meisten fällen das günstigkeitsprinzip -> alles was für den Arbeitnehmer besser ist kann man rein schreiben, alles was für den Arbeitgeber besser ist kann man zwar auch rein schreiben, ist aber unwirksam, selbst wenn man als Arbeitnehmer drauf besteht ist es unwirksam (kommt aber sehr auf den Einzelfall bzw. auf die anzuwendende gesetzliche Regelung an also bei Problemen eben beraten lassen)).
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Anon337
done
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Grundsätzlich (wenn ich das richtig verstanden habe ) gehts nur um die Frist die der Arbeitnehmer einhalten muss. Die sollte schon kürzer ausfallen dürfen (im Arbeitsrecht gilt in den meisten fällen das günstigkeitsprinzip -> alles was für den Arbeitnehmer besser ist kann man rein schreiben, alles was für den Arbeitgeber besser ist kann man zwar auch rein schreiben, ist aber unwirksam, selbst wenn man als Arbeitnehmer drauf besteht ist es unwirksam (kommt aber sehr auf den Einzelfall bzw. auf die anzuwendende gesetzliche Regelung an also bei Problemen eben beraten lassen)). ack. Ich hab meinen Post auf die Kündigungsfrist aus Sicht des Arbeitgebers bezogen. Bei meinen Arbeitsverträgen war die Frist immer gleich lang, genauer genommen wurde nicht differenziert zwischen AG- und AN-Kündigung.
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normahl
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natürlich aus AN ICH werde nicht gekündigt +gg+
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semteX
begehrt die rostschaufel
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ein monat ist der normale KV, zumindest für ITler, offenbar is der von den metallern anders geregelt.. generell gilt da natürlich:
- es darf ned schlechter als im KV sein - kündigungsfrist arbeitnehmer darf nicht länger sein als kündigungsfrist arbeitgeber - und natürlich noch ein rudel ausnahmeregelungen. zum beispiel gilt das im KV meist nur dann, wenn du irgendwie zu mehr als 4/5 der üblichen vollzeit beschäftigung angestellt bist.
falls es wer genau wissn will: §20, Arbeitnehmer Gesetz.
Bearbeitet von semteX am 10.12.2010, 17:09
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normahl
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bin sowieso vollzeit beschäftigt
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Crash Override
BOfH
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Und ich Depp habe 3 Monate Kündigungsfrist, da ist es nicht einfach nen neuen Job zu finden wo man mehr bekommt, solange können die Firmen meistens nicht warten.
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ccr
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ein monat ist der normale KV, zumindest für ITler, offenbar is der von den metallern anders geregelt.. Für welche Branche wäre denn der "normale KV" für ITler? Ausserdem sind ITler selten Arbeiter, sondern üblicherweise Angestellte, womit sowieso ganz andere Fristen gelten Ein Arbeiter kann (falls kein anderslautender KV anwendbar ist) jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Insofern sind die 2 Wochen in diesem konkreten Fall eh schon recht kulant
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